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Angaben im Gefahrzettel #20125 19.03.2015 11:22
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Vera Hiltmann Offline OP
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Guten Tag zusammen,

auf die Frage, welche Informationen dürfen im Gefahrzettel stehen gibt 5.2.2.2.1.3 Auskunft. Dies war bereits im September 2009 in diesem Forum gepostet worden.
Meine Frage an die Gemeinde:
Darf auch die technische Bezeichnung dort eingetragen werden, z.B. Gefahrzettel Muster 3 mit dem Eindruck UN 1263 und daruter PAINT.
Ich bin der Auffassung, dass dies nicht eine textliche Beschreibung der Gefahr ist und folglich nicht eingedruckt werden darf. Ich bin gespannt auf Ihre/Eure Kommentare.

Viele Grüße
Vera

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: Vera Hiltmann] #20126 19.03.2015 12:02
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aw_ Offline
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Hallo,
im ADR 2015 unter 5.2.2.2.1.1 ist vermerkt, dass ... zusätzlicher Text bzw. zusätzliche Nummern/Buchstaben angegeben werden dürfen.

Somit stellt es wohl kein Problem dar.

Ergänzend dazu ist RSEB Anl. 2, 5-5 zu beachten.
Hier heisst es: Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben.
gruss..aw

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: aw_] #20127 19.03.2015 13:06
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo Kollege AW,

es geht auch nicht um die UN-Nummer, sondern um den nachfolgenden Text PAINT.

Gruß Vera

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: Vera Hiltmann] #20128 19.03.2015 13:33
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aw_ Offline
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Hallo Vera,
Das habe ich verstanden, s. 5.2.2.2.1.1 - Da steht allgemein Text wie auch immer der aussieht.
Das andere ist nur eine Nebeninfo für die, die denken eine UN-Nummer im Gefahrzettel reicht aus. So etwas gibt es im See-Placard und wird gerne übernommen.
gruss..aw

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: aw_] #20129 19.03.2015 19:24
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo AW,

ja das mit den IMDG-Inhalten kenne ich, dennoch bin ich nicht überzeugt, dass weitere Gefahreninformaitonen der Proper Shippingname ist <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Trozdem Danke für Deinen Hinweis.
Gruß Vera

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: Vera Hiltmann] #20130 25.03.2015 14:51
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DJSMP Offline
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Hallo Frau Hiltmann,

welchen Zweck soll die Angabe von UN Nummer und PSN im Gefahrzettel haben?

Wie AW schon geschrieben hat, ist in der RSEB klar geregelt, dass eine Angabe der UN Nummer in Gefahrzettel nicht davon entbindet, die UN Nummer (nochmals) auf dem Versandstück anzugeben. Es wird daher sicher auch nicht akzeptiert, wenn der PSN nur im Gefahrzettel steht. Dazu wäre das ja nur für den Seeverkehr relevant.

"5-5
Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben"

Ansonsten hätte ich da allein von der Angabe her prinzipiell kein Problem.

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: DJSMP] #20131 31.03.2015 12:49
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Vera Hiltmann Offline OP
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Beiträge: 109
Hallo zusammen,

ich glaube ich bin etwas missverstanden. Zunächst befinden sich die UN-Nummer und der PSN außer auf dem Gefahrzettel auch auf den Versandstücken, auch in der richtigen Schriftgröße. Hintergrund war dass unsere Werbeleute die Idee hatten und von der Druckerei bestätigt wurden, dass beide ANgaben sich doch ganz hübsch machen auf dem Gefahrzettel.
Mit der UN-Nummer im Zettel könnte ich ja gut leben, das ADR sagt aber nichts von einem PSN im Gefahrzettel, sondern spricht nur von:
"Die Gefahrzettel dürfen gemäss Absatz 5.2.2.2.1.5 einen Text wie die UN-Nummer oder eine textliche Beschreibung der Gefahr (z.B. «entzündbar») enthalten, vorausgesetzt, der Text verdeckt oder beeinträchtigt nicht die anderen vorgeschriebenen Elemente des Gefahrzettels."

Da wir auch außerhalb der RSEB transportieren kann ich nicht im Ausland damit argumentieren.

Ich hoffe ich habe mein Problem jetzt deutlicher dargestellt.

Gruß Vera

Zuletzt bearbeitet von Vera Hiltmann; 31.03.2015 12:50.
Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: Vera Hiltmann] #20132 31.03.2015 13:26
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aw_ Offline
Meister aller Klassen
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Registriert: May 2008
Beiträge: 806
Hallo Vera,
im neuen ADR 2015 unter 5.2.2.2.1.1 steht, dass zusätzlicher Text bzw. zusätzliche Nummern / Buchstaben angegeben werden dürfen.
Somit dürfte es egal sein, ob der Text auch der offiziellen Bezeichnung entspricht, solange der Text nicht total abwegig ist.

Dieser Zusatz 'weicht' wohl den von Dir zitierten Absatz etwas auf.
gruss..aw

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: aw_] #20133 31.03.2015 13:33
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Vera Hiltmann Offline OP
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Beiträge: 109
Hallo AW,

jetzt machen die beiden Teststellen im ADR keinen Sinn mehr. Aber ich forsche mal weiter.

Gruß Vera

Re: Angaben im Gefahrzettel [Re: Vera Hiltmann] #20134 01.04.2015 07:06
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Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
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K
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Beiträge: 1,185
Antwort auf
Aber ich forsche mal weiter.

Hallo Vera,

Ausgangspunkt für das Forschungsvorhaben könnte die Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN im Herbst 2010 sein. Folgende Ostereier möchte ich schon mal in den Korb legen:

[*]OTIF/RID/CE/2010/34
[*]INF.25
[*]OTIF/RID/RC/2010-B (Seite 9, Abs. 33)

Frohes Weitersuchen!

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