Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: UHeins]
#203
25.04.2003 15:38
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saxon01
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Hallo und uups!
Jetzt bin ich ein wenig baff, wie man so schön sagt!
Oder ist da in der Mail was falsch gelaufen. Ich wollte doch darüber diskutieren, sonst hätte ich doch nicht nach so langer Zeit einen solchen Beitrag wieder aufgegriffen. So etwas muss diskutiert werden.
Auf jeden Fall vielen Dank für das Einstellen des Fotos. Ähnlich gelagerte Fälle hatte ich selbst schon viele.
Das jetzt eingestellte Foto ist sicherlich ein Grund diese Diskussion neu zu beginnen.
Für mich Ladungssicherung absolut unzureichend. In solchen Fällen spielt meist auch noch der Fz.Führer eine nicht unerhebliche Rolle. Hier geht es dann um die Frage der Verantwortlichkeit.
Hat der Fahrzeugführer einen beladenen Lkw übernommen, dessen Ladefläche voll ausgefüllt war? Hat er zwischenzeitlich teilentladen?
Gruß an alle
Dieter (saxon01) und Dank an UHeins und TDamm für das Bild <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/cool.gif" alt="" />
mit einer falschen Note verdirbst du ein ganzes Lied
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: saxon01]
#204
25.04.2003 19:12
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TDamm
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Sehr geehrter Herr Naumann,
ich wollte Ihnen keinesfalls zu nahe treten. Sollte dies geschehen sein, bitte ich um Entschuldigung. Aber ich fand Ihre Bemerkung gegenüber dem Forenleiter etwas merkwürdig. Ich für meinen Teil, bin jedenfalls froh, dass eine solche kostenfreie Diskussionsplattform eingerichtet wurde. Die Themen und Diskussionsinhalten müssen natürlich die Teilnehmer liefern und nicht der Betreiber der Plattform. Jedenfalls haben mir einige Beiträge mehr geholfen (aha Effekt) als stundenlanges brüten über das ADR in meiner Amtsstube. Nun zum Thema Ladungssicherung. Dies Foto ist m.E. kein Einzelfall. Der Fahrer selbst ist hier teilweise der Dumme, da er gegebenenfalls gar nicht anders laden kann. Ihm bleibt lediglich die Entscheidung fahre ich so los oder lehne ich die Fahrt ab. Die zweite Alternative wird er nur einmal bei einem Chef haben. Denn das Problem beginnt bereits beim sicheren Verpacken. Ein weiteres Problem ist die ungenügende rechtzeitige Information des Verladers an den Beförderer. Zum Einen weis der Beförderer vor der Ankunft beim Verlader meist gar nicht, welche Ladungssicherungselemente vorhanden sein müssen. Zum Anderen, werden dann solche Kanister einzeln ohne Palette (Foto) mit anderen Stückgütern verladen, ist meist ein formschlüssiges Verladen unmöglich. Aus diesem Grund lege ich bei der Ahndung sehr viel Wert auf die Verantwortung des Verladers. Nach Kap. 7.5.1.2 hat dieser vor dem Verladen die Ausrüstung, m.E. auch die Ladungssicherungselemente zu Prüfen. Leider sieht die GGVSE keine Verstoß darin, dass der Beförderer keine Ladungssicherungselemente dem Fahrer zur Verfügung gestellt hat. Ein weiterer Punkt ist, dass der Verlader und der Fahrer gemeinsam für die Ladungssicherung verantwortlich sind. Verlädt der Fahrer selbst, aber nicht richtig, bleibt der Verlader nicht außen vor, den er handelt durch unterlassen. Ich werde erst mal enden und hoffe, dass das Thema zu weiteren Diskussionen führt.
Mit freundlichen Grüßen Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: TDamm]
#205
25.04.2003 23:23
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saxon01
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Hallo!
Ich denke meine Bemerkung dem Admin... gegenüber war vielleicht ausdrucksmäßig ein bisserl verunglückt. Mir ging es da wirklich nur um das Foto. Und welche Eigenschaften ein Administrator im Forum bekleidet, ist mir auch klar. Also kurzum, wir haben jetzt endlich die von mir gewünschte Diskussion.
