Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr
#2107
21.09.2004 14:50
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Lars Paterok
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Hallo zusammen,
als Kosmetikunternehmen verschicken wir des öfteren Muster an Firmen im Ausland. So kommt es also schon mal vor, daß wir ein kleines Fläschchen Nagellack z.B. nach England oder in die USA verschicken. Normalerweise sind unsere Nagellacke nach UN1266 (Parfümerieerzeugnisse) eingestuft. Da ja das versenden von Gefahrgütern per Postversand im Luftverkehr nicht gestattet ist, melden wir diese nun jedesmal gesondert an und fügen eine Shippers Declaration mit bei. Nur die Shippers Declaration, bzw. die Tatsache daß es sich um Gefahrgut handelt kostet schon 100,- € Bearbeitungsgebühr zusätzlich. So kommt es also durchaus vor, daß wir bei einem Päckchen oder einem Umschlag nach England anstatt ca. 7,- € für den normalen Postversand ca. 140,- € bezahlen müssen.
Gibt es da evtl. eine Ausnahmeregelung für Kosmetika in haushaltsüblichen Mengen?
Denn um nur ein Beispiel zu nennen; wenn Oma Erna ihrer Enkeltochter in Australien einen Nagellack zum Geburtstag per Post schickt, weiß sie ja schließlich auch nicht daß es sich dabei um Gefahrgut in begrenzter Menge handelt und wird auch nicht vom Postbeamten am Schalter nach dem Inhalt des Pakets gefragt!?!
Es wäre toll, wenn ihr mir da weiter helfen könntet!
Gruß Lars
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Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr
[Re: Lars Paterok]
#2108
21.09.2004 22:16
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Anonym
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Anonym
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Wieso versendet Ihr den Nagellack nicht als "FREIGESTELLTE MENGE" nach Tabelle 2.7A der IATA-DGR? Innerhalb der Gefahrgutklasse 3 kann eine "Freigestellte Menge" versendet werden: In der Verpackungsgruppe I sind als kleinste Menge der Innenverpackung 30ml vorgesehen, in der Aussenverpackung 300ml In der Verpackungsgruppe II sind als kleinste Menge 30ml vorgesehen, in der Aussenverpackung 500ml In der Verpackungsgruppe III sind als kleinste Menge 30ml vorgesehen, in der Aussenverpackung 1000ml Innenverpackung dürfte hier ihr Fläschen sein, als Aussenverpackung wird ihr Paket angesehen. Auf das Packstück muß nur der Aufkleber für freigestellte Mengen aufgebracht werden, eine Versendererklärung muß nicht vorhanden sein. Als Packstück kann sogar ein fester Schuhkarton dienen. Als dies ist in der 45. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften unter 2.7 ff beschrieben und hier nur in vereinfachter Form wiedergegeben. Die Gegebenheiten der LVG`n und Staaten müssen jedoch beachtet werden [color:"red"] [/color] [color:"black"] [/color]
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Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr
#2109
22.09.2004 01:21
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Claudi
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hab jetzt grad keine iata-dgr da, aber freigestellte mengen = exepted quantities? hierzu ist zu sagen, dass recht viele airlines solches gefahrgut nicht zum transport annehmen.
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Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr
[Re: Claudi]
#2110
22.09.2004 18:26
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Anonym
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Anonym
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Das ist korrekt das diverse LVG`n (Airlines) diese Packstücke "Freigestellte Menge" nicht annehmen. Die LVG`n sind aber unter 2.7 "Abweichungen der Luftverkehrsgesellschaften" genau aufgeführt. Die LVG LH fehlt hierin, LH fliegt nach England und USA, Abweichungen der Staaten sind unter 2.7 nicht aufgeführt.
Unter 2.7.2 sind die "Gefährliche Güter, die nicht in freigestellten Mengen befördert werden dürfen" aufgeführt, hierin fehlt die Gefahrgutklasse 3 "entzündbare Flüssigkeiten".
Wenn ich die zugrunde gelegte UN-Nummer 1266 in der Liste 4.3 suche erhalte ich als richtige Versandbezeichnung "Perfumery Products with flammable solvents" sowie ein Querverweis auf die blauen Seiten.
Ab hier kann Du jetzt selber alles nachvollziehen.
Zuletzt bearbeitet von isch; 22.09.2004 18:48.
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Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr
[Re: Lars Paterok]
#2111
23.09.2004 07:51
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Lars Paterok
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Ok, danke an alle!
Ich denke, das hilft mir schon sehr viel weiter. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Gruß aus Bielefeld Lars
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Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr
#2112
01.10.2004 23:40
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AvDeventer
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Letztendlich bleibt auch noch die Frage zu klären, ob Nagellack nicht unter die ID 8000 für "Consumer Comodity" fällt, damit gibts am wenigsten Probleme wenn denn die freigestellten Mengen überschritten werden solten.
Viel Grüße aus NRW A.v.Deventer
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