Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
vereinfachtes "SDB" für Medizinprodukte möglich ? #19935 19.02.2015 17:37
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
D
DBurghammer Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
D
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
Wertes Forum,
kürzlich bekam ich ein Empfehlungsschreiben des Verbandes der deutschen Dentalindustrie in die Hand, in welchem dieser mit Bezugnahme auf die Ausnahmeregelungen von REACH und CLP seinen Verbandsmitglieder empfiehlt, auf das originäre Erstellen von Sicherheitsdatenblättern zu verzichten.
Statt dessen könnte man in einer Art Gebrauchsanweisung einige notwendige Sicherheitsempfehlungen abgeben, die sich in etwa an die Gliederung eines "normalen" SDB orientieren, um dem Info-Bedarf der Zahnarztpraxen in Sachen Arbeitsschutz zu genügen. Nun sind aber etliche der Medizinprodukte, die im Bereich von Zahnärzten zum Einsatz kommen (z.B. Prothesen-Kunststoffe, Reiniger) eigentlich Gefahrstoffe, sie bestehen aus gefährlichen Inhaltsstoffen (Rohstoffen) und sind eigentlich auch Gefahrgüter.
Im Gefahrgutrecht benötige ich aber gelegentlich ein originäres SDB, oder liege ich hier falsch.
Mit besten Grüßen
D. Burghammer

vereinfachtes "SDB" für Medizinprodukte möglich ? [Re: DBurghammer] #19936 19.02.2015 22:42
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Detlef,

in Abschnitt 3.20 der von der ECHA herausgegebenen Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist beschrieben, in welchen Fällen ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich ist. Darunter fallen ggf. auch Medizinprodukte, wenn anderweitig ein gleichartiges Niveau der Unterrichtung und des Schutzes sichergestellt ist.

Unabhängig von diesen Sonderregeln für Medizinprodukte ist zu berücksichtigen, dass Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht zwei unterschiedliche Rechtsbereiche sind:
  • Ein aufgrund chemikalienrechtlicher Vorschriften erstelltes Sicherheitsdatenblatt muss Angaben zu den Gefahrguteigenschaften eines Stoffs oder Gemisches enthalten. Diese Angaben können für die Beförderung verwendet werden, wenn sie plausibel sind. Das Sicherheitsdatenblatt wird vom Hersteller bzw. vom Inverkehrbringer erstellt.
  • Das Gefahrgutrecht fordert nicht, dass an der Beförderung beteiligte Unternehmen ein Sicherheitsdatenblatt erstellen müssen oder Angaben im Sicherheitsdatenblatt verwenden müssen. Sollten die Gefahrgutangaben im Sicherheitsdatenblatt fehlerhaft sein, dürfen sie nicht übernommen werden. Die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung eines Gefahrguts liegt beim Absender/Versender bzw. beim Auftraggeber des Absenders.
Schöne Grüße.

Re: vereinfachtes "SDB" für Medizinprodukte möglich ? [Re: DBurghammer] #19937 23.02.2015 11:31
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
T
tiefflieger Offline
Veteran
Offline
Veteran
T
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
Der Verband handelt hier durchaus korrekt. Die Ausnahmen von der Pflicht ein SDB zu liefern sind durchaus vielfältig.
Sollte der Kunde dann noch Fragen haben, kann er sich ja an seinen Lieferanten wenden. Dies ist auch bei einem SDB möglich.
Ich halte eh den Trend alles in ein SDB zu packen für wenig zielführend. Wieviele der inzwischen in einem SDB enthaltenen Daten werden in Praxis vor Ort vom Empfänger ausgewertet und verwendet? Es wird viel Papier bzw. Daten hin und her geschoben ohne realen praktischen Nutzen.
Daher halte ich weniger, aber sinnvolle und zutreffende Informationen für wesentlich zielführender.

Re: vereinfachtes "SDB" für Medizinprodukte möglich ? [Re: tiefflieger] #19938 23.02.2015 19:22
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
D
DBurghammer Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
D
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
Guten Abend "Tiefflieger",
grundsätzlich gebe ich Dir recht.
Vom uralten SDB nach DIN, welches teilweise aus 1 oder 2 Seiten bestand, zum heutigen SDB mit bis zu 20 Seiten, kann man einen sehr weiten Bogen spannen. Und ja, ob die ganzen Informationen den "Endkunden" tatsächlich erreichen und er das ganze auch für seine praktische Tätigkeit vor Ort benötigt, ist mehr als fraglich. Nun geht es aber auch um die Frage betreffend Gefahrgut. Bei Seetransporten obligatorisch und bei Unstimmgikeiten mit den "Checkern" am Flughafen, wird in aller Regel ein aktuelles SDB erwünscht bzw. angefordert. In diesem Falle muss man doch ein ausführliches SDB parat haben, damit läuft doch die Vereinfachung des zitierten Verbandes ins Leere.

Schöne Grüße
Detlef Burghammer

Re: vereinfachtes "SDB" für Medizinprodukte möglich ? [Re: DBurghammer] #19939 24.02.2015 08:55
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo DBurghammer,
Antwort auf
Bei Seetransporten obligatorisch und ... am Flughafen, wird in aller Regel ein aktuelles SDB erwünscht bzw. angefordert.
King_Louie_21 hatte ja schon darauf hingewiesen: Gefahrgut und Gefahrstoff sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Die Verpflichtung des SDB und seine Erleichterungen kommen aus REACh und haben erst mal mit Gefahrgut nix am Hut. Die Info über die Gefahren (für den Beförderer) kommen generalisierend aus den schriftlichen Weisungen. Das darüber hinaus bei bestimmten Gefahrgutbeförderungen ein SDB verlangt wird ist ein Sonderfall den der Verband mit seiner Empfehlung sicher nicht bedacht und berücksichtigt hatte, sondern hier nur die Verpflichtungen nach REACh im Auge hatte (Informationen in der Lieferkette für die nachgeschalteten Anwender), welches wiederum nur innerhalb der EU gilt. Im Zweifelsfalle vielleicht noch mal beim Verband nachfragen und ggfs. um eine Klarstellung bitten.
Gruß Gandalf


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Hamburg IBC in Lagerhalle
von M.A.T. - 05.07.2025 09:45
Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
von M.A.T. - 04.07.2025 11:57
Umverpackung GG
von M_a_r_k - 04.07.2025 11:32
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3