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Gewerbegebiet #19976 26.02.2015 08:23
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Dachsmann Offline OP
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Hallo zusammen,
Und zwar habe ich den fall das sich meine Firma in einem Gewerbegebiet befindet. Dieses Gewerbegebiet wird durch eine öffentliche Straße geteilt. Heißt praktisch die Firma ist durch eine öffentliche Straße getrennt. Der Gabelstapler Transportiert unweigerlich Gefahrgut über diese Straße in einen anderen Teil des Unternehmens. Was kann ich für rechtliche Maßnahmen treffen um diesen fall vorschriftsmäßig abzusichern.

Danke für eure Hilfe!

Re: Gewerbegebiet [Re: Dachsmann] #19977 26.02.2015 10:56
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krottendorfer Offline
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Hallo Dachsmann,

m.M. wenn du eine öffentliche Strasse mit einem Fahrzeuf benützt und Gefahrgut transportierst, trifft dich das ADR. 9.1.1.2: Fahrzeug = jedes Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ...
Wird aber oft national geregelt, z.B. in A sind Fahrzeuge unter 25 km/h vom ADR ausgenommen (GGBG § 3, Abs.6).

Grüße
Krottendorfer

Re: Gewerbegebiet [Re: krottendorfer] #19978 26.02.2015 13:30
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aw_ Offline
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Hallo,

Antwort auf

Wird aber oft national geregelt, z.B. in A sind Fahrzeuge unter 25 km/h vom ADR ausgenommen (GGBG § 3, Abs.6).


In DE ist das in der GGVSEB §2, 6 geregelt, und ergänzend RSEB, 2.3:
.. fallen auch 2- und 3 rädrige Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, mit denen eine Beförderung von Gefahrgut durchgeführt wird,
sowie land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen.

Ein Stapler kann wohl als selbstfahrende Arbeitsmaschine bezeichnet werden, oder?

Kann es sein, dass der Stapler für den Straßenverkehr zugelassen sein muss?

gruss..aw

Re: Gewerbegebiet [Re: krottendorfer] #19979 26.02.2015 13:34
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Gandalf Offline
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Hallo krottendorfer,
nun sitzt Dachsmann nicht in A. Hier ist eigentlich alles ab 6 km/h ein Fahrzeug. Ausnahmen für den geschilderten Fall sind mir jetzt so nicht direkt bekannt. Ich habe bisher gehört, dass bei ähnlichen Fällen das ADR in seiner Gänze greift. Der Stapler benötigt natürlich auch eine Zulassung und Versicherung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Abder das dürfte bekannt sein.
Gruß Gandalf

Re: Gewerbegebiet [Re: Gandalf] #19980 26.02.2015 14:01
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Gerald Offline
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Hallo Gandalf,

Antwort auf
Hier ist eigentlich alles ab 6 km/h ein Fahrzeug.


Wie kommst Du auf 6 km/h?? Ich war der Meinung, dass hier die GGVSEB §2 Absatz 6 greift, denn da steht "... beschriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde sowie ihre Anhänger ..."

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.02.2015 14:03.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gewerbegebiet [Re: Gerald] #19981 27.02.2015 08:58
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Autsch ! Das hat weh getan - das Brett vor dem Kopf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Hallo Gerald,
Danke für den Hinweis, da war ich im falschen Film (Straßenverkehr vs. Gefahrgut). Sorry.
Gruß Gandalf

Re: Gewerbegebiet [Re: Gerald] #19982 27.02.2015 09:22
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Dachsmann Offline OP
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Vielen Dank! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Also muss ich keine Gefahrgutvorschriften durchführen bzw. einhalten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Re: Gewerbegebiet [Re: Dachsmann] #19983 27.02.2015 14:35
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Gandalf Offline
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Hallo Dachsmann,
Antwort auf
Also muss ich keine Gefahrgutvorschriften durchführen bzw. einhalten.
Weil euer Stapler baurtbedingt weniger als 25 km/h fährt?
Zur generellen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hier noch eine Info:
bghw
Gruß Gandalf

Re: Gewerbegebiet [Re: Gandalf] #19984 02.03.2015 09:34
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Dachsmann Offline OP
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Hallo Gandalf,

Bauartbedingt können die zwar schneller als 25km/h fahren, aber nach eine Firmeninternen Reglung dürfen die nicht schneller als 20km/h fahren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Für den öffentlichen Straßenverkehr sind die auch zugelassen. :-)

Super würde ich sagen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Danke und VG

Re: Gewerbegebiet [Re: Dachsmann] #19985 02.03.2015 10:48
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Gandalf Offline
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Hallo Dachsmann,
Antwort auf
aber nach eine Firmeninternen Reglung dürfen die nicht schneller als 20km/h fahren
Das könnte schwierig werden, denn das Kriterium ist ja bauartbedingt. Eine Regelung, dass die nicht schneller fahren dürfen, ist da glaube nicht ausreichend. Soweit ich weiß, müssen die technisch so umgebaut/gedrosselt (und genehmigt) werden, dass sie eben nicht mehr schneller als 25 km/h fahren können.
Gruß Gandalf

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