Hallo Peter,
das ein Gefahrguttransport der am Wochenende gefahren werden muss auch eine Sonderbewilligung mit der voraussichtlich gefahrenen Route benötigt.
Nicht nur ein Gefahrguttransport!
Unter dem Link
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm findest Du alle Informationen.
Ganz am Ende der Seite steht unter: Wer erteilt Ausnahmegenehmigungen?
"Zuständig sind nach §§ 46, 47 StVO die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat. Bei grenzüberschreitenden Transporten sind Anträge an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen." Für Dich wird wohl mehr der letzte Satz zutreffen.
In Deutschland haben wir noch die GGVSEB und in der Anlage 1 stehen die UN-Nummern, für welche man eine Fahrwegbestimmung braucht.
Da Du nicht geschrieben hast, um welches Gefahrgut es sich handelt, kann ich Dir nur diese zwei Quellen nennen.