Hallo Christin,
das ist natürlich sehr pauschal was Du da fragst.
In der Regel ist man bei Antirutschmatten immer auf der sicheren Seite und das wird bei Kontrollbeamten immer begrüßt.
Aber rein rechtlich kommt es wohl auf das Gewicht der Paletten und die Belastbarkeit der Seitenwände sowie Bodenbeschaffenheit an. Man muss also Berechnungen anstellen.
Für die Seitenwände gibt es verschiedene Normen je nach LKW oder Brücke.
Vielleicht hilft ja dieses
Dokument weiter.
gruss..aw