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UN 2794 #20764 27.07.2015 14:37
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felixaustria Offline OP
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Servus!

Ich habe eine Frage an das Forum. Ich bin überfragt und habe für den betreffenden Kollegen keine richtige Antwort gefunden.

Ein Fahrer von uns (ohne ADR-Schein und LKW ohne ADR-Ausrüstung) soll in Sizilien 2 Paletten mit Batterien UN 2794 holen.
Die Batterien sind neu und auf einer Palette fixiert, somit kommt Sondervorschrift 598 lt. ADR in Frage (Freistellung vom ADR).
Falls der Fahrer die 2 Paletten lädt und auf die Fähre muss fällt er natürlich sofort unter IMDG. Wie wird das jetzt gehandhabt?
Im IMDG ist keine Freistellung SV 598 vorgesehen. Somit ist dieser LKW ein Gefahrguttransport und müsste die (nicht vorhandenen) Gefahrguttafeln öffnen.
Wenn er aber die Tafeln geöffnet hätte dürfte er den LKW nicht mehr bewegen?

Sehr viele Fragen, aber im Ernst - wie wird das gehandhabt?
Kann dieser LKW überhaupt auf die Fähre?
Noch eine Anmerkung - IMO-Erklärung wäre vorhanden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: UN 2794 [Re: felixaustria] #20765 27.07.2015 16:26
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King_Louie_21 Offline
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Servus Robert,

vorausschicken möchte ich, dass ich zu dieser Frage nicht absolut sattelfest bin. Prüfen würde ich, ob die Regelung in Punkt 10 der Anlage zum DECRETO 7 aprile 2014, n. 303/2014 des italienischen Verkehrsministeriums angewendet werden kann. Hier sind Ausnahmen vom IMDG-Code für innerstaatliche Transporte von Versandstücken vorgesehen, wenn die Überfahrt mit dem Fährschiff weniger als bis 2 1/2 Stunden dauert und die Ladung ansonsten den ADR-Vorschriften entspricht. Ich gehe mal davon aus, dass die Überfahrt über die Meerenge von Messina diesen Zeitrahmen einhält. Zu klären wäre außerdem, ob die Teilstrecke über die Meerenge von Messina als innerstaatlicher Transport gilt, oder ob es sich hier um einen grenzüberschreitendenden Transport handelt, wenn man die Gesamtreiseroute von Sizilien nach Österreich in Betracht zieht.

Der Hafenbehörde am Verladeort ist ein ADR-Beförderungspapier vorzulegen, alternativ kann auch die Verladererklärung im Anhang 5 am Ende des DECRETO 7 aprile 2014, n. 303/2014 verwendet werden.

Schöne Grüße.

_________________________________________________________
Nachtrag; ganz andere Idee, die ich mal zur Diskussion stellen möchte:

Was passiert, wenn die Batterien UN2794 gem. P801 ADR/IMDG-Code auf Paletten in Verbindung mit SV 295 ADR/IMDG-Code verpackt werden? Damit erfüllst Du auch die weniger strengen Vorgaben der ADR-SV 598 und die Batterien wären trotzdem "hochseetauglich" im Sinne des IMDG-Codes. Für den Vor-/Nachlauf auf der Straße kann die SV 598 angewendet werden; der Lenker benötigt keine Schulungsbescheinigung gem. 8.2.2.8 ADR. Die Überfahrt mit der Fähre unterliegt nicht dem ADR, also ist auch hier keine ADR-Schulungsbescheinigung erforderlich.

Prinzipiell darf aus meiner Sicht 1.1.4.2 ADR für den Vor-/Nachlauf auf der Straße angewendet werden und die IMDG-konforme Ausschilderung mit orangefarbener Tafel und Großzetteln bereits bei der Beladung des LKW vorgenommen werden. Allerdings würde ich davon abraten, im Falle einer Straßenkontrolle auf 1.1.4.2 ADR zu setzen. Selbst wenn im Beförderungspapier freiwillig auf SV 598 hingewiesen wird, so führt die IMDG-konforme Ausschilderung bei einer Straßenkontrolle doch möglicherweise zu Verwirrungen und Nachfragen. Sinnvoller erscheint es mir, die IMDG-konforme Ausschilderung erst bei Einfahrt der Beförderungseinheit in den sizilianischen Hafen vorzunehmen ist und die Ausschilderung bei Ankunft auf dem Festland dann wieder zu entfernen.

Für die Seepassage muss das Fahrzeug den Vorgaben der Ziffer 5 der IMO-Resolution "IMO A. 581(14)" entsprechen (siehe Pkt. 5.1 im oben genannten Dekret vom 07.04.14). Unabhängig von allen anwendbaren Freistellungen muss der Lenker außerdem ausreichend unterwiesen sein (1.3 IMDG-Code).

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 28.07.2015 07:09.
Re: UN 2794 [Re: King_Louie_21] #20766 28.07.2015 10:49
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felixaustria Offline OP
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Guten Morgen!

Bin immer wieder erstaunt über euer Wissen bezüglich Gefahrgut. Einfach einmal "Hut ab".

Bin soweit auch deiner Meinung dass auf der Straße kaum ein Problem für diesen Transport vorliegt. Für die Fähre würde aber die "orangefarbene Kennzeichnung" einfach fehlen. Wir haben deshalb den Transport auch abgelehnt.

Betreffend deiner "Anregungen" für die Fähre muss ich mich tatsächlich erst informieren. Bin kein Gefahrgutbeauftragter für IMDG und kann da einfach nicht mitreden. Aber werde deinen Hinweisen nachgehen und mich "weiterbilden".

Vielen Dank!

Re: UN 2794 [Re: King_Louie_21] #20767 03.08.2015 21:24
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King_Louie_21 Offline
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Als Ergänzung zum Beitrag weiter oben möchte ich noch kurz erwähnen, dass das dem italienischen Verkehrsministerium zugeordnete Generalkommando des Korps der Hafenkapitäne am 08. Mai 2014 ein erläuterndes Rundschreiben zum bereits genannten Decreto Ministeriale del Ministero Infrastrutture e Trasporti n. 303 del 7 aprile 2014 veröffentlicht hat: Circolare Serie Merci Pericolose n. 29/2014


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