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Gefahrenklassen #2119 23.09.2004 15:04
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Anonym
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Hallo!

Ich habe mal eine Frage, welche für euch sicherlich leicht zu erklären ist.
Ich bin auf dem Gebiet der gefahrengüter jedoch noch relaiv unerfahren und unwissen und muss da mal etwas wissen:

Ich habe folgende Übersichet (www.gefahrgut.de)
[Linked Image]

und muss nun wissen welche "Symbole" der Gefahrklasse 4 zuzuordnen sind.
Sind es diese mit der 4.* vorneweg?

Dies würde ja bedeuten dass die Gefahrenklasse 4 nur für brandfördernde und leichtentzündliche Stoffe zutrifft?

Oder bezeichnet die Gefahrenklasse 4 auch noch etwas anderes?

Vielen Dank im Voraus

MfG


Zuletzt bearbeitet von UHeins; 02.12.2010 10:58.
Re: Gefahrenklassen #2120 23.09.2004 15:44
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Mavo Offline
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Beiträge: 84
Hallo Herr Glau,

die Klasse 4 wird wie folgt aufgeteilt
4.1 = Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
4.2 = Selbstentzündliche Stoffe
4.3 = Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Es sind also immer feste Stoffe, die in diese Klasse eigenteilt werden, z.B. Schwefel, Holzkohle, Zinkstaub, ölhaltige Baumwollabfälle usw.

Brandfördernde Stoffe werden normalerweise in die Klasse 5 eingeteilt.

Gruß
Mavo

Re: Gefahrenklassen [Re: Mavo] #2121 23.09.2004 16:01
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Okay, vielen Dank!
Das hilft mir ja schonmal weiter.

Eine Frage habe ich jedoch noch:
Es soll aktuell eine Änderung im Gesetzestext gegeben haben, welche besagt, dass man einen Gefahrgubtbeauftragten benötigt, wenn man mit Gefahrstoffen handelt (in meinem Fall Baustoffe).

Seit wann gibt es diese Regelung, oder ist diese schon älter und wo kann ich etwas hierüber in Erfahrung bringen?

Danke!


Zuletzt bearbeitet von UHeins; 02.12.2010 10:58.
Re: Gefahrenklassen #2122 24.09.2004 07:34
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Herr Glau,
die Forderung eines Gefahrgutbeauftragten gibt es seit 1991 in Deutschland. Hierbei darf man allerdings nicht Gefahrstoffe und Gefahrgüter durcheinanderschmeissen. Es gibt Gefahrstoffe die keine Gefahrgüter sind und auch umgekehrt.
Beispiel: Motoröl ist ein Gefahrstoff, aber auf Grund des zu hohen Flammpunktes kein Gefahrgut.
Das liegt an den unterschiedlichen Einstufungskriterien in der Gefahrstoff- und Gefahrgutverordnung.
Ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, können Sie ganz einfach in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) nachsehen. Es gibt dort auch Ausnahmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape

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