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Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr #2107 21.09.2004 14:50
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Lars Paterok Offline OP
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Hallo zusammen,

als Kosmetikunternehmen verschicken wir des öfteren Muster
an Firmen im Ausland. So kommt es also schon mal vor, daß
wir ein kleines Fläschchen Nagellack z.B. nach England oder
in die USA verschicken. Normalerweise sind unsere Nagellacke
nach UN1266 (Parfümerieerzeugnisse) eingestuft.
Da ja das versenden von Gefahrgütern per Postversand im Luftverkehr
nicht gestattet ist, melden wir diese nun jedesmal gesondert an
und fügen eine Shippers Declaration mit bei.
Nur die Shippers Declaration, bzw. die Tatsache daß es sich
um Gefahrgut handelt kostet schon 100,- € Bearbeitungsgebühr
zusätzlich.
So kommt es also durchaus vor, daß wir bei einem Päckchen oder
einem Umschlag nach England anstatt ca. 7,- € für den normalen
Postversand ca. 140,- € bezahlen müssen.

Gibt es da evtl. eine Ausnahmeregelung für Kosmetika in haushaltsüblichen
Mengen?

Denn um nur ein Beispiel zu nennen; wenn Oma Erna ihrer Enkeltochter
in Australien einen Nagellack zum Geburtstag per Post schickt, weiß
sie ja schließlich auch nicht daß es sich dabei um Gefahrgut in
begrenzter Menge handelt und wird auch nicht vom Postbeamten am
Schalter nach dem Inhalt des Pakets gefragt!?!

Es wäre toll, wenn ihr mir da weiter helfen könntet!

Gruß
Lars


Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr [Re: Lars Paterok] #2108 21.09.2004 22:16
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Wieso versendet Ihr den Nagellack nicht als "FREIGESTELLTE MENGE" nach Tabelle 2.7A der IATA-DGR?
Innerhalb der Gefahrgutklasse 3 kann eine "Freigestellte Menge" versendet werden:
In der Verpackungsgruppe I sind als kleinste Menge der Innenverpackung 30ml vorgesehen, in der Aussenverpackung 300ml
In der Verpackungsgruppe II sind als kleinste Menge 30ml vorgesehen, in der Aussenverpackung 500ml
In der Verpackungsgruppe III sind als kleinste Menge 30ml vorgesehen, in der Aussenverpackung 1000ml
Innenverpackung dürfte hier ihr Fläschen sein, als Aussenverpackung wird ihr Paket angesehen.

Auf das Packstück muß nur der Aufkleber für freigestellte Mengen aufgebracht werden, eine Versendererklärung muß nicht vorhanden sein.

Als Packstück kann sogar ein fester Schuhkarton dienen.

Als dies ist in der 45. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften unter 2.7 ff beschrieben und hier nur in vereinfachter Form wiedergegeben.
Die Gegebenheiten der LVG`n und Staaten müssen jedoch beachtet werden [color:"red"] [/color] [color:"black"] [/color]

Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr #2109 22.09.2004 01:21
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Claudi Offline
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Offline
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hab jetzt grad keine iata-dgr da, aber freigestellte mengen = exepted quantities? hierzu ist zu sagen, dass recht viele airlines solches gefahrgut nicht zum transport annehmen.

Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr [Re: Claudi] #2110 22.09.2004 18:26
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Das ist korrekt das diverse LVG`n (Airlines) diese Packstücke "Freigestellte Menge" nicht annehmen. Die LVG`n sind aber unter 2.7 "Abweichungen der Luftverkehrsgesellschaften" genau aufgeführt. Die LVG LH fehlt hierin, LH fliegt nach England und USA, Abweichungen der Staaten sind unter 2.7 nicht aufgeführt.

Unter 2.7.2 sind die "Gefährliche Güter, die nicht in freigestellten Mengen befördert werden dürfen" aufgeführt, hierin fehlt die Gefahrgutklasse 3 "entzündbare Flüssigkeiten".

Wenn ich die zugrunde gelegte UN-Nummer 1266 in der Liste 4.3 suche erhalte ich als richtige Versandbezeichnung "Perfumery Products with flammable solvents" sowie ein Querverweis auf die blauen Seiten.

Ab hier kann Du jetzt selber alles nachvollziehen.

Zuletzt bearbeitet von isch; 22.09.2004 18:48.
Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr [Re: Lars Paterok] #2111 23.09.2004 07:51
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Lars Paterok Offline OP
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Ok, danke an alle!

Ich denke, das hilft mir schon sehr viel weiter. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Gruß aus Bielefeld
Lars

Re: Gefahrgut in begrenzten Mengen im Luftverkehr #2112 01.10.2004 23:40
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AvDeventer Offline
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Letztendlich bleibt auch noch die Frage zu klären, ob Nagellack nicht unter die ID 8000 für "Consumer Comodity" fällt, damit gibts am wenigsten Probleme wenn denn die freigestellten Mengen überschritten werden solten.

Viel Grüße aus NRW
A.v.Deventer


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