|
Li-Ionen Akku im Gerät
#21101
23.09.2015 10:54
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo zusammen, brauche mal hier Expertenrat zum Versand von Li-Ion-Akkus in einem Gerät, weil ich mich in dem Thema Li-Ion nun gar nicht auskenne und sich da ja alle Nase lang was ändert. Also ich möchte als Privatperson einen ebook-Reader nach Neuseeland schicken. Üblicherweise geht die Post mit dem Flieger. Was muss ich beachten? Welche Freistellung kann ich ggfs. nutzen? 1.1.3.1 a und 1.1.3.7 b ADR fallen meiner Meinung nach aus. Was ist mit 1.1.3.1 b oder 1.1.3.4? Ich vergaß, es gilt ja auch IATA, da hab ich gar keinen Plan von. Also schon mal Dank für eure Hilfe. Gruß Gandalf
|
|
Re: Li-Ionen Akku im Gerät
[Re: Gandalf]
#21102
23.09.2015 11:39
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Hallo Gandalf, vergiss 1.1.3.1 b etc. das gilt hier nicht.
Voraussetzung ist, analog zu ADR 2.2.9.1.7, die bestandenen Tests.
Lithium Akkus eingebaut sind der UN 3481 zugeordnet und die Bezeichnung lautet: Lithium ion batteries contained in equipment.
Hat 1 Akku weniger als 100 Wh (V x Ah) Nennleistung UND es sind nicht mehr als 2 Stück eingebaut, dann dürfen sie befreit verschickt werden.
Aber Achtung: Es gibt Fluggesellschaften die wollen das wenigstens wissen. Besser vorher abklären. Ist 1 Akku separat verpackt ODER hat mehr als 100 Wh, wird das Ganze komplizierter.
Hoffe das reicht erstmal so. gruss..aw
|
|
Re: Li-Ionen Akku im Gerät
[Re: aw_]
#21103
23.09.2015 15:55
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo aw_ danke, ja das hilft erst mal weiter. Naja welche Fluggesellschaft da genutzt wird, weiß ich natürlich nicht. Da muss ich mal den "Post"-Dienstleister fragen bzw. mich da noch mal schlau machen. Ich glaube das Netzteil hat 12 V und der Akku 1500 mAh, das sollte also passen. Gruß Gandalf
|
|
Re: Li-Ionen Akku im Gerät
[Re: Gandalf]
#21104
24.09.2015 11:06
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Hallo Gandalf,
die genannten Freistellungen gibt es nach IATA-DGR nicht. Du musst beim Versand als Fracht wissen, welche Nennenergie in Wh der Akku des Laptops besitzt. Das ist interessant! In der Regel bis 100 Wh. Außerdem musst du dich davon überzeugen, dass der Akku den UN-Test bestanden hat und nach einem QM Programm hergestellt wurde. Vorher geht da gar nix!
Danach sehen wir weiter. Ich würde auch beim Versand nach Teil II (Versand unter erleichterten Bedingungen) jemanden ins Boot holen, der ICAO/IATA geschult ist.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|
|
|