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Limited Quantities Mark (7.1.4.2) #21187 14.10.2015 13:29
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der Torsten Offline OP
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Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit immer wieder mit in diesem Forum und konnte gerade im ergangenen Jahr schon einige nützlicher Infos aus dieser Plattform entnehmen, gerade im Bezug auf die A197.

Jetzt aber zu meinem Anliegen:
wir setzen für die verschiedensten Verkehrsträger zusammengesetzte Verpackungen aus einer Innenverpackung UN1A2 in Verbindung mit UN4G ein.
Hiermit versenden wir Klasse 3 Produkte.
So weit auch bislang OK.

Da wir aber mit einigen Redereien in Hamburg immer wieder Probleme bekommen Klasse 4.1 und Klasse 3 in einer FCL zu verladen hatte ich mir überlegt die Klasse 3 Artikel als LQ auszuweisen, das wird akzeptiert.

Um nun aber einen einheitlichen Prozess abbilden zu können hätte ich vor prinzipiell alle Artikel der Klasse 3 (die Voraussetzungen für LQ sind gegeben) mit dem LQ-Mark nach 7.1.4.2 zu bezetteln, anstatt mit dem Klasse 3 Label.

wird das von den Fluggesellschaften akzeptiert - hat dazu schon jemand Erfahrungen?

Bin mal auf die Meinung der Experten gespannt...


Viele Grüße
Torsten

Re: Limited Quantities Mark (7.1.4.2) [Re: der Torsten] #21188 15.10.2015 08:47
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aw_ Offline
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Hallo Torsten,
Antwort auf
Um nun aber einen einheitlichen Prozess abbilden zu können hätte ich vor prinzipiell alle Artikel der Klasse 3 (die Voraussetzungen für LQ sind gegeben) mit dem LQ-Mark nach 7.1.4.2 zu bezetteln, anstatt mit dem Klasse 3 Label.

wird das von den Fluggesellschaften akzeptiert - hat dazu schon jemand Erfahrungen?

Der Versand als Begrenzte Menge per Luft unterscheidet sich enorm von dem per ADR / IMDG. Dazu ein paar Anmerkungen wie folgt:

1. Die Mengengrenzen zwischen den Verkehrsträgern sind unterschiedlich, s. 'Blaue Liste' Spalte H.
2. Die zusätzlichen Anforderungen der Verpackungsanweisungen (Y) müssen eingehalten werden.
3. Viele Airlines akzeptieren LQ nicht, siehe dazu 2.8.3 und 2.8.4.
4. Der LQ Label alleine reicht bei Luftfracht nicht aus, sondern muss zusätzlich zu den sonst geforderten Angaben angebracht sein, siehe 2.7.7.1
5. 2.7.8 verlangt die volle Dokumentation.

Somit reicht es nicht aus, ein Packstück nach IMDG für den Versand per Luft zu benutzen. Falls der Verpacker nach 1.3 IMDG geschult ist, muss zusätzlich mindestens eine Schulung nach IATA-DGR PK1 obendrauf..
Gruss..aw

Re: Limited Quantities Mark (7.1.4.2) [Re: aw_] #21189 15.10.2015 09:53
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der Torsten Offline OP
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Danke für die Antwort!

zu1: ok, ist aber in unserem Fall gewährleistet.
zu2: Die Verpackung entspricht den Kriterien - wird ja derzeit auch als Klasse 3 verschickt.
zu3: das war ja die Frage... s.u.
zu4: das wäre auch nicht der Fall: Wir etikettieren natürlich vollumfänglich mit UN-Nummer, propper shipping name, Shipper, Consignee, Nettomenge im L, usw.
zu5: Ja, die Dokumentation der shippers declaration usw. bleibt voll erhalten.
PK1 PK2 ist vorhanden.

mir ging es nur darum, ob wir nicht grundsätzlich das Klasse3-Label durch das LQ-Label mit dem "Y" ersetzen könnten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

aber ich seh schon, da werden wir wohl mehr Schwierigkeiten bekommen als die ganze Sache bringt...

schade <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von der Torsten; 15.10.2015 10:08.
Re: Limited Quantities Mark (7.1.4.2) [Re: der Torsten] #21190 27.10.2015 13:06
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DJSMP Offline
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Ich möchte ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass LQ-Verpackungen im Luftverkehr im versandfertigen Zustand die Fallprüfung und Stapeldruckprüfung bestanden haben müssen. Dies ist im Straßen- und Seeverkehr nicht der Fall und der große Unterschied!

Auch wenn die Verpackung eine Bauartspezifikationsmarkierung hat, bedeutet das (wie übrigens beim Regelversand auch) nicht, dass damit automatisch alle Innenverpackungen eingepackt werden dürfen. Die Kiste muss mit den tatsächlichen Innenverpackungen geprüft sein.

Re: Limited Quantities Mark (7.1.4.2) [Re: DJSMP] #21191 23.12.2015 08:40
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der Torsten Offline OP
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Danke für den hinweis!

Falltests führen wir für alle Verpackungskombinationen durch, aber das mit dem Stapeldruck ist mir neu.
Wie wird dieser Test durchgeführt - hast Du da mal eine Richtlinie oder Handbuch dafür?

Vielen Dank

Re: Limited Quantities Mark (7.1.4.2) [Re: der Torsten] #21192 08.01.2016 09:24
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Angelina Offline
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Hallo Thorsten,
sogar die Lufthansa nimmt keine LQ Sendungen mit siehe IATA 56.Ausgabe Seite 108 daher versenden wir generell keine LQ Sendungen per Luft.

Gruß
Angelina


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