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Freimenge Lieferschein #20184 30.03.2015 13:05
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Mesh Offline OP
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Hallo zusammen

Ich muss muss 5 Produkte versenden, welche unter UN3082 laufen. Liegen von den Mengen her alle in der 1000 Punkteregel.

Meine Frage ist nun, muss ich den Lieferschein nach ADR bereitstellen, also alle Informationen gem. ADR drauf, oder ist dies auch davon befreit?

Danke.


Gruss
-Marc-
Re: Freimenge Lieferschein [Re: Mesh] #20185 30.03.2015 13:27
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Mesh,

in Abs. 1.1.3.6.2 ADR ist festgelegt, welche Vorschriften bei Anwendung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden, nicht beachtet werden müssen. Der Abschnitt 5.4.1 ADR (Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen) ist in dieser Aufzählung nicht dabei und muss demzufolge beachtet werden.

Quintessenz: Ein voll umfängliches, ordentliches Beförderungspapier muss mitgegeben werden, so wie man es bei jeder normalen Gefahrgutsendung kennt. Insbesondere darf nicht vergessen werden, dass bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier anzugeben ist.

Wo genau erfolgt denn der Versand? In Deutschland könnte unter bestimmten Umständen die Befreiung vom Beförderungspapier bzw. von bestimmten Angaben im Rahmen der Ausnahme 18 GGAV interessant sein. Diese Ausnahme gilt aber nicht in der Schweiz.

Schöne Grüße.

Re: Freimenge Lieferschein [Re: King_Louie_21] #20186 30.03.2015 13:43
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Mesh Offline OP
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Vielen Dank, das hat mir geholfen.

Versand ist Schweiz Inland.

Zuletzt bearbeitet von Mesh; 30.03.2015 13:43.

Gruss
-Marc-
Re: Freimenge Lieferschein [Re: Mesh] #20187 30.03.2015 14:38
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aw_ Offline
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Hallo Mesh,
ergänzend dazu noch folgendes: falls ihr maximal 5 Liter Gebinde haben solltet, ist Transport gem. SV375 möglich. Also befreit, bis auf die in der Sondervorschrift gelisteten Punkte im Kapitel 4.1 welche der Sicherheit dienen.
gruss..aw


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