Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 #20792 30.07.2015 18:15
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 4
T
Trafo1963 Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
T
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 4
Guten Tag,

ich prüfe momentan die Voraussetzungen in Deutschland und grenzüberschreitend vorgefüllte Klimaanlagen sowie Gasflaschen auf Straβe, Schiene, Wasser und in der Luft zu transportieren, die mit dem Kältemittel R32 (einem nach CLP hochentzündlich eingestuften, brennbaren Gas) betrieben werden. Die UN Nummern sind 3252 (Gas) und 3358 (vorgefüllte Klimaanlagen). Konkret geht es darum, inwiefern die nach deutschem Recht geltenden Regeln für den Transport von vorgefüllten Klimaanlagen sowie Gasflaschen mit R32 von den nach internationalem Recht geltenden Vorschriften abweichen. Ich bin dabei vor allen Dingen an den Regelungen zu Transportmengen (inklusive Kleinmengen) und damit verbundenen Regelungen hinsichtlich der Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, etc. interessiert.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für den Transport von Gasflaschen und Klimaanlagen mit R32 von den Regelungen für den Transport von Gasflaschen und Klimaanlagen mit dem Kältemittel R410a (UN 3163 (Gas), UN 2857 (Klimaanlagen)) abweichen? Der Hauptunterschied zwischen R32 und R410a liegt darin, dass R32 ein brennbares Gas ist.

Kenntnisstand

Straβe/Schiene: Meine Analyse des internationalen Rechts auf Grundlage des ADR/RID hat ergeben, dass mit R32 vorgefüllte Klimaanlangen (UN 3358) nicht den Vorschriften des ADR/RID unterliegen, wenn sie weniger als 12 kg des genannten Gases enthalten. Wenn die Klimaanlage mehr als 12 kg R32 enthält muss sie als Gefahrgut transportiert werden und unterliegt den Vorschriften des ADR/RID. Das ADR/RID gibt zudem vor, dass Klimaanlagen die mit R32 gefüllt sind in einer Transporteinheit transportiert werden dürfen, wenn insgesamt nicht mehr als 333 kg R32 in den Anlagen enthalten ist. Werden Anlagen mit R32 zusammen mit Anlagen transportiert, die Gase anderer Transportkategorien enthalten, dann darf die Grenze von 1000 kg pro Transporteinheit nicht überschritten werden, wobei sich der genaue Grenzwert nach den jeweils enthaltenen Gasen richtet. Werden diese Grenzen überschritten, so greifen spezielle Anforderungen hinsichtlich der Verpackung und Kennzeichnung.

Hinsichtlich des Transports in Gasflaschen hat die Analyse gezeigt, dass R32 in Gasflaschen mit einem maximalen Volumen von 150 kg/l transportiert werden darf. Dabei besteht kein generelles Limit im Hinblick auf die Anzahl von Gasflaschen, die in einer Transporteinheit transportiert werden dürfen. Nichtsdestotrotz, greifen auch hier die oben für die Klimaanlagen genannten Höchstmengen von 333 kg bzw. 1000 kg, ab deren Überschreitung strengere Vorschriften greifen.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand weichen die einschlägigen deutschen Regelungen für den Transport von R32 auf Straβe und Schiene nicht von den nach internationalem Recht geltenden Regelungen des ADR/RID ab und die Vorschriften des ADR/RID sind ausnahmslos anzuwenden.

See: Hinsichtlich des Transports auf See stellen sich die gleichen Fragen. Ich habe mich bisher nicht enger mit dem Transport auf See auseinandergesetzt aber nach meinen bisherigen Recherchen gelten für den Transport auf See die Regeln des IMDG-Codes in Deutschland auf Grundlage der GGVSee ohne Ausnahmen.

Luft: Auch hinsichtlich des Transports in der Luft stellen sich die gleichen Fragen. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand sind die Regeln der IATA Dangerous Goods Regulations und der ICAO maβgeblich. Auch hierzu sind mir bis jetzt keine Ausnahmen bekannt, allerdings ich habe mich noch nicht intensiver damit auseinandergesetzt.

Fragen

• Werden die Regeln des ADR/RID in Deutschland auf Grundlage des GGVSEB entsprechend angewendet oder müssen noch weitere Gesetze/Verordnungen berücksichtigt werden? §35 GGVSEB findet auf die genannten UN Nummern keine Anwendung. Wie sieht es mit Kleinmengen aus? Gibt es hierfür vom internationalen Recht abweichende Regelungen?
• Werden die Regeln des IMDG-Codes in Deutschland auf Grundlage der GGVSee entsprechend angewendet oder müssen noch weitere Gesetze/Verordnungen berücksichtigt werden? Wie sieht es mit Kleinmengen aus? Gibt es hierfür vom internationalen Recht abweichende Regelungen?
• Werden die Regeln der IATA Dangerous Goods Regulations und der ICAO in Deutschland ohne Ausnahmen angewendet? Welche Gesetze sind für den Transport von Gefahrgütern in der Luft maβgeblich? Gibt es für Kleinmengen abweichende Regelungen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich freue mich auf nützliche Kommentare und interessante Diskussionen.

