Moin moin zusammen,
bin neu hier, grüße alle und hoffe, daß dieses Forum mir bei meiner täglichen Arbeit als Gefahrgutbeauftragter helfen kann.
Und hier gleich die erste Frage:
Wir transportieren Übersee-Container ( KEINE TANK-CONTAINER)auf Container-Chassis.
Diese Chassis sind von Haus aus mit klappbaren Warntafeln ausgerüstet.
Die Tafeln werden jedoch regelmässig kaputtgefahren oder gestohlen.
Nun wollen wir jedes Fahrzeug mit einer losen Warntafel ausstatten.
Wenn dann ein ADR Transport anfällt, muß der Fahrer die Warntafel hinten am
Container an den Türverriegelungen befestigen ( in einer Höhe von ca.1,70 m).
Gibt es eine Vorschrift, die den genauen Sitz der Warntafel und die Art und Weise der Anbringung vorschreibt??
Über Antworten freut sich
Wolfgang <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />