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Wochenendbewilligung #20962 27.08.2015 22:09
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Spitfire Offline OP
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Liebe Forumsgemeinde

Ich hätte da wieder einmal eine Frage.
Da ich mich eigentlich mehrheitlich in der CH mit den ADR Gegebenheiten auskenne,habe ich nun zu den Sondervorschriften in Deutschland eine Frage.
Ich gehe recht in der Annahme, das ein Gefahrguttransport der am Wochenende gefahren werden muss auch eine Sonderbewilligung mit der voraussichtlich gefahrenen Route benötigt. Wo finde ich das in den Vorschriften...und das gelbe vom Ei wäre dann noch.. wo muss eine solche Bewilligung beantragt werden... Wäre wieder einmal für die nachbarschaftliche Hilfe dankbar...

Grüsse aus der CH


Perfection needs a touch of madness
Re: Wochenendbewilligung [Re: Spitfire] #20963 27.08.2015 23:22
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Gerald Offline
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Hallo Peter,

Antwort auf
das ein Gefahrguttransport der am Wochenende gefahren werden muss auch eine Sonderbewilligung mit der voraussichtlich gefahrenen Route benötigt.


Nicht nur ein Gefahrguttransport!

Unter dem Link http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm findest Du alle Informationen.

Ganz am Ende der Seite steht unter: Wer erteilt Ausnahmegenehmigungen? "Zuständig sind nach §§ 46, 47 StVO die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat. Bei grenzüberschreitenden Transporten sind Anträge an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen."

Für Dich wird wohl mehr der letzte Satz zutreffen.

In Deutschland haben wir noch die GGVSEB und in der Anlage 1 stehen die UN-Nummern, für welche man eine Fahrwegbestimmung braucht.

Da Du nicht geschrieben hast, um welches Gefahrgut es sich handelt, kann ich Dir nur diese zwei Quellen nennen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 27.08.2015 23:24.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wochenendbewilligung [Re: Gerald] #20964 28.08.2015 13:46
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Spitfire Offline OP
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Super.... vielen Dank Gerald

Grüsse nach Unterfranken
Peter


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