Hallo Carsten,
Das ADR sieht die Anwendung der Fassung 2010 vor. ....Fassung EN 12195-1:2010.
In Deutschland gilt ja die VDI 2700ff/ DIN EN 12195-1:2004, da die EN 12195-1:2010 nicht anerkannt wurde. Ich kann mich an eine Veranstaltung im Frühjahr 2012 entsinnen, wo durch einen Spezialisten für Ladungssicherung gesagt wurde "Etappensieg für die Sicherheit" dazu gibt es ein Sonderdruck aus Heft 11/2011 (Der Sachverständige).
Ich bin der Meinung "Insellösungen" helfen uns nicht weiter und warum haben wir die EN 12195-1:2010 nicht anerkannt?
Im ADR gibt es seit dem ADR 2013 unter Unterabschnitt 7.5.7.1 letzter Satz die Festlegung
"... , wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist." Der Hinweis im Abschnitt 1.1.5 stellt klar, wenn es eine andere Norm gibt, dann gilt die Norm gemäß ADR.
Nur dass bei komplett Nicht-Gefahrgut-Ladungen die restriktivere VDI 2700ff / DIN EN 12195-1:2004 anzuwenden ist, führt auf Kontrollplätzen, an denen nebeneinander 1 LKW mit und 1 LKW ohne Gefahrgut kontrolliert wird, zu kuriosen Situationen.
Das stimmt schon, aber viel schlimmer war es, bevor der Hinweis in der RSEB 2013 im Bezug der Mischladung stand. Das der Fahrzeugführer/Verlader, wenn auf einer Beförderungseinheit Gefahrgut und Nichtgefahrgut war, dass
Gefahrgut nach der Norm EN 12195-1:2010 gesichert sein musste und das
Nichtgefahrgut nach VDI 2700ff / DIN EN 12195-1:2004!!!
Noch verrückter war es, bei Mängeln im Bezug auf Ladungssicherung gab es bei
Nichtgefahrgut Punkte, da Verstoß gegen §22 StVO und für den gleichen Verstoß bei
Gefahrgut keine Punkte, da hier die RSEB Anlage 7 greift. Ist ja jetzt über die Fahrerlaubnis-Verordnung Ziffer 3.6 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt.