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Verlader - Kontrolle der Spanngurte #21118 30.09.2015 08:43
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich hab zwar kein neues Thema... aber eins was in meinem Alltag immer wieder aufkommt.

Der Verlader einer Spedition hat gerade wieder eine Anhörung bekommen, weil die vom Fahrer verwendeten Spanngurte "ablegereif" waren. Der Verlader sagt nun, dass er ja nicht ALLE Spanngurte abrollen kann und dann Meter um Meter angucken kann.

Ich bin der Meinung, dass er das eigentlich müsste ... aber es sehr Praxisfern ist.

Wie ist eure Erfahrung? Wie seht ihr die Sachlage?

Vielen Dank :-)

Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: sonnenblume85] #21119 30.09.2015 10:49
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Gerald Offline
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Hallo sonnenblume,

Antwort auf
Der Verlader sagt nun, dass er ja nicht ALLE Spanngurte abrollen kann und dann Meter um Meter angucken kann.


Sieh mal in der RSEB Ziffer 7-7.1 bis 7-7.8 nach, wobei in Deinem Fall eher 7-7.4 zutreffen würde.

Ich hatte schon mal in einem Beitrag eine Gegenüberstellung der Pflichten nach ADR gemäß Abschnitt 7.5.1 und den Erläuterungen in der RSEB 2015 eingestellt.

Zu finden unter:

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/files//21780-ADRAbschnitt7.5.1_RSEB7.5.1bis7.8.pdf


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: sonnenblume85] #21120 30.09.2015 11:34
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M.A.T. Online
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Hallo, Sonneblume85,
ADR 1.4 / 7.5.1 und RSEB 7-5.2 sind da eindeutig. Dem Verlader deren Lektüre empfehlen hilft vielleicht, dazu noch S. 127 von Schlobohms "Ladungssicherung - aber richtig". Stichwort ist, wie Sie schon ganz richtig sagen, die Ablegereife. Bis zur GGVSEB § 29(1) braucht man wohl nicht zu gehen.
Gruß
M.A.T.

Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: M.A.T.] #21121 16.10.2015 13:09
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Hagen Offline
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Spanngurte sind Arbeitsmittel i. S. d. Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber hat für Brauchbarkeit zu sorgen und Arbeitsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Wenn der Verlader ungeeignete Gurte einsetzt, begehen er und/oder sein Chef und/oder der Arbeitgeber einen Verstoß, egal ob das Prüfen der Gurte schwierig ist oder nicht.

Gruß
Hagen

Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: Hagen] #21122 02.03.2016 17:13
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TDamm Offline
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Hallo,

ich bin der Meinung, dass der Verlader nicht alle mitgeführten Gurte auf Ablegereife zu prüfen hat. Das geht über die Sichtkontrolle des Fahrzeuges und seiner Ausrüstung hinaus. Aber die Frage müsste man anders stellen. Wenn der Verlader zulässt, dass ablegereife Gurte zur Ladungssicherung verwendet werden, begeht er gemeinsam mit dem Fahrer einen Ladungssicherungsverstoß. Reichen die nutzbaren Gurte nicht aus, hat der Beförderer einen Verstoß begangen.

Gruß aus Thüringen


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #21123 03.03.2016 09:53
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Skypainter Offline
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Ich sehe es genauso wie Thomas Damm. Alle mitgeführten Gurte zu prüfen ist unsinnig. Immerhin könnte der Fahrer zur Ladungssicherung die "besten und noch nicht ablegereifen" Gurte verwenden. Damit wäre eine vorschriftsmässige Ladungssicherung durchzuführen. Verwendet der Fahrer allerdings ablegereife Gurte zur Ladungssicherung und der Verlader lässt dies zu, dann begehen beide einen Verstoß.

Gruß aus dem Ländle


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: Skypainter] #21124 07.03.2016 12:18
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DJSMP Offline
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Ihre beiden Aussagen sind für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Auf der einen Seite argumentieren Sie, dass der Verlader nicht jeden Zurrgurt überprüfen müsse. Auf der anderen Seite schreiben Sie, dass es ein Verstoß sei, wenn der Verlader die Verwendung ablegereifer Gurte zulässt. Ja was denn nun?

Die Praxis ist nun mal so, dass der Fahrzeugführer meistens die Ladung selbst sichert und der Verlader anschließend die Ladungssicherung kontrolliert. Nehmen wir an, es wurden 15 Zurrgurte im Niederzurrverfahren verwendet. Wenn die Ratschen gespannt sind, sind meistens auch noch die Zurretiketten nicht einsehbar. Also was macht man nun?

Wissentlich wird der Verlader sicherlich das Fahrzeug nicht vom Hof lassen, wenn er feststellt, dass ablegereife Zurrgurte verwendet werden. Aber wie soll er eine Ablegereife einzelner Gurte feststellen, wenn er nicht alle 15 Gurte kontrolliert?

Da gibts eigentlich nur zwei Varianten: Entweder man ist der Meinung, dass der Verlader mit im Boot ist. Dann muss der Verlader sich VOR der Verladung jeden einzelnen Gurt anschauen. Danach sieht er die nicht mehr komplett.

