N.A.G. Texte....
#20603
16.06.2015 16:45
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swerner
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Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,
ich ein neuer hier und hab da mal eine bescheidene Frage.
Nehmen wir mal UN 3295,3,III, da steht in der Tabelle A Spalte 2 ( Benennung / Beschreibung )Kohlenwasserstoffe, Flüssig, N.A.G.. So, nun bin ich noch nicht wirklich lange Gefahrgutbeauftragter, aber ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, das wo N.A.G. dahinter steht, auch ein entsprechender Auslöser eingetragen werden sollte... Nun meinte ein Kunde das dem nicht so sei, da in der Spalte 6, keine SV 274 steht und somit nicht eingetragen werden muss. Das kann ich aber nicht so recht glauben, obwohl ich in 3.1.2.8.1 den Hinweis zu SV 274 bzw. 318 gefunden habe. ABER... Wenn dem so ist, wozu dann die N.A.G. Angabe in Spalte 2 wenn ich keine eintragen brauch??? Die UN 3295 ist ja kein Einzelfall im ADR....
MfG.
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: swerner]
#20604
16.06.2015 17:25
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Gerald
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Hallo Swerner, willkommen bei uns, hier bist Du auf jeden Fall richtig. Das kann ich aber nicht so recht glauben, obwohl ich in 3.1.2.8.1 Die Klassifizierung von N.A.G.- Gütern steht unter Unterabschnitt 2.1.2.5 bzw. Abschnitt 2.1.3 und in den Klassen selbst unter 2.2.x.3, wobei das "x" für die jeweilige Klasse steht. Der Hersteller ist für die Klassifizierung verantwortlich und erstellt ein Datensicherheitsblatt, wo in der Nummer 14 die jeweilige UN-Nummer steht. Und dann kann es schon vorkommen, dass in der Spalte 6 im Kapitel 3.2 bei der UN-Nummer der Hinweis auf die Sondervorschrift 274 bzw. 318 fehlt. Somit braucht dann diese Sondervorschrift nicht eingehalten werden. Nachtrag: Wenn dem so ist, wozu dann die N.A.G. Angabe in Spalte 2 wenn ich keine eintragen brauch??? Sieh mal unter Unterabschnitt 2.1.1.2 Eintragungsarten nach, da stehen folgende Möglichkeiten. A. Einzeleitragungen für genau definierte Stoffe oder Gegenstände,... B. Gatungseintragungen für genau definierte Gruppen von Stoffen oder Gegenständen, die nicht unter n.a.g.-Eintragungen fallen,... c. Spezifische n.a.g.-Eintragungen, ... D. Allgemeine n.a.g.-Eintragungen,...
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.06.2015 18:06.
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: swerner]
#20605
16.06.2015 17:53
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King_Louie_21
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Hallo Werner,
Abs. 3.1.2.8.1 ADR besagt, dass die ergänzende technische Benennung dann - und nur dann - erforderlich ist, wenn einer Gattungseintragung oder einer «nicht anderweitig genannten» Eintragung die Sondervorschrift 274 oder 318 zugeordnet ist. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen "n.a.g." und SV 274/318; es ist immer der spezielle Fall zu betrachten. Nur nebenbei, es gibt auch den umgekehrten Fall, dass SV 274/318 gilt, ohne dass es sich um einen "n.a.g."-Stoff handelt. Das betrifft bestimmte Gattungseintragungen, z.B. alle Stoffe der Klasse 5.2 (organische Peroxide) oder alle Gattungseintragungen für Pestizide.
Die Vertragsstaaten gehen anscheinend davon aus, dass die offizielle Benennung anderer Eintragungen, denen die SV 274/318 nicht zugeordnet ist, bereits genügend Informationen bietet, um im Einsatzfall ausreichende Maßnahmen zu treffen.
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 16.06.2015 21:39.
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: King_Louie_21]
#20606
17.06.2015 08:03
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Gandalf
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Hallo swerner, Die Vertragsstaaten gehen anscheinend davon aus, dass die offizielle Benennung anderer Eintragungen, denen die SV 274/318 nicht zugeordnet ist, bereits genügend Informationen bietet, um im Einsatzfall ausreichende Maßnahmen zu treffen. ergänzend zu King_Louie_21 ist das für den von dir genannten Fall doch auch zutreffend. Es geht um UN 3295, sprich Klasse 3 - entzündbare, flüssige Stoffe. Da ist es doch für das Ergreifen von Maßnahmen völlig unerheblich ob nun ein Kohlenwasserstoff mit 3, 5 oder 10 C-Atomen brennt und wie der nun genau heißt. Anders bei Eintragungen wie UN 3288 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. Das ist es schon interessant, was das genau für Stoff ist und wie sich seine Giftigkeit darstellt um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gruß Gandalf
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: Gerald]
#20607
17.06.2015 08:13
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Marco66
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Der Hersteller ist für die Klassifizierung verantwortlich und erstellt ein Datensicherheitsblatt, wo in der Nummer 14 die jeweilige UN-Nummer steht. Und dann kann es schon vorkommen, dass in der Spalte 6 im Kapitel 3.2 bei der UN-Nummer der Hinweis auf die Sondervorschrift 274 bzw. 318 fehlt. Somit braucht dann diese Sondervorschrift nicht eingehalten werden.
