Hallo Marc,
Ich habe mal vernommen, dass die Fässer nicht älter als 5 Jahre alt sein dürfen.
Da wirst DU im ADR auch nichts finden, da nur die Allgemeinen Verpackungsvorschriften nach Abschnitt 4.1.1, hier ins besonders Unterabschnitt 4.1.1.1, einzuhalten sind.
Du findest auch keinen Hinweis in Unterabschnitt 6.1.4.1, wo es um die Bau- und Prüfvorschriften geht.
Die Verwendungsdauer von
"5 Jahren" steht unter Unterabschnitt 4.1.1.15 und trifft nur auf Kunststoffverpackungen zu, genauso wie Du es gesagt hast.