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Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: HolgerT] #21301 17.11.2015 17:06
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Gerald Online
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Hallo Holger,

da felixaustria aus Österreich stammt, habe ich nur das ADR beachtet, denn die GGVSEB/RSEB findet nun mal in Österreich keine Anwendung.

In meinen Beitrag weiter oben, stehen die Quellen, wer für das Ausfüllen des Beförderungspapier nach ADR verantwortlich ist, und das ist nun mal nicht der Fahrzeugführer/Fahrzeuglenker!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Und damit der Beförderer seine Pflichten nach Absatz 1.4.2.2.1 b), f) und g) erfüllen kann, sollte er schon wissen, was im Beförderungspapier steht. Klar kann er nach Absatz 1.4.2.2.2 auf die Angaben anderer Verantwortlicher vertrauen. Aber, wenn ein Verstoß z.b. Überschreitung der 1000 Punkte und keine Ausrüstung und Absatz 1.1.3.6.1 nicht beachtet, dann wird er wohl Post bekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

Antwort auf
wenn er es nicht kann, dann empfehle ich schnellsten den Wechsel der Arbeitsaufgaben.


Da scheint es ja bei Euch genug Fahrzeugführer zu geben.

Vor allen Dingen wenn durch den Verlader beladen wird und anschließend die Ladefläche verplombt wird. Und komme mir jetzt nicht mit der RSEB (trifft eh nur in Deutschland zu) Ziffer 28.1 zu §28 Pflichten des Fahrzeugführers, dass trifft nur im Bezug der Ladungssicherung zu.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: Gerald] #21302 18.11.2015 07:31
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HolgerT Offline
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Moin, moin,

jetzt stehe ich förmlich auf'm Schlauch: Österreich - Deutschland - Kraftfahrer, die Beförderungspapiere ausfüllen ...

... ist die Eingangsfrage nicht: wer schreibt die "Punkte" in das Beförderungspapier? Klar, kein Kraftfahrer (der unterschreibt wahrscheinlich nur, die Ware übernommen zu haben), aber gehören denn nun die "Punkte" in das Beförderungspapier oder die "Gesamtmenge nach 1.1.3.6.3" (was nun einmal keine "Punkte", sondern Kilogramm bzw. Liter sind)?

... ich sage ja nur: die "Gesamtmenge nach 1.1.3.6.3" nicht die "Punkte" gehören in das Beförderungspapier, wenn denn 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden soll.

Gruß,
Holger.

Zuletzt bearbeitet von HolgerT; 18.11.2015 07:35.
Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: HolgerT] #21303 18.11.2015 09:00
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Moin Holger,
5.4.1.1.1 f) verlangt die Angabe der Gesamtmenge gem. 1.1.3.6 pro Beförderungskategorie im Beförderungspapier - Absenderpflicht

Das wäre eine Auflistung wie DJSMP weiter oben gepostet hat. Der Fahrer müsste demnach die Werte zusammenaddieren, rein rechtlich gesehen.

Aber offen gesagt, wenn man die Beförderungskategorien mit den tatsächlichen Mengen gem. 1.1.3.6 angibt, wo ist das Problem, die Gesamtmenge (egal ob das jetzt Punkte oder Menge oder sonstwie heisst) in diesem Beförderungspapier mit einzutragen.

Man nehme an, der Fahrer bekäme mehrerer solcher Dokumente, dann muss er in der Lage sein das zusammenzuzählen.
gruss..aw

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: Naga2012] #21304 18.11.2015 09:10
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... Ihr habt ja Alle Recht, und bitte jetzt nicht auf mich schimpfen, nur weil ich eben mal reagiert habe auf den Einstieg/die Frage:

Antwort auf
... kann mir jemand mitteilen, ob es eine Vorschrift gibt, wie ich die Gefahrenpunkte nach 1.1.3.6 ADR auf dem Beförderungsdokument angeben muss?


... dann noch 'ne schöne Woche, klinke mich dann hier aus, da Vieles bereits geschrieben und sicher auch Sinn macht ...

Gruß, Holger.

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: HolgerT] #21305 18.11.2015 11:51
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Guten Morgen!

Danke für eure Beiträge! Die Frage der Punkte hat mich schon länger beschäftigt und habe eigentlich auch keine richtige Antwort gefunden. Praktisch bezieht sich das ADR immer auf die Menge der gefährlichen Güter. Auch Bußbescheide beziehen sich soweit ich weiß immer auf die Menge der gefährlichen Stoffe.
Ob bei einer evtl. Berufung eine Formulierung wie

- kann unter Umständen auf die Angaben des Absenders vertrauen od.
- dem Fahrer ist nicht zuzumuten, entsprechend die Papiere zu kontrollieren

Erfolg hat, muss ich bezweifeln.
Dass der Fahrer mit der Punkteberechnung völlig überfordert ist scheint klar zu sein. Auch dass die Lenker in der Praxis zu viele Kontrollaufgaben aufgebürdet bekommen ist Fakt. Aber übereifrige Beamte dürfte es wohl überall geben, nicht nur in Österreich. Sich dagegen wehren ist nur mit Berufungen möglich und soll auch soweit möglich praktiziert werden! Nur wenn eben die Verantwortung für die Beteiligten (Verantwortung Punkteberechnung?)nicht genau definiert ist, ist das natürlich schwierig.

Habe noch eine Datei angehängt. Der Mängelkatalog nach dem unsere Exekutive den Gefahrguttransport beurteilt und evtl. beanstandet.

Schöne Grüße aus dem Süden!