Mit Ihren Aussagen stimme ich bei der Ladungssicherung überein, Herr Damm. Da ich letztendlich wohl jemand bin, der Bußgeldbehörden auch mit Stoff versorgt, liegt mir viel daran mein Wissen zu vervollkommnen. Auch die Verantwortlichkeit des Verladers hinsichtlich einer Unterlassung sehe ich genau wie Sie.
Angesprochen hatte ich außerdem die Teilentladung durch den Fahrzeugführer. Hier fällt der Verlader meines Erachtens aus der Verantwortlichkeit.
Dem Beförderer allerdings kann man über die Haltereigenschaft (nach der StVZO) eine Verpflichtung hinsichtlich der Sicherungsmittel zu Teil werden lassen. Geldbuße und Punkte in Flensburg sind möglich. Die § - Kette habe ich in einem früheren Beitrag schon eingesetzt.
Ansonsten noch vielen Dank für die rasche Antwort! Ich lese in meiner "Amtsstube" so oft ich kann im Forum und freue mich auf Antworten.
Grüße nach Thüringen
Dieter (saxon01) <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/smile.gif" alt="" />
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: saxon01]
#206
27.04.2003 11:19
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TDamm
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Hallo Dieter,
das Foto wurde ca. 5 km vom Verlader entfernt aufgenommen. Nach dem Fahrtenschreiberblatt war bis dato keine Fahrtunterbrechung sichtbar, so dass der Verlader sich hier nicht durch eventuelle Teilentladungen entlasten konnte.
M. E. ist eine Verantwortung des Verladers auch bei Teilentladung gegeben. Nur die Frage ist, wer war zu diesem Zeitpunkt der Verlader. Da der Normadressat Verlader an eine Unternehmereigenschaft geknüpft ist, lasse ich unter Beachtung § 9 OwiG den Fahrer gern aus der Verantwortung als Verlader, jedoch nicht aus der Ladungssicherungpflicht als Fahrer. Der Fahrer ist sowieso der letzte in der Kette. Meine Meinung zur Auslegung des Begriffes Verlader im Nationalen Verkehr habe ich schon unter "Punkte bei Gefahrgutverstößen" dargelegt. Denn 300,00 Euro sind höher und für StVZO ohne GGVSE gibt es Zuständigkeitsprobleme.
Gruß
Thomas
Zuletzt bearbeitet von TDamm; 02.05.2003 18:34.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: UHeins]
#207
08.05.2003 10:36
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Migenda
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Guten Tag Zu dem grossen Thema Ladungssicherung u. speziell Verladung von Fässern auf Paletten möchte ich gerne die folgenden Fragen stellen. Auf einer CP III Palette (1140x1140 mm) werden drei 200 L-Spundfässer gestellt. Die Fässer werden mit einem faserverstärkten Kunststoffband gesichert. 1. Entspricht diese Fassverladung dem ADR 7.5.7.1 ? 2. Erfüllt diese Verladeart die Forderung "...nur geringfügig verändern können" (hier heisst es im ADR Originaltext "...prevent them from being significantly displaced ....)? 3. Wie muss eine regelkonforme Fassverladung für nur 1 bzw. 2 Fässer auf Paletten erfolgen (eine Einzelfassverladung kommt leider nicht in Frage)? Ich weiss, es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir ein Ladungssicherungsexperte hier Auskunft geben. Mit freundlichen Grüssen Jürgen Migenda
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 08.05.2003 17:04.
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: Migenda]
#208
09.05.2003 09:24
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Hallo Herr Migenda,
Sollte die eine Palette mit den drei Fässern so eventuell mittig auf der Ladefläche stehen, dürften wohl ein Bußgeld gerechtfertigt sein!
1. In wie weit das Kunststoffband, welches nach dem Foto auch nicht sehr straff ist, die notwendigen Kräfte (0,5 bzw. 0,8 -fache der Gewichtskraft) aufnehmen kann, dürfte sehr fraglich sein. 2. Die Fässer können auf der Palette verrutschen. 3. Die Palette selbst darf auch nicht auf der Ladefläche verrutschen können. 4. Die Zwischenräume (Rundungen der Fässer) zwischen benachbarten Paletten und der Zwischenwand müssen ausgefüllt werden (Luftsack, Paletten etc.). Nach meinen Erfahrungen erachten Kontrollkräfte ca. 10 cm Freiraum als zulässig.
