Guten Tag Allerseits, hallo aw,
ja.
Gemäß Amdt. 36-12, IMDG-Code, brauchten Versandstücke <= 5 kg/l nicht mit dem MP-Kennzeichen versehen zu werden; dennoch waren MP-Kennzeichen an Containern anzubringen und in der IMO/DGD war der MP-Eintrag erforderlich.
Im Amdt. 37-14, IMDG-Code, wird in den relevanten Abschnitten für die MP-Kennzeichnung der Versandstücke (5.2.1.6.1), MP-Kennzeichnung der Container (5.3.2.3.1) und für die MP-Angabe im Beförderungsdokument (5.4.1.4.3.5) jeweils auf 2.10.2.7 verwiesen. Bei Einhaltung der dort genannten Bedingungen finden diese Abschnitte also keine Anwendung.
Würde man jetzt in einer IMO/DGD "MARINE POLLUTANT" angeben, der Container und die Versandstücke wären aber nicht gekennzeichnet, weil man die Erleichterung in Anspruch nimmt, gäbe es ein Problem.
Viele Grüße
Forenseeker