Re: Lose Schüttung
[Re: Gandalf]
#20898
26.08.2015 07:45
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Dieter2010
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Hallo Gandalf,
o.k., das habe ich jetzt verstanden.
Aber die 4 cbm sind doch trotzdem unter Bemerkung anzugeben?!
Viele Grüße
Dieter
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Re: Lose Schüttung
[Re: Dieter2010]
#20899
26.08.2015 16:20
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Gandalf
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Hallo Dieter2010, ich nehme an du beziehst dich auf 5.4.1.1.1 f? Interessante Fragestellung, die sich mir so noch nicht wirklich gestellt hat, da bei uns immer gewogen wird und automatisch ein Gewicht eingetragen wird bzw. vorhanden ist. Wenn nicht gewogen werden kann, kann man auch schätzen (M222 6.1) so wie ihr mit den 4 cbm. Ich meine mich aber daran zu erinnern, dass wir ähnliches mal hier im Forum diskutiert haben und diese Angaben nur dann zu machen sind, wenn verschiedene Gefahrgüter befördert werden. Es heißt ja unter 5.4.1.1.1 f: "die Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer" Und du hättest ja nur eine, oder sind das mehrere Container mit unterschiedlichen UN-Nummern? Vielleicht kann sich ja noch mal jemand dazu äußern. Ich bin mir da nicht ganz sicher. Gruß Gandalf
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Re: Lose Schüttung
[Re: Gandalf]
#20900
26.08.2015 18:07
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King_Louie_21
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Hallo Gandalf,
selbst wenn nur ein Gefahrgut befördert wird, so ist aus meiner Sicht dennoch die Menge dieses Gefahrguts anzugeben. Im österreichischen Gefahrgut-Vollzugserlass heißt es zu 5.4.1.1.1 f) ADR: "Gesamtmenge" bezieht sich auf die im jeweiligen Beförderungspapier gemäß lit. a bis d angeführten Angaben. Für Güter, bei denen zwar Gleichheit bezüglich der erwähnten Angaben jedoch Verschiedenheit bei sonstigen Angaben (z.B. technische Benennung, Beschreibung der Versandstücke, Sondervorschrift 640) besteht, ist dennoch die Gesamtmenge anzugeben.
Nur nebenbei: Die multilaterale Vereinbarung M222, die das Schätzen der Menge ausnahmsweise zugelassen hat, ist am 01.08.15 abgelaufen. Die Nachfolge-Vereinbarung ist die M287. Deutschland hatte die M222 nicht unterschrieben und ich erwarte auch nicht, dass Deutschland die M287 zeichnet.
Schöne Grüße.
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Re: Lose Schüttung
[Re: King_Louie_21]
#20901
28.08.2015 07:57
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Gandalf
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Hallo King_Louie_21, ok, das mit der M222 hatte ich nicht so auf dem Schirm, ist wie schon gesagt nicht so meine Baustelle. Bei uns werden die betroffenen Stoffe als gef. Abfall befördert. Da enthält der Begleitschein alle notwendigen Angaben und immer auch ein Gewicht, weil gewogen wird. Aber auch im Abfallrecht darf ja geschätzt werden. @Dieter2010 Wie ist das denn bei dir ? UN 2811 mit Ausnahme 19 (also PCDD/PCDF) geht doch meist auch als gef. Abfall oder?
Jetzt noch mal zu 5.4.1.1.1 f: Und wieder stehen wir vor der Frage: Was meinen die denn nun genau mit dem Satz? Ja du könntest recht haben. Der Hinweis aus Österreich geht in diese Richtung, ist aber Österreich. Unsere RSEB gibt dazu nichts her. Ich habe aber auch mal gelernt wie wichtig Kommas, Semikolon etc. sind. Und man könnte Buchstabe f auch als eine Art Aufzählung betrachten: "die Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes - mit unterschiedlicher UN-Nummer - mit unterschiedlicher offizieller Benennung für die Beförderung oder - mit unterschiedlicher Verpackungsgruppe ..."
Man hätte das doch so auch schreiben können: "die Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes. Bei Gütern mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher offizieller Benennung für die Beförderung oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe ist die Gesamtmenge getrennt für jede UN-Nummer ... anzugeben. Das wäre in meinem Augen verständlicher. Aber vielleicht ja zu pragmatisch. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Im Zweifelsfalle also lieber einen Mengenangabe machen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 28.08.2015 07:57.
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Re: Lose Schüttung
[Re: Gandalf]
#20902
28.08.2015 09:19
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Dieter2010
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Hallo Gandalf,
@Dieter2010 Wie ist das denn bei dir ? UN 2811 mit Ausnahme 19 (also PCDD/PCDF) geht doch meist auch als gef. Abfall oder?
Klar transportieren wir UN 2811 immer als gefährlichen Abfall; nur ist es das erste Mal das wir als lose Schüttung befördern und deshalb hierzu die vielen Fragen bezüglich der Schüttgut-Container-Kennzeichnung und der Eintragungen im Beförderungspapier. Bei der Mengenangabe im Beförderungspapier nach Buchstabe f) ist es doch so, dass das Volumen bzw. die Brutto- oder Nettomasse angegeben werden darf. Somit gebe ich als Menge das Volumen mit 4 cbm des 4 cbm Schüttgut-Containers an, der randvoll gefüllt ist.
Viele Grüße
Dieter
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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