Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
#20949
26.08.2015 16:19
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Gustav_von_2014
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Hallo Kollegen, vor kurzen war ein externer Gefahrgutbeauftragter bei uns, welcher mich erfolgreich verwirrte. Er meinte das alle eingehenden und Ausgehenden Gefahrgüter im Jahresbericht erfasst werden müssen. D.h. Anlieferungen (Groß-, Kleinmengen), Ausgang (Ware, Proben, Abfall, etc.) Er selbst führe dies durch. Ich habe die Hände über den Kopf zusammengeschlagen und meinte bist du Wahnsinnig. Ausgang Abfall kein Problem, Aber der Eingang sprich Warenanlieferungen erfassen aus allen Bereichen, ist einfach gigantische Arbeit. Die Großmengen zu erfassen geht ja noch (ca. 100 – 200 Positionen), aber die Kleinmengen kann ich nicht beziffern, diese gehen weit über das Maß hinaus.
Wie seht Ihr das, ist es wirklich Pflicht die ankommenden Gefahrgüter im Jahresbericht Gefahrgut einzufügen bzw. mit zu erfassen??
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gustav <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: Gustav_von_2014]
#20950
26.08.2015 16:34
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King_Louie_21
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Hallo Gustav, eine vergleichbare Frage wurde schon mal 2013 diskutiert: Jahresbericht GbSchöne Grüße.
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: King_Louie_21]
#20951
02.09.2015 10:24
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aw_
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Moin moin, muss hier auch noch mal nachhaken. Einfaches Beispiel: Wir kaufen eine Palette Farbe UN1263, 300 kg Diese wird geliefert und eingelagert. 2 Wochen später wird sie verkauft und verschickt. Da es sich um dieselben 300 kg handelt, egal ob empfangen oder versendet, habe ich auch 'nur' 300 kg im Jahresbericht vorgesehen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?? grüsse..aw
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: Gustav_von_2014]
#20952
03.09.2015 11:35
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Hallo Gustav... Vielleicht kann Ihnen der externe Gb die Rechtsgrundlage für diese Auslegung nennen? In der GbV finde ich nur (§ 8) "2.Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:" ohne jede weitere Aufschlüsselung / Anforderung. Hier wird also nur nach einer Gesamtmenge gefragt, ohne Differenzierung (was auch sinnlos wäre, da es nach § 2 GbV lediglich auf die Beteiligung an der Beförderung ankommt, egal ob ein- oder ausgehend). Entsprechend enthält das Formular für die Behördenfassung in den Gb-Tools (Holzhäuser/Meyer) auch nur die Auflistung der vier Mengenstaffeln. Um bei vielen Kleinmengen eine Gesamtgröße zu haben kann m. E. auch anhand der Kenntnisse über die Sendungszusammensetzungen ein Schätzwert je Gefahrklasse für solche Kleinsendungen genutzt werden. Gruß M.A.T.
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: Gustav_von_2014]
#20953
08.09.2015 11:28
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In §8 GbV steht geschrieben: Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres mit den Angaben nach Satz 2 zu erstellen. Damit ist für mich klar, dass selbstverständlich auch der Wareneingang (Rohstoffe) zu betrachten ist. Auch die anderen zitierten Bereich Abfall, Postversand etc. gehören dazu. Richtig ist aber, dass man nur im Rahmen der 4 Stufen berichten muss. Das wurde bereits im anderen o. zitierten Thema beschrieben. Demnach muss die Angabe je Klasse nicht auf das kg genau sein und die Kleinmengen schlagen sich sicher nicht auf die Gesamtbilanz aus. Wenn du aber z.B. eine bestimmte Gefahrgutklasse nur als Rohstoff im Eingang hast, dann musst du dir darüber Gedanken machen. Die fällt dann nämlich bei dir durch, wenn du nur den Warenausgang betrachtest.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 08.09.2015 11:29.