Als eine akzeptierte Lösung habe ich schon mal gesehen, dass auf den Fässern (Stahl) eine weitere Palette verkehrt herum lag, das ganze als Paket miteinander verzurrt war. Wobei hier die Ladefläche vollständig mit solchen Paletten-Fass-Paletten ausgefüllt war. Ein Foto habe ich leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: TDamm]
#209
09.05.2003 13:52
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Hallo Herr Damm, ich glaube, dass ich Ihnen helfen kann. Hier ist ein Foto aus unserem Redaktions-Archiv, das die von Ihnen vorgeschlagene Sicherungsmethode von Fässern auf Palette demonstriert.
Hier wurde eine Palette kopfüber auf die palettierten Fässer gelegt und mittels zweier kräftiger Umreifungsbänder über das Palettengut mit der Basispalette zu einer echten "Einheit" zusammengefügt.
Ich meine im Übrigen, dass in diesem Beispiel so ziemlich alle Register der Ladungssicherung gezogen wurden. Ob allerdings die beiden oberen Papp-Trommeln gegen Umkippen gesichert sind, wage ich zu bezweifeln.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: UHeins]
#210
09.05.2003 16:03
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Migenda
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Hallo Herr Damm Vielen Dank für Ihre Antworten. [*]Laut Hersteller des Kunststoffbandes handelt es sich hierbei um ein faserverstärktes Band. Ob dieses Band dann max. 1g dynamische Last aushält kann ich nicht sagen. Ich würde hier auch eine Metallbandbereifung vorziehen, aber dies ist eine Kostenfrage.
[*]Mir geht es vor allem darum, wie kann das Verrutschen der Fässer auf der Palette verhindert werden ? Eine "Deckelung" der Palette und nach unten Verzurrung (wie von Herrn Heins gezeigt) z.B. mit einem Metallband wäre sicher eine gute Lösung, aber das ist sehr kostenintensiv. Es werden von der Firma pro Jahr sehr viele Fässern transportiert.
[*]Die gezeigte Palette wurde auf die Ladefläche eines LKWs verstaut, wobei die Palette dann mit Klemmbalken gegen Verrutschen gesichert wurde (s. Bild)
![[Linked Image]](http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/files/lasi_lkw.jpg)
[*]Ist die Angabe von ca. 10 cm Freiraum irgendwo schriftlich festgehalten (z.B. Gerichtsurteil, VDI Vorschriften etc.) ?
[*]Mir wäre sehr geholfen, wenn es in irgendeiner Richtlinie Angaben für das korrekte Verladen von Fässern auf Paletten u. LKW geben würde. Können Sie mir vielleicht solch eine belastbare Literaturquelle nennen?[/LIST]
Mit freundlichen Grüssen
Jürgen Migenda
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Re: Sicherung von Gefahrgütern
[Re: Migenda]
#211
09.05.2003 16:51
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TDamm
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Hallo Herr Heins und Herr Migenda,
erstmal vielen Dank an Herrn Heins für das Foto. Genau so habe ich es gemeint. Bezüglich der oberen Rollen gebe ich Ihnen Recht. Nicht nur das Gefahrgut ist zu sichern sondern laut ADR die Teile einer Ladung. Das heißt ME, das auch normale Stückgüter, wenn sie mit Gefahrgut zusammen befördert werden, nur geringfügig ihre Lage verändern dürfen. Sonst könnten die Stückgüter ja die Gefahrgutverpackung beschädigen. Gerichtsurteile bezüglich der 10 cm habe ich nicht, da bei den Amtsgerichten meist auf die Begründung verzichtet wird. Die 10 cm Regelung wird von den Kontrollkräften in Deutschland angewendet. Literatur habe ich mir von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung in Hamburg auf verschiedenen Messen besorgt. Sind gute Beispiele enthalten. Auch bieten Fahrzeughersteller Lösungen für Fässertransporte an. Ist aber alles mit Geld verbunden. Wer jedoch mehrmals erwischt wurde, hat dieses Geld dann auch verspielt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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