GHS09 Muss bei UN3082
#20114
17.03.2015 10:16
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EP123
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Hallo, ich bin hier, wie so viele anderen auch, am Umstellen, Berechnen von Gemischen nach GHS. Nun habe ich eine Frage, kann es sein, dass ein Gemisch, Xi, N R36/38-43-51/53 UN3082
nach GHS KEIN Umwelt-Piktogramm benötigt, also GHS09, ABER UN3082 ist? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Ich habe hier nur Aquatic Chronic 3: H412, dies erfordert kein GHS09. Obwohl ich 2 Stoffe mit Aquatic Chronic 2 H411 ( mit ingesamt ca. 24%) drin habe.
Es war/ ist ja sein ADR2011 so: Einstufung N = UN3082,wenn keine andere Gefahr die zur Einstufung als Gefahrgut führt.
Falls hier jemand was weiß, DANKE schonmal.
...................... Viele Grüße EP123
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Re: GHS09 Muss bei UN3082
[Re: EP123]
#20115
17.03.2015 11:02
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EP123
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Hallo nochmal,
es hat sich glaube ich erledigt, ich habe nochmals recherchiert, es ist tatsächlich so, dass bei uns im Programm die Transportkennzeichnung noch nach EG-Richtlinien ermittelt wird und nicht nach CLP. Da es wohl eher auch selten der Fall ist, dass ein Gemisch nach CLP weniger "scharf" eingestuft wird als nach EG-RL, ist das wohl ein Ausnahmefall.
Aus dem GHS wurden die Klassifizierungskriterien für die Kategorien: Akut Kategorie 1 Chronisch Kategorie 1 Chronisch Kategorie 2 ins Gefahrgutrecht übernommen.
heißt das löst dann den GHS09 und die UN3082 / 3077 aus.
Ich für meinen Fall muss dann an dieser Stelle erstmal die UN-Kennzeichnungen manuell rausnehmen. Und im MAI !! wenn unser System-Anbieter dann so weit ist, das Update für die Ermittlung nach GHS / CLP einzuspielen, nochmals überprüfen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Dies nur als Info, falls jemand vor dem selben "Problem" stehen sollte.
Grüße
...................... Viele Grüße EP123
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Re: GHS09 Muss bei UN3082
[Re: EP123]
#20116
20.03.2015 10:46
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Marco66
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Fallst Deine Firma Mitglied im VCI ist: Es gibt dort einen Leitfaden zur Gegenüberstellung der Kennzeichnung nach GHS, CLP, ADR, IMDG und IATA. Der Leitfaden hilft bei Zweifeln, ersetzt natürlich nicht die Klassifizierung, da die Kriterien der Regelwerke nicht harmonisiert sind.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: GHS09 Muss bei UN3082
[Re: EP123]
#20117
20.03.2015 13:06
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Gandalf
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Hallo EP123, Da es wohl eher auch selten der Fall ist, dass ein Gemisch nach CLP weniger "scharf" eingestuft wird als nach EG-RL, ist das wohl ein Ausnahmefall. Das würde ich auch so sehen, wenn es tatsächlich zutrifft. Meines Wissens nach sind die Kriterien gleichgeblieben bzw. schärfer geworden. Vielleicht war ja aber auch die alte Einstufung nicht ganz richtig? Für R51/53 oder auch R52/53 gab es auch schon vor CLP das 25 % Kriterium (RL 1999/45/EG, Anhang III, Teil B). Ist aber jetzt nur so ein Gedanke. Kenne ja jetzt die ganzen Informationen zu deinem Gemisch nicht im Detail. Gruß Gandalf
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Re: GHS09 Muss bei UN3082
[Re: EP123]
#20118
30.03.2015 13:46
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tiefflieger
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...Nun habe ich eine Frage, kann es sein, dass ein Gemisch, Xi, N R36/38-43-51/53 UN3082 ...Es war/ ist ja sein ADR2011 so: Einstufung N = UN3082,wenn keine andere Gefahr die zur Einstufung als Gefahrgut führt.
Ich vermute jetzt einmal, dass das Gemisch früher als kein Gefahrgut klassifizierbar war. Da bei der Reiz-/Ätzwirkung die Berechnung von Gemischen im GHS deutlich verschärft wurde im Vergleich zur alten EU Kennzeichnung, könnte ich mir vorstellen, dass man in Klasse 8 VG III landet und UN1760 zuordnen kann. Unter den Vorgaben erscheint mir eine Einstufung als Umweltgefährlich für nicht gegeben.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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