Überlegungsfehler LQ
#21045
16.09.2015 09:35
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Mesh
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Hallo zusammen
Ich mache wohl einen Überlegungsfehler
Ich versende 1 Liter UN3265, 8, II
Gem. ADR Spalte gilt LQ22, also 1L für zusammengesetzte Verpackungen und 500ml je Innenverpackung.
In Spalte 7b steht dann aber Code E2, also 30 Gramm je Innenverpackung.
Was nun? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Danke.
Gruss -Marc-
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: Mesh]
#21046
16.09.2015 10:24
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M.A.T.
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Hallo, das stimmt so nicht mehr. "LQ" steht nicht mehr im ADR 2015, sondern in Ihrem Fall "1 L" in Spalte 7a. Das Ende der Übergangsfrist war Ende Juni 15. Spalte 7b betrifft nicht "begrenzte" sondern "freigestellte" Mengen und regelt damit etwas ganz anderes. Gruß M.A.T.
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: M.A.T.]
#21047
16.09.2015 10:38
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felixaustria
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Guten Morgen!
Wäre empfehlenswert ein ADR-Handbuch 2015 zu organisieren. Mit dieser gültigen Fassung sind solche "Fehlerquellen! einmal ausgeschlossen. Die Begriffe "freigestellte Menge" und "begrenzte Menge" haben wohl schon viele in die Falle tappen lassen. Schnapp dir nochmal deine Schulungsunterlagen und schau dir die freigestellte Menge nochmal an. Das fällt dir dann sicher wieder ein.
Schöne Grüße in die Schweiz!
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: felixaustria]
#21048
17.09.2015 15:03
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Mesh
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Danke
Doch, im ADR 2015 steht LQ22 oder 1L, aber das ist ok.
Verwirrt hat nur E2 in Spalte 7b.
Mit dem Unterschied LQ und freigestellte Mengen hatte ich jedoch schon immer ein Puff :-)
Danke für die Feedbacks.
Gruss -Marc-
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: Mesh]
#21049
17.09.2015 15:17
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King_Louie_21
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Hallo Mesh, wenn der Verlag noch "LQ22" in der Tabelle A angibt, dann entspricht Dein ADR-Buch tatsächlich nicht dem Stand ADR 2015. Manche Verlage haben dies anscheinend trotzdem gemacht, aber dann findest Du wahrscheinlich irgendwo den Hinweis, dass "LQ22" nur bis 30.06.2015 angewendet werden durfte. Die offizielle Version findest Du beim ASTRA. Schöne Grüße.
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: King_Louie_21]
#21050
18.09.2015 11:04
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felixaustria
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Hallo Mesh!
Ich hoffe du hast die Lösung für deine Frage gefunden. Wenn nicht versuch mal einfach Google Bilder und gib "freigestellte Menge" ein. Da sind ein paar Fotos drin die solche Verpackungen zeigen. Ich denke mit deiner Ansicht von der "begrenzten Menge" oder auch "LQ" liegst du an und für sich schon richtig!
So nebenbei - musste meine Kollegin mit Schweizer Wurzeln fragen, was du mit "Puff" meinst! Also bei uns ist ein Puff gaaaaanz was anderes!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Schöne Grüße vom Nachbarn und schönes Wochenende!
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: felixaustria]
#21051
18.09.2015 18:22
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King_Louie_21
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Also bei uns ist ein Puff gaaaaanz was anderes!! Hallo Robert, "Puff" dürfte ein eingebürgerter landesüblicher Ausdruck in der Schweiz sein. Wir kennen das ja bereits aus Fußnote 10 zu Unterabschnitt 5.4.3.4 in der vom ASTRA veröffentlichten Version des ADR: Die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben sich im Zusammenhang mit der Herstellung einer einheitlichen deutschen Übersetzung darauf geeinigt, dass eingebürgerte landesübliche Ausdrücke und Schreibweisen in den jeweiligen nationalen Fassungen des ADR berücksichtigt werden können. [...]Das Wort ist wirklich vieldeutig. Im Duden stehen folgende Varianten: - puff = lautmalend für einen dumpfen Knall, Schuss o. Ä.
- das Puff = Brettspiel für zwei Personen, bei dem die Steine entsprechend den Ergebnissen beim Würfeln bewegt werden
- der Puff = 1. Stoß mit der Faust, mit dem Ellenbogen, 2. dumpfer Knall
- der Puff = 1. Behälter für schmutzige Wäsche [mit gepolstertem Deckel], 2. gepolsterter Hocker ohne Beine
- der, das Puff = Bordell
Woran hast Du gedacht? Und was meint Mesh? Schöne Grüße.
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Re: Überlegungsfehler LQ
[Re: Mesh]
#21052
23.09.2015 13:21
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Mesh
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Er hat natürlich an ein Bordell gedacht ;-)
Dieser Ausdruck wird im übrigen auch bei uns für diese Einrichtung benutzt. Aber man kann auch ein Durcheinander als "Puff" bezeichnen, von was ich auch gesprochen habe.
Abgesehen davon ist auch ein Bordell "gefährlich", jedoch bis ins ADR hat es noch nicht geschafft :-)
Gruss -Marc-
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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