Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, auch wenn mein Anliegen sehr speziell ist und nicht mit dem Transport von Gefahrgut, sondern mit dessen Lagerung zu tun hat
Ich fuehre zur Zeit eine Recherche durch. Es geht dabei um die Moeglichkeit, neue Klimaanlagen herzustellen, die mit dem Kaeltemittel R32 (einem nach CLP hochentzuendlich eingestuften (H220/H280), brennbaren Gas) betrieben wuerden. Im Rahmen dieser Pruefung geht es natuerlich auch um rechtliche Implikationen, die dies entlang der Lieferkette haben wuerde.
Bei meinem Anliegen geht es konkret um die Frage, welche Regeln und Vorschriften fuer die Lagerung von Kaelteanlagen mit brennbaren Kaeltemitteln in Lagerhaeusern in Deutschland greifen wuerden und inwiefern sich diese von den Vorschriften fuer die Lagerung von Kaelteanlagen mit nicht brennbaren Kaeltemitteln (z.B. R410a) unterscheiden?
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass die Vorgaben aus der TRGS 510 fuer die Lagerung ortsbeweglicher Druckgasbehaelter nicht nur fuer die Gaszylinder/Gasflaschen, sondern auch fuer die vorbefuellten Klimaanlagen selbst gueltig waeren. Nach Ruecksprache mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe „Gefahrstoffmanagement“, scheint dies aber nicht der Fall zu sein, weshalb ich nun weiter auf der Suche nach den passenden Vorschriften bin.
Daher nun meine Anfragen:
• Gibt es spezielle Regeln fuer die Lagerung von Kaelteanlagen, die brennbare Gase enthalten, die ueber die allgemeine Verpflichtung zur Gefahrenanalyse, Risikobewertung und Unterrichtung des Lagerbetreibers ueber moegliche Restgefahren hinausgehen? Inwiefern unterscheiden sich diese von den Regelungen zur Lagerung von Klimaanlagen mit nicht brennbaren Kaeltemitteln?
• Gibt es spezielle relevante Schutzmassnahmen, die hier gefordert waeren? Wenn ja, welche sind das?
• Liegt bei der Lagerung von Kaelteanlagen mit brennbaren Kaeltemitteln eine erhoehte Brand- oder Explosionsgefaehrdung vor, so dass die entsprechenden Passagen aus der TRBS 2152 und ASR A2.2 gueltig waeren?
• Da es doch vermutlich bereits Klimaanlagen mit Kohlenwasserstoffen auf dem deutschen Markt gibt, stellt sich die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen diese gelagert werden? Muessen diese grundsaetzlich in ein Gefahrstofflager? Und gibt es eine Obergrenze in Bezug auf das Volumen der Kaeltemittel pro Kaelteanlage?
Wenn es hier jemanden gibt, der sich mit der Thematik auskennt oder der eine Idee hat an wen ich mich wenden koennte, dann waere ich dafuer sehr dankbar.
Vielen Dank,
Sebastian