Beste Grüβe,
Sebastian

Re: Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 [Re: Trafo1963] #20793 31.07.2015 09:28
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
Hallo,
das sieht in erster Linie eher aus wie eine Recherche als ein bevorstehender GG-Transport, welcher ohne entsptechende Schulung auch gar nicht ausgeführt werden darf!

Zu Deinen Punkten:

Antwort auf
Straße/Schiene: Meine Analyse des internationalen Rechts auf Grundlage des ADR/RID hat ergeben, dass mit R32 vorgefüllte Klimaanlangen (UN 3358) nicht den Vorschriften des ADR/RID unterliegen, wenn sie weniger als 12 kg des genannten Gases enthalten.


Das wird durch die SV 291 geregelt

Antwort auf
Werden Anlagen mit R32 zusammen mit Anlagen transportiert, die Gase anderer Transportkategorien enthalten, dann darf die Grenze von 1000 kg pro Transporteinheit nicht überschritten werden, wobei sich der genaue Grenzwert nach den jeweils enthaltenen Gasen richtet. Werden diese Grenzen überschritten, so greifen spezielle Anforderungen hinsichtlich der Verpackung und Kennzeichnung.


Nicht ganz richtig. Ist keine Befreiung anwendbar z.B. bei UN 3252 in Flaschen oder mehr als 12 kg Gas bei UN 3358 dann kann man ADR 1.1.3.6 anwenden. D.h. Die Ware ist immer gem. ADR zu verpacken und zu kennzeichnen und je nach Beförderungskategorie (Spalte 15, Tabelle 3.2) werden die Punkte ermittelt. Ist man unter 1000 hat man lediglich Erleichterungen hinsichtlich der Ausrüstung an Bord und der Fahrerschulung (ADR-Schein). Kommt man über 1000 hat man diese Erleichterung eben nicht und das Fahrzeug muss noch die Orangefarbenen Tafeln aufklappen. Kapitel 1.10 ist auch zu berücksichtigen.

Antwort auf
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand weichen die einschlägigen deutschen Regelungen für den Transport von R32 auf Strasse und Schiene nicht von den nach internationalem Recht geltenden Regelungen des ADR/RID ab und die Vorschriften des ADR/RID sind ausnahmslos anzuwenden.


GGVSEB §1(1) i.V.m. (3) - Es sind die Regeln des ADR einzuhalten. Auf die jeweils gültige Fassung wird durch das BGBL II verwiesen.
GGVSEE §9 (1) i.V.m. §1 verpflichtet zur Anwendung des IMDG-Codes bei Seetransporten
In der Luftfracht ist das in den NFL, Teil II festgelegt und verweist auf die ICAO-TI

Antwort auf
Werden die Regeln des ADR/RID in Deutschland auf Grundlage des GGVSEB entsprechend angewendet oder müssen noch weitere Gesetze/Verordnungen berücksichtigt werden? §35 GGVSEB findet auf die genannten UN Nummern keine Anwendung. Wie sieht es mit Kleinmengen aus? Gibt es hierfür vom internationalen Recht abweichende Regelungen?


Abweichungen zu den Regelwerken können Anwendung finden durch:
GGAV - Gefahrgutausnahmeverordnung
MOU - Beim Seetransport über die Ostsee
ADR - Ausnahmeverordnung (Multilaterale Vereinbarungen)
ATR - Anerkannte Technische Regelwerke der BAM
Um einfach mal die wichtigsten zu nennen

In der Luftfracht ist mir momentan keine Abweichung zu ICAO-TI/IATA-DGR bekannt. Aber man kann gerne beim LBA in Raunheim anfragen.

Kleinmengen sind jeweils im Regelwerk unter den UN-Nummern geregelt. Aber um zu wissen worüber man spricht, sollte man bedenken, den Begriff Kleinmengen gibt es so nicht. Es gibt im ADR: Freigestellte Mengen oder Begrenzte Mengen oder eben höchstzulässige Mengen (1000 Punkte).

