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reduzierter Gefahrzettel #21109 28.09.2015 14:12
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,
so wie ich sehe gibt es neue Anforderungen an die Gestaltung des reduzierten Gefahrzettels:
5.2.2.2.1.1.3
"Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen."

Im Vergleich zum 'normalen' Gefahrzettel von 10x10 wirkt doch der reduzierte Gefahrzettel dann "unförmig", oder?

Hat denn schon mal jemand so einen Gefahrzettel mit den neuen Abmessungen gesehen?

Gruß

Re: reduzierter Gefahrzettel [Re: Chris Wilting] #21110 29.09.2015 08:47
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M.A.T. Online
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Ob der kleine Zettel dann unförmig wirkt (die Elemente müssen ja auch weiter lesbar bleiben) ist m.E. nicht erheblich, es kommt bei den kleinen Verpackungen ja nur auf die Warnwirkung an.
Gruß
M.A.T.

Re: reduzierter Gefahrzettel [Re: Chris Wilting] #21111 30.09.2015 09:18
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Gandalf Offline
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Hallo Chris Wilting,
warum sollte der denn "unförmig" wirken? Meiner Meinung nach muss es weiterhin eine quadratische Grundfläche sein, also bspw. 8 * 8 cm. Die Linien müssen dann den entsprechenden Abstand bzw. Breite haben. Ich denke nicht dass die Reduzierung der Abmessungen so aussehen darf, dass eine Seite 8 und eine Seite 7 cm lang ist, das wird in der Tat unförmig.

Gruß Gandalf

Re: reduzierter Gefahrzettel [Re: Gandalf] #21112 01.10.2015 13:33
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,
ich habe mich wohl undeutlich ausgedrückt mit meinem Wort "unförmig"

Bislang kenne ich die reduzierten Gefahrzettel, die proportional verkleinert wurden, d.h., alles wurde im gleichen Maße verkleinert, ob es die Kantenlänge ist, die Linien oder das Symbol.

Nach der neuen Regelung verringert sich die Kantenlänge und das Symbol, aber die Linienstärke und der Abstand der Linie vom Rand bleiben gleich.

[Linked Image]

Re: reduzierter Gefahrzettel [Re: Chris Wilting] #21113 02.10.2015 13:03
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Gandalf Offline
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Beiträge: 1,086
Hallo Chris Wilting,
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> oh in der Tat sieht das im Extremfall sehr merkwürdig aus. Wäre aber wohl rechtskonform. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Ob das aber so gewollt ist? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruß Gandalf


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