Liebe Forumsgemeinde
Ich habe da ein Problem mit dem korrekten Versenden einer Werkzeugmaschine,die eine angebaute Co2 Löschanlage hat.
Normalerweise wird der einzelne Co2 Druckgasbehälter mit der UN 1013, Kl.2.2 und der P200 versendet. In diesem Falle finde ich im IMDG-Code leider keine UN-Nummer für die Werkzeugmaschine mit dem angebauter 10 kg Löschmittelbehälter.
Unter Kapitel 3.3 Absatz 301 wird inhaltlich beschrieben,dass das kein Gefahrgut ist.
Ich finde zu diesem Fall leider keine Sondervorschrift oder ähnliches. Ich kann nicht glauben, das ein Behälter einzeln Gefahrgut ist und montiert an einer Maschine nicht mehr.
Wäre da um Tipps dankbar, wahrscheinlich übersehe ich etwas.
Und wie immer.. es eilt, der Kunde gibt Druck....
Zuletzt bearbeitet von Spitfire; 14.08.2015 20:12.