Ist es erforderlich einen Güterwagen,
der mit Gefahrgut, verpackt in gekennzeichneten IBC (BigBag) UN 3285, Vanadiumverbindung, n.a.g., 6.1,III beladen ist,
von außen an den Längsseiten zu kennzeichnen?
Muß die orangefarbene kennzeichnung die Nummer der Gefahr und die UN-Nummer enthalten?