In Österreich gibt es für die Abfallwirtschaft gem.§9 GGBG Ausnahmegenemigungsbescheide. Ein Punkt besagt: "ungereinigte leere oder teilweise gefüllte UN 1950 Druckgasverpackungen mit dem Klassifizierungscode 5A,5O,5F, welche als Abfall eingestuft sin, dürfen in geeigneten, ausreichend belüfteten Fahrzeugen oder Containern in loser Schüttung befördert werden". Soweit-so-gut. Was ist aber lose Schüttung.
Gemäß einer Definition ist lose Schüttung die Beförderung eines festen Stoffes ohne Verpackung.
Es ist Usus, diese Druckgaspackungen in 200 l Fässern ohne Deckel zu transportieren.
Aber 200 l Stahlblechfässer sind ja im ADR Verpackung und daher in Sinne der Definition und meiner Interpretation nicht für lose Schüttung geeignet . Mein Vorschlag sind Gitterboxen, stoße aber aufgrund der schlechten Handhabung oft auf Widerstand.
Mich würde in diesem Fall die Meinung weiterer Experten des Forums interessieren.
Schöne Grüße aus Oberösterreich
Alfred Fischböck