Die Lagerung regelt die TRGS 510

Zu beachten sind auch noch Verordnungen wie z.B.:
GBV - braucht man einen Gefahrgutbeauftragten?
ODV - beim Transport von Gasflaschen etc.
Und Richtlinien, wie Z.B RSEB

Hoffe konnte die Fragen einigermassen belichten..
gruss..aw

Re: Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 [Re: aw_] #20794 04.08.2015 13:49
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 4
T
Trafo1963 Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
T
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 4
Hallo,

Vielen Dank fuer die nuetzliche Antwort. Ja, es handelt sich hierbei um eine Recherche, deren Ergebnisse zusammen mit anderen Quellen in die Planung von Gefahrguttransporten einfliessen wird.

Danke, fuer den Hinweis hinsichtlich der Regelungen in ADR/RID und deren Anwendung.

Hinsichtlich der Fragen ob die einschlaegigen deutschen Regelungen von den internationalen Regeln abweichen, wurde mir von verschiedenen Quellen im Bundesministerium fuer Verkehr und im Eisenbahnbundesamt mitgeteilt, dass fuer den Transport der relevanten UN Nummern keine Abweichungen zu ADR, RID und IMDG Code bestehen.

Hinsichtlich der Regelwerke die Abweichungen zu den internationalen Regeln enthalten koennen (z.B. GBV, ODV, GGAV, ATR) wurde von den genannten Stellen darauf hingewiesen, dass diese fuer die genannten UN-Nummern nicht relevant seien.

Den Unterschied zwischen freigestellten Mengen, begrenzten Mengen und hoechstzulaessigen Mengen verstehe ich. Mir ist jedoch bis dato nicht bekannt dass fuer den Transport der genannten UN Nummern auf Strasse, Schiene und Wasser Abweichungen bestehen. Ist das richtig?

Die meisten offenen Fragen bestehen im Bereich des Lufttransports. Ich habe das Luftfahrtbundesamt kontaktiert aber bis jetzt keine Antwort erhalten. Nach meinem jetzigen Wissen sind die ICAO-TI/IATA-DGR massgeblich. Auf Grundlage welcher Gesetze werden diese in deutsches Recht implementiert? Auf der Internet-Seite der Bundesanstalt fuer Materialforschung -und Pruefung werden LuftVG, LuftVZO, Regelwerke der Luftfahrt und die Regelungen des Luftfahrbundesamtes als massgeblich genannt. Ich habe jedoch in den genannten Quellen bis dato keine relevanten Hinweise gefunden.

Vielen Dank!

Re: Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 [Re: Trafo1963] #20795 05.08.2015 03:41
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Sebastian,
  • Den Unterabschnitt 1.1.3.6 (Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden) findest Du nur im Binnenland; er ist jedoch in den verkehrsträgerspezifischen Vorschriften (RID/ADR/ADN) unterschiedlich gefasst.
  • Die Freistellungen für begrenzte Mengen (Kapitel 3.4) und für freigestellte Mengen (Kapitel 3.5) sind zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern harmonisiert. Für begrenzte Mengen gelten auf hoher See und in der Luft allerdings teilweise strengere Vorgaben als im Binnenland, die jedoch keine Auswirkungen auf den Vor-/Nachlauf im Binnenland haben.
  • Die bislang fehlende GGVLuft zur Umsetzung der ICAO-TI/IATA-DGR in nationales Recht wurde beispielsweise in Helmkes Klartext 2/2015 thematisiert.
Schöne Grüße.

Re: Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 [Re: King_Louie_21] #20796 06.08.2015 15:04
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 4
T
Trafo1963 Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
T
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 4
Hallo,

Danke fuer die hilfreiche Antwort @King_Louie_21.

Im Rahmen meiner Recherche untersuche ich auch die Lagerung der Gasflaschen und vorgefuellten Klimaanlagen sowie die Entsorgung der Geraete.

Mir ist bewusst, dass es sich hier um ein Forum fuer Gefahrguttransporte handelt.

Aber vielleicht gibt es hier ja auch jemanden der sich mit Lagerung und Entsorgung auskennt und der bereit waere ein paar Fragen zu beantworten?

Danke,
Sebastian

Re: Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 [Re: Trafo1963] #20797 06.08.2015 18:10
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Antwort auf
Aber vielleicht gibt es hier ja auch jemanden der sich mit Lagerung und Entsorgung auskennt und der bereit waere ein paar Fragen zu beantworten?

Hallo Sebastian,
welche Fragen hast Du denn konkret zur Entsorgung? Da gibt es ja auch noch das Abfallforum, das sich dafür eignet.
Schöne Grüße.

Re: Transport UN Nummern 3252, 3358, 3163, 2857 [Re: King_Louie_21] #20798 10.08.2015 10:35
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Ich danke dem de facto-Vize-Admin für den Hinweis. Ich hätte es nicht besser formulieren können <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Shippers Declaration
von M.A.T. - 23.04.2025 20:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3