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Li-Ionen Akku im Gerät #21101 23.09.2015 10:54
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Gandalf Offline OP
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Hallo zusammen,
brauche mal hier Expertenrat zum Versand von Li-Ion-Akkus in einem Gerät, weil ich mich in dem Thema Li-Ion nun gar nicht auskenne und sich da ja alle Nase lang was ändert.
Also ich möchte als Privatperson einen ebook-Reader nach Neuseeland schicken. Üblicherweise geht die Post mit dem Flieger. Was muss ich beachten? Welche Freistellung kann ich ggfs. nutzen? 1.1.3.1 a und 1.1.3.7 b ADR fallen meiner Meinung nach aus. Was ist mit 1.1.3.1 b oder 1.1.3.4?
Ich vergaß, es gilt ja auch IATA, da hab ich gar keinen Plan von. Also schon mal Dank für eure Hilfe.
Gruß Gandalf

Re: Li-Ionen Akku im Gerät [Re: Gandalf] #21102 23.09.2015 11:39
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aw_ Offline
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Hallo Gandalf,
vergiss 1.1.3.1 b etc. das gilt hier nicht.

Voraussetzung ist, analog zu ADR 2.2.9.1.7, die bestandenen Tests.

Lithium Akkus eingebaut sind der UN 3481 zugeordnet und die Bezeichnung lautet: Lithium ion batteries contained in equipment.

Hat 1 Akku weniger als 100 Wh (V x Ah) Nennleistung UND es sind nicht mehr als 2 Stück eingebaut, dann dürfen sie befreit verschickt werden.

Aber Achtung: Es gibt Fluggesellschaften die wollen das wenigstens wissen. Besser vorher abklären.

Ist 1 Akku separat verpackt ODER hat mehr als 100 Wh, wird das Ganze komplizierter.

Hoffe das reicht erstmal so.
gruss..aw

Re: Li-Ionen Akku im Gerät [Re: aw_] #21103 23.09.2015 15:55
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Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo aw_
danke, ja das hilft erst mal weiter. Naja welche Fluggesellschaft da genutzt wird, weiß ich natürlich nicht. Da muss ich mal den "Post"-Dienstleister fragen bzw. mich da noch mal schlau machen.
Ich glaube das Netzteil hat 12 V und der Akku 1500 mAh, das sollte also passen.
Gruß Gandalf

Re: Li-Ionen Akku im Gerät [Re: Gandalf] #21104 24.09.2015 11:06
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DJSMP Online
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Hallo Gandalf,

die genannten Freistellungen gibt es nach IATA-DGR nicht. Du musst beim Versand als Fracht wissen, welche Nennenergie in Wh der Akku des Laptops besitzt. Das ist interessant! In der Regel bis 100 Wh. Außerdem musst du dich davon überzeugen, dass der Akku den UN-Test bestanden hat und nach einem QM Programm hergestellt wurde. Vorher geht da gar nix!

Danach sehen wir weiter. Ich würde auch beim Versand nach Teil II (Versand unter erleichterten Bedingungen) jemanden ins Boot holen, der ICAO/IATA geschult ist.


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