Anhänge
22429-Mängelkatalog2012.pdf (0 Bytes, 248 Downloads)
Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: felixaustria] #21306 18.11.2015 22:50
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An alle, die richtigerweise festgestellt haben, dass der Fahrer mit dem selbst ausrechnen überfordert ist, nochmal der Hinweis: Wir lassen beides angeben. Die Mengen je Beförderungskategorie UND den errechneten Wert.

Wie gesagt: NUR den errechneten Wert würde ich außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen RSEB nicht angeben, weil das, wie bereits ausgeführt wurde, so im ADR nicht vorgesehen ist. Daher könnte es bei Kontrollen im Ausland Probleme geben, wenn dort keine Mengen je Beförderungskategorie sondern nur die "Punkte" stehen.

Da wir in Sachsen heute unsere höheren Beiträge zur Pflegeversicherung abfeiern, konnte ich mich noch nicht in die Vorschriften aus Österreich einlesen. Keine Ahnung, ob eine ähnliche Regelung wie in der deutschen RSEB besteht.

Wie gesagt: Der Fahrer kann auch in Deutschland für unrichtige Angaben im Beförderungspapier zur Kasse gebeten werden. Und gerade bei Erleichterungen ist natürlich Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall kommen die Warntafeln ran und er muss gar nicht rechnen. Aber wenn er die nicht anbringt und im Nachhinein wird bei der Kontrolle festgestellt, dass er hätte kennzeichnen müssen, dann ist das starker Tobak!

Felix, übereifrige Beamten gibt es sicher überall. Aber Österreich fällt hier schon seit jeher negativ aus dem Rahmen. Zudem kommt bei euren Beamten häufig noch gefährliches Halb oder Falschwissen dazu. Ich könnte da Geschichten erzählen! Und wenn das "geschulte Amtsauge" sogar Geschwindigkeiten schätzen darf, ist es irgendwann nicht mehr lustig!

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: felixaustria] #21307 18.11.2015 22:57
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Der Mängelkatalog und die Abstufung in die Kategorien I, II und III ist ähnlich wie in Deutschland angelegt. Allerdings scheint sich der von Felix gepostete auf alle Transportbeteiligte zu beziehen.

Nun müsste man nochmal checken, ob es auch einen Bußgeldkatalog gibt, aus dem die tatsächlichen Verstöße - pardon - Übertretungen hervorgehen, die ein Fahrzeugführer - pardon - Lenker in Österreich begehen kann.

Irgendwann hatte ich das schon mal in der Hand. Man vergisst einfach zu viel...

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: DJSMP] #21308 18.11.2015 23:22
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Nach Recherche beim österreichischen BMVIT gelange ich zu der Meinung, dass es außer dem Mängelkatalog nix weiter gibt. Wie ein Mangel dann auf die Beteiligten aufgeteilt wird, scheint, neben den prinzipiellen klaren Zuordnungen durch die Pflichten des ADR und der GGBV wohl im Ermessen der Behörde zu liegen.

Wahrscheinlich landet deshalb auch so viel beim Fahrzeugführer, weil der über Paragraf 13 (2) des österreichischen GGBG eigentlich für so ziemlich alles verantwortlich gemacht werden kann, natürlich nur, wenn es ihm zuzumuten ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Da steht aber auch was davon, dass er auf Informationen anderer Beteiligter vertrauen kann. Ein Passus, der sich auch im ADR findet, den wir in Deutschland jedoch aus der GGVSEB raus geschmissen haben.

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: DJSMP] #21309 19.11.2015 12:21
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felixaustria Offline
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Guten Morgen DJSPM!

Muss jetzt kurz vom Thema ADR abweichen.
Habe vor Jahren den Kommentar eines Komikers aus Deutschland genossen.
Er sah im Fernsehen das Fußballspiel Kamerun - Österreich.
Sein Kommentar war in etwa so:
Faszinierend - auf der einen Seite fremde Kulturen, wilde Bräuche und Gestalten.
Und auf der anderen Seite die Afrikaner! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Ich denke man sollte es so sehen, dass bei uns tatsächlich nicht alles nach Punkte und Beistrich funktioniert. Und ehrlich gesagt bin ich froh dass es so ist.

Du hast natürlich Recht, dass es einige sogenannte "Gummiparagraphen" gibt und dementsprechend für die Justiz Interpretationsspielraum bietet. Aber glaub mir, ich darf mein ganzes Leben hier zuhause sein - und ich genieße es in vollen Zügen.

Dass Deutschland eher dafür bekannt ist dass es eben nach Punkt und Beistrich geht hat natürlich Vorteile.
Dass es in Österreich nicht so genau abgeht hat auch seine Vorteile.
Und dass es in Italien gar nicht funktioniert macht sie auch wieder liebenswert.

Ich denke wir sollten mehr auf die verschiedenen Regionen in Europa achten und die "Eigenheiten" schätzen.

Schöne Grüße aus dem Süden.

Re: Angabe Gefahrenpunkte auf Lieferscheinen [Re: felixaustria] #21310 19.11.2015 18:06
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Gerald Online
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Hallo felixaustria,

Antwort auf
Dass Deutschland eher dafür bekannt ist dass es eben nach Punkt und Beistrich geht hat natürlich Vorteile.


Stimmt nicht immer.

Bei der ADR-Schulungsbescheinigung sollten bei dem Geburtsdatum (4) "Angabe des Tages (zwei Stellen), des Monats (zwei Stellen) und des Jahres (vier Stellen), jeweils durch einen Schrägstrich getrennt." und bei Gültig bis (8) das Datum in der gleichen Form, also mit einen Schrägstrich getrennt dargestellt werden.

Wenn Du nun unter dem Link http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_certificates.html Dir das Muster der ADR-Schulungsbescheinigung von Deutschland ansiehst, dann wirst Du feststellen, dass hier die Trennung durch Punkte erfolgt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.11.2015 18:08.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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