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Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: DJSMP] #21172 06.11.2015 13:21
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Kalle Offline OP
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Hallo DJSMP,

herzlichen Dank für deine Antwort - du glaubst gar nicht, wie du mir damit hilfst :-)

Schönes Wochenende!

Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: Kalle] #24640 23.03.2018 13:32
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Claudi Offline
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Steinigt mich nicht, dass ich diesen alten Thread wieder hochhole...

Wieso gibt es überhaupt diese zwei UN-Nummern, wo ist der Unterschied? Beides Klasse 3, gibt es in VG II und III, beides die gleichen Transportspielregeln, das eine ist aromatisch, das andere ein Geschmackstoff...

Ich stolpere nämlich gerade darüber, dass ich in meinem Arbeitsalltag mit beiden konfrontiert wurde.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 23.03.2018 13:33.
Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: Claudi] #24641 23.03.2018 14:13
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Gerald Online
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Hallo Claudi,

Antwort auf
das eine ist aromatisch, das andere ein Geschmackstoff...


Und genau da ist der Unterschied.

Hier wird Aroma und Geschmack erklärt.

Hier die Begriffsbestimmun von Aromastoffe und Aromen

"Geschmacksstoffe sind Substanzen, die den Geschmackssinn anregen.Die Wahrnehmung von Geschmacksstoffen erfolgt über die Zunge, welche Rezeptoren für süß, sauer, salzig, bitter und umami besitzt. Die meisten sonstigen Geschmackseindrücke basieren auf Riechstoffen und werden über die Nase wahrgenommen. Geschmacksstoffe lassen sich unterteilen in Süßungsmittel, Säuerungsmittel, Salze, Bitterstoffe und Geschmacksverstärker." (gefunden in Wikipedia)


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: Kalle] #24651 26.03.2018 15:14
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Claudi Offline
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@Gerald: Danke für die Erklärung...

Ja, das ist natürlich ein großer Unterschied (was Gefahren bei der Beförderung angeht) und somit wichtig, beim Transport einen Unterschied zu machen [/ironieoff]

Ob wohl irgendwann mal irgendjemand eine Klassifizierung als UN1197 in Frage stellt, weil es eigentlich ne UN1169 wäre?

Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: Claudi] #24652 26.03.2018 16:19
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Gerald Online
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Hallo Claudi,
klar ist der Unterschied im Bezug der Gefahr nicht so groß, wenn überhaupt. Aber die Fachmänner bzw. Fachfrauen werden sich schon was dabei gedacht haben, denn immerhin gilt das ADR in 50 Staaten.

Mal ein anderes Beispiel.

In Abschnitt 7.5.4 Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln geht es um Versandstücke mit Gefahrzettel der Klasse 6.1; 6.2 und 9 (hier nur bestimmte UN-Nummer).

Stell doch mal in der Ausbildung die Frage. Was sind Genussmittel? (Was ich in meiner Ausbildung immer mache.) Du wirst Dich wundern, was Du für Antworten erhältst. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nation die Teilnehmer angehören.

Nur wenn dies nicht so exakt in diesem Abschnitt stehen würde, sondern vielleicht nur "Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs- und Futtermitteln", was auf jeden Fall falsch wäre. Dann möchte ich mir nicht vorstellen, was passieren könnte.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: Kalle] #24655 26.03.2018 21:17
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gg-freak Offline
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Registriert: Feb 2010
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Ich will da mal noch einen drauf setzen:
Die Vorsichtmaßnahmen bei Nahrungs-, Futter- und Genussmittel bezieht sich nur auf die Gefahrzettel-Muster 6.1, 6.2, und 9. Gase mit giftigen Eigenschaften, z.B. Chlor, haben aber einen Gefahrzettel nach Muster 2.3. Demzufolge darf ich Babynahrung und giftige Gase in eine Umverpackung einsetzten oder direkt nebeneinander verladen. crazy


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: UN1169 und UN 1197 ohne Gefahrauslöser [Re: Claudi] #24676 03.04.2018 13:10
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DJSMP Offline
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Originally Posted by Claudi
Steinigt mich nicht, dass ich diesen alten Thread wieder hochhole...


Wie genau soll denn die Steinigung vorgenommen werden? grin

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