Hallo Gefahrgutexperten,
wir haben gerade von unserem Beförderer den Hinweis erhalten, dass der Ausdruck "Umverpackung" in Großbuchstaben, also "UMVERPACKUNG" auf der Verpackung anzubringen ist.
Wir haben bislang auf die Schriftgröße von mind. 12 mm nach 5.2.1 ADR geachtet, aber sind der Meinung, dass es egal ist ob der Ausdruck in Großbuchstaben erscheint.
Wie ist es nun korrekt, bzw. weiß wer die Fundstelle dafür?
Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 03.08.2015 10:16.