Oder man argumentiert, dass das mit Sichtprüfung nicht gemeint ist und lässt die Kontrolle jedes einzelnen Gurtes weg oder kontrolliert nur stichprobenartig. Dann wird man aber sicher 10 Gurte angeschaut und für gut befunden haben und bei den restlichen 5 Gurten, die man nicht angeschaut hat, ist dann einer Ablegereif.

Zudem gibt es ja Kriterien der Ablegereife, die man schnell erkennen kann (z.B. fehlendes Gurtetikett, offensichtliche Schäden im Gurtband). Genauso gibt es aber auch wieder Kriterien, die man nur sehr mühsam oder gar nicht erkennt (Ratsche verklemmt, gefälschter China-Gurt mit fehlerhaftem Etikett, usw.).

Also das bietet für mich weiter Diskussionsspielraum, bis das nicht mal zwei bis drei Richter (am Besten noch unterschiedlich) bewertet haben.

Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: DJSMP] #21125 07.03.2016 20:20
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TDamm Offline
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Hallo DJSPM,

Warum kann der Fahrzeugführer und der Verlader nicht gemeinsam arbeiten? Dann sieht man die Fehler oder?

Wenn es so ist, wie von Dir geschildert, dann muss eben der Verlader alle Gurte vorher anschauen. Aber damit schließt er auch nicht alle Fehler aus (z.B. lockere oder zu wenig Gurte, falsche Methode etc).


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: TDamm] #21126 08.03.2016 13:32
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DJSMP Offline
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Antwort auf
Hallo DJSPM,

Warum kann der Fahrzeugführer und der Verlader nicht gemeinsam arbeiten? Dann sieht man die Fehler oder?

Wenn es so ist, wie von Dir geschildert, dann muss eben der Verlader alle Gurte vorher anschauen. Aber damit schließt er auch nicht alle Fehler aus (z.B. lockere oder zu wenig Gurte, falsche Methode etc).


Hallo Herr Damm,
das ist sicherlich möglich. Aber das ist fernab von jeder Realität. Dazu folgende Schilderung aus der Praxis:

Im vorliegendem Fall gibt es pro Schicht 4 verladende Mitarbeiter, bei denen jeder pro Tag in 8 Stunden ungefähr 10 Sattelzüge bearbeiten muss. Das ist also reichlich einer pro Stunde, was nach meiner Auffassung schon relativ wenig ist. In meinem Firmenportfolio ist das schon ein Musterschüler!

Selbstverständlich gibt es keine festen Zeitfenster. So kann es sein, dass pro Stunde manchmal 5 Sattel oder auch mal paar Stunden gar kein Fahrzeug kommt.

Der Sattelzug, wahlweise aus Frankreich, Belgien, Niederlanden, Rumänien, Polen, Bulgarien, Tschechien und vielleicht auch Deutschland kommt an. Da gibt es den Gefahrgutcheck zwecks Sichtprüfung und Dokumentenkontrolle. Obwohl ja jetzt die Gefahrgutausrüstung laut Kommentar RSEB nicht mehr dazu gehört, gibts die volle Dröhnung. Wenn der Aufbau Code XL hat, wird das Zertifikat eingesehen umd dann zu wissen, was noch zu sichern ist. Die Verlader haben eine Ausrüstungsliste mit Fotos in 15 Sprachen.

Bei Ansicht der ADR-Cards fällt dem Verlader meist auf, dass die zwar nicht sonderlich professionell aussieht. Der Gb hat ja mal diese Übersicht von der UN Seite übergeben. Mmmmhh, naja lassen wir laufen. Wir können ja keine Fälschung unterstellen. Wenn man da daneben liegt, kann man seine Sachen gleich packen.

Je nachdem, wie gut die Kommunikation mit dem LKW Fahrer klappt, sind die ersten 10-15 Minuten für die Kontrolle dahin. Der LKW steht an der Schleuse. Die Kontrolle findet außen und rund um das Führerhaus statt. Da kann der Fahrer schon mal nicht auf die Ladefläche schauen.

Dann gehen Fahrer und Verlader gemeinsam rein, der Verlader wirft nochmal nen kurzen prüfenden Blick auf die Ladefläche. Nun kommt das Gespräch zwischen den beiden, wo was positioniert wird und wie zu sichern ist. Das ist in gewissem Maße immer eine Bauchentscheidung des Verladers, weil jede Verladung anders ist und meistens ohne Code XL nur niedergezurrt werden kann. Da entsteht aber gleich der nächste Zielkonflikt mit dem Ladegut (z.B. Kartonagen).

Der Verlader versucht nun i.d.R. mit Händen und Füßen dem Fahrzeugführer begreiflich zu machen, warum ohne Code XL gegurtet werden muss und Anti-Rutschmatten erforderlich sind. Er erreicht dann im besten Fall einen zwischensprachlichen Konsenz, was wie gesichert wird und wieviel Zurrgurte für das noch zu sichernde Restgewicht gebraucht werden. Im schlimmsten Fall begreift der Fahrer gar nix und die Diskussion zieht sich in die Länge. Da sind die nächsten 10-20 Minuten dahin.

