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Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung #21313 12.11.2015 14:57
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen,

wir haben einen Stoff (UN 2811, Kl. 6.1, VG III) der mit einen Tankfahrzeug transportiert werden soll.
In der Tabelle A stehen hierzu in Spalte 12 zwei Tankcodierungen, nämlich SGAH und L4BH.

Wir haben nun einen Spediteur, der den Auftrag durchführen würde, er hat jedoch ein Tankfahrzeug ohne ADR-Zulassung.
Dazu ist bei uns nun die Frage aufgetaucht, ob für diesen Stoff ein Tankfahrzeug mit einer Tankcodierung erforderlich ist? Denn wenn man nun in Spalte 17 schaut, darf ich den Stoff in loser Schüttung transportieren (VC1, VC2, AP7) und dafür benötige ich nur einen einfachen Schüttgutcontainer. Logischerweise wäre doch der Transport in einem Tankfahrzeug (ohne Tankcodierung) sicherer, als beispielsweise in einem bedeckten Schüttgutcontainer!?


Viele Grüße

Dieter
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21314 12.11.2015 16:08
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
wir haben einen Stoff (UN 2811, Kl. 6.1, VG III) der mit einen Tankfahrzeug transportiert werden soll.


Für diesen Stoff gibt es zwei Möglichkeiten der Beförderung und zwar

1. Möglichkeit
Beförderung in Tanks, wobei in Spalte 10 und 12 die entsprechende Tankcodierung steht. Natürlich braucht man dann für das Fahrzeug eine ADR-Zulassungsbescheinigung.

2. Möglichkeit
Beförderung als lose Schüttung, hier steht in der Spalte 17 die entsprechende Code. Für Deinen Stoff ist es der Eintrag VC1 oder VC 2. Aber hier sind auch noch ergänzende Vorschriften, das sind in Deinem Fall der Code AP 7 einzuhalten.

AP7 heist: "Die Beförderung in loser Schüttung darf nur als geschlossene Ladung durchgeführt werden." Die Begriffsbestimmung findest Du unter Abschnitt 1.2.1. Und hier dürfte es in Deinem Fall ein Problem geben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21315 12.11.2015 16:20
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Dieter,

die Erläuterung in Rn 7-3 RSEB dürfte hier weiterhelfen:
  • «Ist ein gefährliches Gut sowohl zur Beförderung in loser Schüttung als auch in Tanks zugelassen, so kann die Beförderung in loser Schüttung auch in Silotanks erfolgen, wenn der Tank die Anforderungen des ADR/RID an die Umschließungen nach Kapitel 7.3 erfüllt. Falls die Beförderung in loser Schüttung ausschließlich in bedeckten Umschließungen zulässig ist, bedeutet dies insbesondere, dass eine ausreichende Belüftung sichergestellt werden muss. Erfolgt die Beförderung in einem gemäß ADR/RID zugelassenen Tank, so müssen der Tank und die Durchführung der Beförderung allen vorgeschriebenen Anforderungen genügen (u. a. Tankcodierung, Fahrerschulung Aufbaukurs Tank).»
Schöne Grüße.

Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Gerald] #21316 12.11.2015 16:33
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gerald,

das heißt also, dass das Tankfahrzeug eine der beiden genannten Tankcodierungen SGAH oder L4BH lt. Spalte 10 benötigt? Was bedeutet unter 4.3.4.1.2 (rationalisierter Ansatz) bei L4BH ... sowie die für Tankcodierungen LGAV, LGBV, LGBF, L1,5 BN und L4BN zugelassenen Stoffgruppen?


Viele Grüße

Dieter
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21317 12.11.2015 16:51
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
Was bedeutet unter 4.3.4.1.2 (rationalisierter Ansatz) bei L4BH ... sowie die für Tankcodierungen LGAV, LGBV, LGBF, L1,5 BN und L4BN zugelassenen Stoffgruppen?


