Naja das kommt drauf an. Zunächst ist natürlich die Transportkennzeichnung ausschlaggebend. Sollte aber ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach ChemG bestehen und auffallen, könnte sicherlich auch das geahndet werden.
Hallo,
so wie ich es gelesen habe, ist das Bestimmungsland ausserhalb des CLP Bereichs, somit also ausserhalb von Deutschland.
Daher sollte "Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach ChemG" unerheblich sein, da das "ChemG" doch nur innerhalb Deutschland gilt.
Die Kennzeichnung hat nach den geltenden Bestimmungen nach dem Bestimmungsland zu erfolgen.
Gruß