Hallo, das kann ich nicht so stehen lassen. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist kein Transportpapier und die Angaben in Kapitel 14 sind für den Transport nicht bindend. Eine Sondervorschrift wird nicht dadurch obsolet, dass sie auf den Sicherheitsdatenblatt vergessen oder absichtlich übergangen wurde. Es gibt Länder, in denen das bewusste freilassen des Kapitel 14 erlaubt ist, wenn das betroffene Produkt nicht für den Transport vorgesehen ist. Ein solches SDB entbindet nicht von der Klassifizierung nach Transportrecht im Falle eines Transportvorgangs. Ich weiß, dass in vielen Fällen nur das SDB vorliegt. Im Zweifelsfall sollte aber der Lieferant gezielt auf Ungereimtheiten oder fehlende Informationen in diesem Dokument angesprochen werden. Ich persönlich nutze ausschließlich die UN-Nummer, den Gefahrenauslöser und die Verpackungsgruppe aus dem SDB. Alle anderen Entscheidungen, wie z.B. LQ, treffe ich anhand der in der Gesamtheit vorliegenden Informationen und den Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: Marco66]
#20608
17.06.2015 08:43
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swerner
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Guten Morgen,
danke für die schnellen antworten, ok... das habe ich soweit verstanden, glaube ich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Das heißt also dass, nicht immer zwingend ein NAG Text in den Papieren mit angegeben muss, obwohl im ADR in der Spalte 2 NAG steht. Ergo, verlasse ich mich in 1. Linie auf die Angaben im Sicherheitsdatenblatt.
Was sagen denn die Herren der amtlichen Rennleitung dazu, wenn NAG mit an gedruckt wird, aber kein entsprechender Text dahinter steht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: Marco66]
#20609
17.06.2015 13:10
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Gerald
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Hallo Marco66, Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist kein Transportpapier und die Angaben in Kapitel 14 sind für den Transport nicht bindend. Da habe ich so nicht geschrieben!! Das Datensicherheitsblatt gibt mir die UN-Nummer für den Stoff bzw. Gegenstand an, es muss auch nicht mitgeführt werden. Die UN-Nummer in Nummer 14 im DSB ist schon bindend. Denn wie willst Du sonst an die UN-Nummer kommen? Wenn ich die UN-Nummer habe, dann hole ich mir die restlichen Angaben aus dem gültigen ADR (bei Beförderung auf der Straße) aus dem Kapitel 3.2. Hier finde ich die Angaben für das Beförderungspapier oder die entsprechenden Freistellungsmöglichkeiten (z.B. Kapitel 3.4; Kapitel 3.5; Unterabschnitt 1.1.3.6 u.ä.). @swerner nicht immer zwingend ein NAG Text in den Papieren mit angegeben muss, Du nimmst die Angaben für das Beförderungspapier, wenn Eins vorgeschrieben ist, aus dem Abschnitt 3.1.2. Steht unter Absatz 5.4.1.1.1 b). Ergo, verlasse ich mich in 1. Linie auf die Angaben im Sicherheitsdatenblatt. Nein, nur die UN-Nummer, den Rest aus dem ADR Abschnitt 3.2.1, unter Beachtung der Erläuterungen am Anfang des Abschnitt 3.2.1.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.06.2015 13:12.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: Gerald]
#20610
17.06.2015 16:07
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swerner
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Vielen Dank, für die Hilfestellungen.
Bin schon etwas schlauer geworden, aber ich denke ich werde noch eine ganze Weile brauchen, bis ich zum Vollprofi werde...
Ich bleib drann...
MfG.
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: swerner]
#20611
18.06.2015 17:49
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forenseeker
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Guten Tag Allerseits,
nun gibt es aber doch noch den (Sonder-)Fall, dass auch für N.A.G.-Eintragungen, denen die SV 274/318 nicht zugeordnet ist, der Proper Shipping Name mit einer anerkannten chemischen Bezeichnung zu ergänzen ist: Im Seeverkehr, wenn es sich um einen Meeresschadstoff handelt; dies gilt übrigens auch für die Gattungseintragungen (z.B. UN 1263). Siehe 3.1.2.9 IMDG-Code.
In diesem Sinne AHOI! Forenseeker
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Re: N.A.G. Texte....
[Re: forenseeker]
#20612
24.06.2015 07:23
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swerner
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Guten Morgen,
und weiter geht es mit diesem sehr speziellem Thema N.A.G. Text.
Ist es eigentlich beim Transport bußgeldrelevant, wenn man ein N.A.G. einträgt, auch wenn da vielleicht gar keiner stehen soll? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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