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ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? #20367 06.05.2015 10:52
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STBvital Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten, ich habe ein Problem bei der Bewertung von leeren ungereigten Kryobehältern für Flüssigsauerstoff (UN1073).

1. Gilt die Freistellung nach 1.1.3.2 c), wenn der Behälter (Größe z.B. 35 Liter) laut LED Anzeige leer ist und dann "nur" noch gasförmigen Sauerstoff enthält? Der Druck ist definitiv unter 2 bar (ca 1,4 bar).

2. Falls nicht, wieviele Punkte gelten dann für diesen "leeren" 35 Liter Behälter und welche Angabe ist im Beförderungspapier zu machen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß aus Bremen
Steffen

Re: ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: STBvital] #20368 06.05.2015 11:08
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Gerald Offline
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Hallo Steffen,

Antwort auf
Gilt die Freistellung nach 1.1.3.2 c),..


Nein, denn unter Unterabschnitt 1.1.3.2 c) steht: "... und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. "

Du kannst Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, denn hier trifft der Absatz 1.1.3.6.3, wo in Zeile 4 "unbegrenzt" für "sowie ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe mit Ausnahme solcher enthalten haben, die unter die Beförderungskategorie 0 fallen."

Willst Du bei der Beförderung im gefüllten Zustand Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, dann steht in Kapitel 3.2 Spalte 15 Beförderungskategorie "3", was zur Folge hat maximal 333 Liter, da der Faktor 3 ist.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.05.2015 11:09.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: Gerald] #20369 06.05.2015 12:45
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Du kannst Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, denn hier trifft der Absatz 1.1.3.6.3, wo in Zeile 4 "unbegrenzt" für "sowie ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe mit Ausnahme solcher enthalten haben, die unter die Beförderungskategorie 0 fallen."

Hallo Gerald,

es ist mir nicht ganz klar, ob ein Kryo-Behälter tatsächlich eine Verpackung ist. Der Definition in Abschnitt 1.2.1 ADR zufolge ist ein Kryo-Behälter ein Druckgefäß. Woraus ergibt sich, dass ein leerer Kryo-Behälter unter die in BK 4 (Abs. 1.1.3.6.3 ADR) gemeinten leeren Verpackungen fällt?

Schöne Grüße.

leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: King_Louie_21] #20370 06.05.2015 12:54
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Björn Lorenz Offline
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Hallo zusammen,

ich würde den Kryo-Behälter auf Grund der Verpackungsanweisung P203 zu einer Verpackung zählen.

Gruß


Du hast keine Chance, nutze sie!
(Björn Lorenz)
Re: ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: King_Louie_21] #20371 06.05.2015 13:19
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
ob ein Kryo-Behälter tatsächlich eine Verpackung ist.


Ich schon und zwar in Kapitel 4.1 Verpackungen einschließlich IBC, Großverpackung steht unter 4.1.3.6 Druckgefäße für flüssige und feste Stoffe. Ich denke hiermit ist auch der Kryo-Behälter gemeint.

Dazu kommt noch die Verpackungsanweisung P 203 (steht schon im Beitrag von Björn), in welcher es auch um den Kryo-Behälter geht.

Denn in Kapitel 3.2 Spalte 8, 9a und 9b ist die Überschrift Verpackungen!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.05.2015 13:32.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: Gerald] #20372 06.05.2015 13:48
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald und Björn,

die Argumentation über das Kapitel 4.1 ist nachvollziehbar. Irritiert hat mich, dass die Begriffsbestimmung für Verpackungen in 1.2.1 alles mögliche aufführt, allerdings keine Druckgefäße.
Danke für die Aufklärung.

Schöne Grüße.

Re: ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: King_Louie_21] #20373 07.05.2015 08:23
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Gandalf Offline
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Hallo King_Louie_21,
das ließe sich meines Erachtens nach auch aus der Begriffsbestimmung für Gefäß ableiten. Verpackung: Ein oder mehrere Gefäße ...
Die anschließende "Aufzählung" ist nach meiner Auffassung keine "Aufzählungsdefinition" sondern nur weitere Hinweise auf andere, sprich spezifische, "Verpackungsdefinitionen".
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 07.05.2015 08:31.
ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: Gerald] #20374 08.05.2015 10:51
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STBvital Offline OP
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Danke Gerald für die schnelle Antwort,

das im Unterabschnitt 1.1.3.2 c) steht: "... und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. " hatte ich gesehen, ich dachte nur, dass evtl. durch die Entleerung und das nur noch Vorhandensein von gasförmigen Sauerstoff, diese Freistellung doch gelten könnte.

Wenn keine Freistellung gilt, wie muss nun meine Angabe im Beförderungspapier sein. Leere Gefäße, 2 oder leere Verpackungen, 2? Würde das ausreichen? Die Anzahl sowie die weiteren Angaben unter 5.4.1.1.1 a bis f sind laut 5.4.1.1.6.2.1 nicht nowendig.

Gruß
Steffen

Re: ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: STBvital] #20375 08.05.2015 13:18
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Gerald Offline
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Hallo Steffen,

Antwort auf
Wenn keine Freistellung gilt, wie muss nun meine Angabe im Beförderungspapier sein.


"LEERES GEFÄSS, 2.2(5.1)"

Steht unter Absatz 5.4.1.1.6.2.1.

Du kannst auch schreiben: "LEERES GEFÄSS, 2(5.1)", steht unter Absatz 5.4.1.1.6.2.1 letzter Satz.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
ADR Punkte für leere ungereinigte Kryobehälter? [Re: Gerald] #20376 11.05.2015 09:38
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STBvital Offline OP
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Danke für die Info Gerald.

Schöne (sonnige) Woche.

Gruß
Steffen


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