Hallo Gefahrgutexperten,

im Mai wurde die M 155 von Deutschland gezeichnet.
Mich würde interessieren, was haltet Ihr von dieser MV?
Kann mir jemand Gründe für das Zustandekommen dieser MV nennen bzw. wird die darin zitierte CV 36 mit ADR 2005 für alle Gase der Klasse 2 gültig?

Vielen Dank für Eure Mühe.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"