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Füllungsgrad bei Tankfahrzeugen .... #20085 14.03.2015 19:17
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Gerald Offline OP
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Hallo,

nach der neuen GGVSEB, welche ja seit Freitag gilt, gibt es im §28 Absatz 1 Ziffer 3 eine Änderung, denn da steht jetzt:

"einzuhalten; er hat bei flüssigen Stoffen mit Ausnahme bei Gasen einen Füllungsgrad von höchstens 85 Prozent einzuhalten, wenn der Befüller den höchstzulässigen Füllungsgrad nicht angeben und dieser nicht einer anwendbaren Sondervorschrift entnommen werden kann;"

In der alten GGVSEB und in der RSEB Ziffer 28.2 stand aber 90 Prozent.

Kann mir jemand sagen, warum dies geändert wurde? Denn das hat natürlich für den Anwender Folgen, wenn er jetzt 5 Prozent weniger laden kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Füllungsgrad bei Tankfahrzeugen .... [Re: Gerald] #20086 14.03.2015 20:04
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

dieser max. Füllungsgrad basiert auf einem Worst-Case-Szenario. Die 85% stehen beispielsweise in den SV TU23, TU24, TU25, TU26 (Abschnitt 4.3.5). Die Folgen halten sich vermutlich in Grenzen. Der Befüller kann von den 85% nach oben abweichen, wenn er die entsprechende SV findet und anwendet.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.03.2015 20:07.
Re: Füllungsgrad bei Tankfahrzeugen .... [Re: King_Louie_21] #20087 14.03.2015 20:24
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Die 85% stehen beispielsweise in den SV TU23, TU24, TU25, TU26 (Abschnitt 4.3.5).


Das ist mir schon klar. Nur warum ändert man jetzt 2015 im §28 GGVSEB Ziffer 3, den Eintrag "90%" in "85%"?

Bis jetzt war die Fausformel 90%, außer es ist ein anderer Füllungsgrad über die Sondervorschriften im Abschnitt 4.3.5 (TU16 ff)oder das spezifische Gewicht oder dem Unterabschnitt 4.3.2.2 u.ä. festgelegt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Füllungsgrad bei Tankfahrzeugen .... [Re: Gerald] #20088 14.03.2015 20:32
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

in der Begründung zur 7. VO zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Bundesrat Drucksache 618/14) heißt es: «Die Änderung in Nummer 3 ist erforderlich, da der Füllungsgrad maximal 85 Prozent betragen soll, wenn der Befüller diesen nicht angeben kann, es sei denn er kann einer Sondervorschrift entnommen werden.»

Schöne Grüße.

Re: Füllungsgrad bei Tankfahrzeugen .... [Re: King_Louie_21] #20089 15.03.2015 11:09
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

Danke für die Antwort. Habe es jetzt in der Bundesrat Drucksache 618/14 auf Seite 49 unten gefunden. Muss ich doch klatt überlesen haben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />

Jetzt muss ich das noch in meinen Unterlagen anpassen. Hoffentlich wissen das dann auch die Fahrer? Werde es ja bei meinen nächsten Auffrischungskurs merken.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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