Der Eintrag bei L4BH bedeutet, das mit diesen Tank auch die aufgezählten Stoffgruppen befördert werden dürfen und Stoffe mit dem Eintrag der Tankcodierung LGAV, LGBV, LGBF, L1,5BN und L4BN. Man spricht hier von der Tankhierarchie. Am Ende des Absatzes 4.3.4.1.3 findest Du die entsprechenden Erläuterungen.

Ist der Tank höherwertig, dann können in ihm Stoffe befördert, für welche nicht solche hohen Anforderung an den Tanktyp bestehen. Umgekehrt geht es aber nicht.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.11.2015 16:53.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Gerald] #21318 12.11.2015 17:15
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gerald,

o.k. das mit der Tankhierarchie habe ich jetzt verstanden.
Also Fakt ist auf jeden Fall, das ich für meinen Stoff UN 2811, 6.1, VG III ein Tankfahrzeug mit Tankcodierung benötige.
Ein Tankfahrzeug ohne Tankcodierung darf ich damit nicht verwenden.


Viele Grüße

Dieter
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21319 12.11.2015 17:48
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
Ein Tankfahrzeug ohne Tankcodierung darf ich damit nicht verwenden.


Du kannst aber ein Silofahrzeug einsetzen, so wie es King_Louie in seinem Beitrag im Bezug der RSEB geschrieben hat, somit braucht der Fahrzeugführer in Deutschland auch keinen Aufbaukurs Tank. Steht in der RSEB unter Ziffer 7-3,7-4.1 bzw.8-4.

Antwort auf
das ich für meinen Stoff UN 2811, 6.1, VG III ein Tankfahrzeug mit Tankcodierung benötige.


Ja, genau so ist es. Du könntest auch einen höherwertigen Tank einsetzen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Gerald] #21320 12.11.2015 18:03
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gerald,

stimmt, in der RSEB 7-3 steht, dass die Beförderung in loser Schüttung auch in Silotanks erfolgen kann. Das Silotankfahrzeug benötigt doch aber auch eine ADR-Zulassung, oder nicht??


Viele Grüße

Dieter
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21321 12.11.2015 18:05
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
Das Silotankfahrzeug benötigt doch aber auch eine ADR-Zulassung,


Ein Silofahrzeug ist nun mal kein Tankfahzeug.

Nein, in Deutschland ist das über die RSEB geregelt.

Unter der Ziffer 7-4.1 steht:"Bei Beförderungen in loser Schüttung nach den Sondervorschriften sind die allgemeinen Vorschriften nach Unterabschnitt 7.3.1.2 bis 7.3.1.13 ADR/RID fallbezogen zusätzlich einzuhalten."

Und für die Schulung der Fahrzeugführer steht in der Ziffer 8-4:"Zu den in Unterabschnitt 8.2.1.1 ADR genannten Fahrzeugführern werden auch solche zugeordnet, die gefährliche Güter in loser Schüttung gemäß Kapitel 7.3 ADR befördern. Ein Aufbaukurs Tank nach Unterabschnitt 8.2.1.3 ADR ist bei der Verwendung von gemäß ADR zugelassenen Tanks erforderlich."

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.11.2015 18:13.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Gerald] #21322 12.11.2015 18:17
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo Gerald,
jetzt bin ich aber etwas irritiert. es ist natürlich super, aber so recht kann ich das aus der RSEB 7-3 nicht herauslesen. Dort heißt es doch: ... so kann die Beförderung in loser Schüttung auch in Silotanks erfolgen, wenn der Tank die Anforderungen des ADR/RID an die Umschließungen nach Kapitel 7.3 erfüllt.
Im Kapitel 7.3 steht doch gleich bei 7.3.1.1 unter Bemerkung: Wegen der Beförderung in Tanks siehe Kapitel 4.2 und 4.3. und dann wäre ich doch wieder bei der Tankcodierung angelangt bei 4.3.
Für mich ist das irgendwie ein Teufelskreis, denn normalerweise steht doch sonst im ADR immer etwas von z.B. ... sind davon ausgenommen.


Viele Grüße

Dieter
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