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Transport von wassergefährdende Stoffe allgemein #20742 20.07.2015 13:21
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Hawkeye Offline OP
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Hallo,

wo finde ich Handlungshilfen bzgl. des Transportes von wassergefährdenden Stoffen?
Insbesondere auch unter der Freistellung nach ADR 3.4, 1.000 Punkte-Regel, etc.?
Auf der IMO-Erklärung wird Marine Polluttant angegeben, aber wie verhält sich das im Straßentransport?


Viele Grüße,
Hawkeye
Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgemein [Re: Hawkeye] #20743 20.07.2015 13:58
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Gerald Offline
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Hallo Hawkeye,

Antwort auf
Insbesondere auch unter der Freistellung nach ADR 3.4, 1.000 Punkte-Regel, etc.?


Freistellung geht schon mal bei der Beförderung auf der Straße nicht, denn hier gilt die Straßenverkehrs-Ordnung und da ist das Verkehrszeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit einer wassergefährlichen Ladung zu beachten, aber nur wenn mehr als 20 Liter.

Was wassergefährdende Stoffe sind, steht im Anhang 2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen.

Gefahrgutrechtlich gesehen, steht es im ADR im Unterabschnitt 2.1.3.8 Wasserverunreinigte Stoffe und Absatz 2.2.9.1.10 Umweltgefährdende Stoffe.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 20.07.2015 14:03.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgeme [Re: Hawkeye] #20744 20.07.2015 17:43
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Hawkeye,

wie Gerald bereits erwähnt hat, helfen die gefahrgutrechtlichen Freistellungen nicht weiter in Bezug auf das Vorschriftenzeichen 269, das immer gilt, sobald in Summe > 20L wassergefährdende Stoffe befördert werden. Fundstelle: lfd. Nr. 43 in der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO.

Die beide Rechtsbereiche "Wasserrecht" und "Gefahrgutrecht" sind getrennt voneinander zu sehen, selbst wenn sie sich gelegentlich überschneiden. In einem guten Sicherheitsdatenblatt finden sich im Unterabschnitt 15.1 spezielle Angaben zur Wassergefährdungsklasse.

Verweisen möchte ich auf den Thread "Wassergefährdend" (Juli 2013), der vielleicht als Einstieg in die Thematik von Interesse sein kann.

Schöne Grüße.

Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgeme [Re: King_Louie_21] #20745 21.07.2015 08:05
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Hawkeye Offline OP
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Hallo,

die Einstufung der wassergefährdenden Stoffe ist nicht das Problem. Den erwähnten Thread habe ich mir bereits durchgelesen.
Nur wenn ich mehr als 20l Stoffe der WGK 1 habe, müsste nach meinem Verständnis der Fahrer informiert werden. Woher soll er sonst wissen, dass er nicht in ein Wasserschutzgebiet fahren darf?
Wie wird das bei euch geregelt? Nur weil der Stoff wassergefährdend ist, fällt er ja nicht automatisch unter kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut, oder sehe ich das falsch?


Viele Grüße,
Hawkeye
Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgeme [Re: Hawkeye] #20746 21.07.2015 13:03
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Hawkeye,

hast Du den erwähnten Thread vom Juli 2013 wirklich gelesen? Gerne fasse ich nochmals zusammen:
  • Wasserrecht und Gefahrgutrecht sind zwei verschiedene Rechtsbereiche, die nicht miteinander vermischt werden sollten. Gefahrgut ist nicht automatisch wassergefährdend, und wassergefährdende Stoffe sind nicht automatisch Gefahrgut.
  • Das Verkehrszeichen 269 bezieht sich auf alle als wassergefährdend eingestuften Stoffe, egal ob WGK1, WGK2 oder WGK3.
  • Angaben zur Wassergefährdungsklasse sollten sich in einem guten Sicherheitsdatenblatt finden.
  • Gute CLP-Kennzeichnungsetiketten auf Gebinden sind oft auch ergänzt mit Hinweisen zur Wassergefährdungsklasse.
  • Der Versender/Absender muss den Spediteur/Frachtführerer gem. § 455 (1) HGB bzw. § 410 (1) HGB auf "gefährliches Gut" hinweisen. Wassergefährdende Stoffe gelten als "gefährliches Gut" im Sinne dieser Informationspflicht.
  • Innerbetrieblich ist zu organisieren, dass der Disponent den Fahrer auf wassergefährdende Ladung hinweist und der Fahrer ist andererseits dazu angehalten, sich mit seiner Ladung vertraut zu machen.
Soweit der Idealfall. Dass es in der Realität oft anders aussieht, kann ich mir vorstellen. Aber der Wachtmeister wird den Vorgang trotzdem aufnehmen, wenn das Verkehrszeichen 269 missachtet wird.

Schöne Grüße.

Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgeme [Re: King_Louie_21] #20747 21.07.2015 13:16
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Hallo King_Louie_21,

vielen Dank.


Viele Grüße,
Hawkeye
Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgemein [Re: Hawkeye] #20748 17.11.2015 15:39
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M.A.T. Online
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Hallo, Hawkeye
mit etwas Verspätung möchte ich noch ergänzen, wo Sie die Kennzeichnung als wassergefährdend mit der Verbindung zu UN-Nummern finden (bei Rigoletto fehlt diese nämlich), und damit indirekt auch einen Anhaltspunkt für die Baumfisch-Markierung. Und zwar im Gefahrgut-Schlüssel von Kühn/Birett [http://www.ecomed-storck.de/Gefahrgut/Verkehrstraegeruebergreifende-Fachinformationen/Gefahrgut-Schluessel-CD-ROM-Ausgabe-2015-2016-CD-Grundversion.html], wo in den Datenblättern die WGK-Angaben stehen, und zwar auch für einige n.a.g.-Positionen. Die Software sagt, es gibt zu 766 WGK-Nummern Einträge. Für viele UNNR müßte das schon mal weiterhelfen, auch für die Streckenplanung bei den Sperrstrecken nach dt. Wasserhaushaltsrecht.
Gruß
M.A.T.

Re: Transport von wassergefährdende Stoffe allgemein [Re: M.A.T.] #20749 27.11.2015 15:52
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Hawkeye Offline OP
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Hallo M.A.T.,

sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Vielen Dank für die Information.


Viele Grüße,
Hawkeye

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