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Feuerlöscher #20111 16.03.2015 22:06
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Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

in Unterabschnitt 8.1.4.5 ADR steht "Die Feuerlöschgeräte müssen so auf der Beförderungseinheit angebracht sein, dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind."

Nur kann es vorkommen, dass die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung nicht in der Lage sind, den Feuerlöscher zu benutzen, da sie im Führerhaus eingeklemmt und nicht ansprechbar sind. Nun gibt es aber Fahrzeuge, wo die Verrieglung für die Staufächer, in welchen sich die Feuerlöscher befinden, nur von Innen der Fahrerhauskabine öffnen lassen.

Wie soll das erfolgen, wenn der Fahrzeugführer nicht ansprechbar ist? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wenn jetzt jemand beim Löschen helfen will, dann kann er das nicht, weil er nicht an die Feuerlöscher kommt!

Ich kenne noch Zeiten, wo ich ein Bußgeld bezahlen musste, weil ich vergessen hatte, die Schlösser zu entfernen.

Leider find ich im Abschnitt 8.1.4 bzw. in der RSEB zu diesem Sachverhalt keinen Hinweis. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wie sehr Ihr das?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Feuerlöscher [Re: Gerald] #20112 17.03.2015 09:43
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Ralph Guenther Offline
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Hallo,

klingt vielleicht jetzt etwas hart, aber du hast ja zitert "... für die Fahrzeugbesatzung...." alle die von außen helfen wollen gehören nicht zur Fahrzeugbesatzung, somit ist dem 8.1.4.5 genüge getan. Ich fände es natürlich sinnvoller und so handhaben wir das auch auf unseren Fahrzeugen, dass die Löscher von außen gut sichtbar sind und die Boxen auch von Besatzungsfremden zu öffnen sind.



LG
Ralph

Re: Feuerlöscher [Re: Ralph Guenther] #20113 17.03.2015 11:45
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felixaustria Offline
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Beiträge: 69
Servus!

Die "leichte Erreichbarkeit" der Feuerlöscher ist meiner Meinung nach zu wenig genau definiert.
Diese "leichte Erreichbarkeit" wird einfach nicht von jedem Polizisten gleich beurteilt und bietet sich demnach immer als eine Möglichkeit für eine Strafe an.
Wir sind wieder abgekommen von den Kästen, die sich auf der Seite der LKW`s befinden. Die sind wie schon beschrieben für jeden erreichbar (wäre ja auch sinnvoll), nur werden die Feuerlöscher heutzutage leider zu oft entwendet!

Wird jetzt nicht in jeder Branche gleich sein, nur im Güterbeförderungsgewerbe ist es einfach so.


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