Re: Klasse 8
[Re: King_Louie_21]
#20837
17.08.2015 08:13
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Marco66
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Jetzt fällt der Groschen!
Ja, ich kann nun verstehen, worum es hier geht. Natürlich befreit ein extremer pH-Wert nicht von der Gefahrgutklassifizierung, wenn diese aus anderen Gründen erfolgen muss. Auch ist der pH-Wert ein guter Hinweis. Die Tabelle sollte nur darstellen, dass alleine auf Grund des pH-Wertes nicht eine Klassifizierung erfolgen kann. Das ist ein wertvoller Hinweis und ich werde das mitnehmen, wenn die Veröffentlichung des VCI, welchem die Tabelle entnommen wurde, überarbeitet wird.
Vielen Dank auf den Hinweis auf ADR 2.1.3.5.5 besondere auf die Fußnote 2).
liebe Grüße Marco Morabito
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Klasse 8
[Re: Marco66]
#20838
17.08.2015 14:07
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King_Louie_21
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Vielen Dank auf den Hinweis auf ADR 2.1.3.5.5 besondere auf die Fußnote 2). Hallo Marco, nur nebenbei: Wenn in der Dir vorliegenden Ausgabe des ADR bei Abs. 2.1.3.5.5 die Fußnote 2) genannt ist, dann dürfte es sich um die ADR-Ausgabe 2009 handeln. Seit ADR 2011 läuft der Hinweis auf die EU-Vorschriften als Fußnote 1). Schöne Grüße.
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Re: Klasse 8
[Re: Marco66]
#20840
20.08.2015 07:08
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King_Louie_21
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Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen!
Hallo Marco, vielen Dank für die Richtigstellung. Da habe ich Äpfel mit Birnen verglichen und es gar nicht bemerkt. Im RID ist es Fußnote 1), im ADR Fußnote 2). Schöne Grüße.
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Re: Klasse 8
[Re: Spike]
#23450
17.05.2017 11:01
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Antarion
Spezi
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Spezi
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Ich greife diesen Thread mal auf.
Wir haben ein flüssiges Produkt, welches auch kleine Mengen Calciumhydroxid enthält. Der pH Wert des Gemisches ist ca. 12,5. Also H314 Kat 1 Programm sagt UN 1219, wobei ich es laut Tabelle 2.2.8.3 in UN3266 stecken werde.
Ich weiß, dass es die OECD Prüfrichtlinie 404 gibt, um zu bestimmen welche Verpackungsgruppe nötig ist oder ob es vielleicht gar kein H314 benötigt. Wir überlegen natürlich diesen machen zu lassen (für andere Produkte ist er schon in Auftrag, dauert aber lange)
Habe mir nun ein SDB einer anderen Firma angeschaut, welche Kalkhydrat in Wasser herstellen. Die haben auch 12,4 pH Wert gemessen. Haben aber die H314 Einstufung nicht übernommen sondern nur H315, H318. OK, kann ja sein, dass sie einen Test gemacht haben der keine Hautätzwirkung bescheinigt - ABER: Trotzdem haben sie in 3266 VP III (Gefahrauslöser CaOH2) eingestuft.
Frage: Glaubt ihr das war rein vorsichtshalber? Weil ohne H314 ja eigentlich kein Gefahrgut
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Re: Klasse 8
[Re: Spike]
#23451
17.05.2017 13:47
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Stefan82
Urgestein
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Urgestein
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Die Verpackungsgruppe III ist auch bei Metallkorrosivität heranzuziehen. Es müssen nicht Verätzungen der Haut sein. Kommt eventuell daher.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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