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: aw_]
#20954
08.09.2015 11:29
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Moin moin, muss hier auch noch mal nachhaken. Einfaches Beispiel: Wir kaufen eine Palette Farbe UN1263, 300 kg Diese wird geliefert und eingelagert. 2 Wochen später wird sie verkauft und verschickt. Da es sich um dieselben 300 kg handelt, egal ob empfangen oder versendet, habe ich auch 'nur' 300 kg im Jahresbericht vorgesehen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?? grüsse..aw Das würde ich genau so sehen.
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: DJSMP]
#20955
08.09.2015 13:23
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Hallo zusammen, möchte an dieser Stelle auf die Begründung zur GbV hinweisen. Darin heißt es zu § 8 Absatz 5: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen." Im Prinzip hat der § 2 ja nur einen Absatz, gilt also komplett und umfasst u.a. Mengen nach 1.1.3.6, 3.4 oder 3.5. Also Schluss mit der Erbsenzählerei. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: Gandalf]
#20956
09.09.2015 10:43
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Hallo zusammen, möchte an dieser Stelle auf die Begründung zur GbV hinweisen. Darin heißt es zu § 8 Absatz 5: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen." Im Prinzip hat der § 2 ja nur einen Absatz, gilt also komplett und umfasst u.a. Mengen nach 1.1.3.6, 3.4 oder 3.5. Also Schluss mit der Erbsenzählerei. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf Nun wäre allerdings noch die Frage, ob du nach fast einem Jahr noch nachvollziehen kannst, ob an der Beförderungseinheit, die die eventuell gerade in Frage stehende Palette mit Kleinmengen angeliefert hat, die Warntafeln auf waren oder nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Versteht mich nicht falsch: Ich bin auch nicht für Erbsenzählerei. Aber wenn ich eine Klasse nur im Eingang habe, dann sollte im JB meiner Meinung nach dann wenigstens ein Kreuz bis 5 t drin stehen. Bis vor kurzem hätte ich noch gesagt: Das merkt eh keine Behörde. Aber seit meinen Erlebnissen rund um Frankfurt bin ich mir da nicht mehr so sicher.
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: DJSMP]
#20957
09.09.2015 16:12
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Gandalf
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Hallo DJSMP, Aber wenn ich eine Klasse nur im Eingang habe, dann sollte im JB meiner Meinung nach dann wenigstens ein Kreuz bis 5 t drin stehen. Aber was fängt man denn nun mit der Information an? Der Jahresbericht ist für den Unternehmer. Die Aufgabe des Gb ist insbesondere die Beratung des Unternehmers (ja natürlich auch zum Empfang), aber ein "nur Empfänger" kann theoretisch tausende Tonnen Gefahrgut oder ein Entlader max. 50 t/a bekommen, ohne das ein Gb da ist der irgendein Kreuz in einen Jahresbericht macht. Und da möchtest du jetzt ein Kreuz machen und beschäftigst dich vlt. noch mit der Frage sind es weniger als 5 t oder doch vielleicht mehr? Ich halte das nicht wirklich für zielführend und werde weiterhin den Eingang nicht erfassen, zählen oder schätzen. Hoffentlich kann hier kein Behördenvertreter meine IP zurückverfolgen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Aber natürlich darf und muss dass jeder für sich entscheiden. Die Regelung dazu ist ja leider eben nicht eindeutig. Aber seit meinen Erlebnissen rund um Frankfurt Was war denn da? Möchtest du unsere Unwissenheit erhellen? Gruß Gandalf
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Re: Inhalt Gefahrgut-Jahresbericht
[Re: Gandalf]
#20958
10.09.2015 07:58
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Hallo Gandalf, das ist richtig. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Der Ersteller des Themas hatte ja gefragt, weil sein externer offensichtlich die gleiche Meinung wie ich vertritt. Gleichwohl sehe ich das, wie schon beschrieben, nicht ganz so eng, da ich ja nur die Stufen angeben muss. Zu den Erlebnissen aus Frankfurt kann ich das Thema Gefahrgutkontrollen in Unternehmen empfehlen.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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