Nun wäre der Punkt, wo sich der Verlader die Gurte anschauen könnte. Wenn er überhaupt noch Etiketten findet, wird er jetzt die nächsten 5-10 Minuten damit zu tun haben, sich die 15 oder mehr Gurte auf Ablegereife rein zu ziehen.

Anschließend ist der Verlader voll damit beschäftigt, Palette um Palette aus dem Lager zum Fahrzeug zu rollen, während der Fahrzeugführer diese positioniert und sichert. Im besten Fall ist der Sattel in 30-45 Minuten beladen. Der Verlader hat hier i.d.R. überhaupt keine Möglichkeit, ständig dem Fahrer über die Schulter zu schauen. Er kann nur ab und zu mal ein Auge darauf haben, ob z.B. Staulücken ausgefüllt wurden und die Antirutschmatten liegen.

Jetzt kann er sich noch überlegen, ob er zwischendurch die Sonderwünsche der Fahrer berücksichtigt, die nach Österreich fahren und Paletten als Umverpackungen an allen vier Seiten nachkennzeichnet, weil das angeblich son Bezirkshauptmann letztens gefordert hat oder ob er das ignoriert.

Anschließend schaut der Verlader, je nachdem, ob er am Anfang eine Zertifizierung Code XL vorgelegt bekommen hat oder nicht, ob zumindest die Sicherung mit Sperrstangen nach hinten passt und offensichtlich keine größeren Staulücken bestehen. Meist stellt er nun fest, dass die Sperrstangen keine Aufkleber mit der BC haben und lässt es PimalDaumen laufen. Hätter er auch vorher schauen können, aber weil man sich bis vor kurzem auf keine Prüfnorm einigen konnte, haben die wenigsten Sperrstangen und Klemmbalken eine derartige Angabe der BC.

Wenn keine Zertifizierung des Aufbaus da ist, schaut der Verlader, ob die vorher vereinbarten Zurrgurte im Niederzurrverfahren angelegt wurden. Ab und zu hat er dann insgeheim kein gutes Gefühl mit den Kartonagen da vorn links auf der Palette. Aber naja...

Wenn ein schlechter Tag ist, hat er in einer Stunde vier solche LKW parallel nebeneinander zu betreuen und alle vier Fahrer jammern ihm die Ohren voll, dass sie weiter müssen. Auf jeden Fall wird sich aber spätestens nach der Hälfte der Verladung mindestens ein zweiter jammernder Fahrzeugführer dazu gesellen.

Achja: Nein, das kann man nicht anders organisieren, weil die Geschäfte EXW sind und der Kunde die Transporte bestellt. Die Geschäftsleitung hat auch schon paar mal gejammert, weil man ja nicht ständig diese Ausländer ablehnen kann, bloß weil da mal paar Gurte fehlen. Und Code XL kann man doch nicht so einfach fordern!

Sie verstehen das Problem? Man kann sich nun sicher noch die 5-10 Minuten nehmen, um alle Gurte zu kontrollieren, aber irgendwann passt das halt alles nicht mehr.

Wenn man das so macht, wie es teilweise gewünscht wird, kann man im beschriebenen Unternehmen mind. 2 Mitarbeiter pro Schicht in Vollzeit einstellen, die nur kontrollieren.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 08.03.2016 14:08.
Re: Verlader - Kontrolle der Spanngurte [Re: DJSMP] #21127 08.03.2016 15:12
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TDamm Offline
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Hallo DJSPM

Dass das die Praxis ist, glaube ich Ihnen und bestätigt meine langjährige Auffassung.
Für mich bedeutet das aber, dass der Verlader und damit meine ich nicht den, der an der Rampe steht, sondern die Chefetage, aus Kostengründen die Sicherheit bei der Gefahrgutverladung billigend in Kauf nimmt. Um die Chefetage zum Umdenken zu bringen, hilft nur Ihnen ans Geld und mit Punkten an die eigene Fahrerlaubnis zu gehen. Nur leider nimmt es in der Regel dann der Mitarbeiter auf seine Fahrerlaubnis und bringt die Wahrheit nicht an das Licht. Das ist aus meiner Praxis. Ich lass mich gerade deshalb nicht entmutigen.
Wenn es insbesondere bei Verladung von ausländischen Fahrzeugen Probleme gibt, steht es dem Verlader ja auch frei, selber die Ladungssicherung vorzunehmen oder eben das Fahrzeug zurückzuweisen. Diese Freiheit hat ja die zum selbständigen und in eigener Verantwortung handelnde beauftragte Person im Sinne des OWiG – Rechtes. Da kann der Chef auf und niederspringen oder die Verantwortung selbst übernehmen!


Antwort auf
Obwohl ja jetzt die Gefahrgutausrüstung laut Kommentar RSEB nicht mehr dazu gehört, gibts die volle Dröhnung.


Wie ich bereits im Bereich ADR geschrieben habe, ist die Auffassung, dass laut RSEB die Fahrzeugausrüstung nach 8.1.4 bzw. 8.1.5 ADR nicht zu kontrollieren sei, unrichtig.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
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