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Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher #21630 12.02.2016 10:16
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Magnum Offline OP
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Liebe Gefahrgutkollegen,

ein Fahrer kauft sich unterwegs einen neuen Feuerlöscher. Kurze Zeit später wird bei einer Gefahrgutkontrolle bemängelt, dass die Kennzeichnung "Nächste Prüfung am" fehlt jedoch aus mir nicht bekanntem Grund kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auf seinen Einwand, dass es sich doch um einen neuen Löscher handelt, erwiderte der Beamte: Dann hättest Du halt mit Filzstift draufschreiben müssen "Nächste Prüfung .....".

Nun meine Frage:
Sollte diese Kennzeichnung nicht ein Sachverständiger, der auch Feuerlöscher prüfen kann, anbringen? Ich hab schon im ADR, GGVSEB und RSEB rumgesucht, aber speziell für diese Art der Kennzeichnung bei neuen Löschern keine passende Regelung gefunden. Anscheinend kann beim Neulöscher evtl. sogar die Kassenkraft im Baumarkt das draufschreiben. Entscheidend ist ja das Herstellungsdatum, nicht der Verkauf des Löschers. Wer kann mir da weiterhelfen??


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher [Re: Magnum] #21631 12.02.2016 10:57
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aw_ Offline
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Hallo Magnum,
RSEB 8-2.1 beantwortet Deine Frage, sofern das Herstellungsdatum angebracht ist:

Das nach Unterabschnitt 8.1.4.4 ADR in Deutschland auf dem Feuerlöschgerät anzugebende Datum (Monat/Jahr) der ersten wiederkehrenden Prüfung berechnet sich aus der zweijährigen Prüffrist, bezogen auf das tatsächliche Herstellungsdatum des Feuerlöschgeräts. Die Anbringung des Datums der ersten wiederkehrenden Prüfung mit einer Plakette ist nicht erforderlich, wenn bei neuen Feuerlöschgeräten das Datum (Monat/Jahr) der Herstellung angegeben ist.
gruss..aw

Re: Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher [Re: aw_] #21632 12.02.2016 11:53
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Hallo aw,

das habe ich auch schon gelesen. Auf dem fraglichen Löscher ist kein Herstellungsdatum angegeben.

Dann muss ja etwas drauf sein, entweder eine Plakette oder ein handschriftlicher Vermerk oder was.... und von wem ....


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher [Re: Magnum] #21633 12.02.2016 12:09
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aw_ Offline
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Kann es sein, dass da etwas zum aufkleben in der Verpackung lag?
hatte ich auch schon mal.
Auf jeden Fall beim Kauf von Löschern das Ding auspacken, prüfen und ggfs. den Verkäufer nerven.
gruss..aw

Re: Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher [Re: aw_] #21634 12.02.2016 12:39
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Hallo aw,

ich kann das jetzt nicht mehr nachvollziehen, ob da ein Aufkleber dabei war. Das wäre dann natürlich sehr hilfreich. Jedenfalls sollte eine Kennzeichnung drauf, meine Frage lautet weiterhin: In welcher Form und von wem?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher [Re: Magnum] #21635 12.02.2016 13:06
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aw_ Offline
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Antwort auf
meine Frage lautet weiterhin: In welcher Form und von wem?

Laut Hersteller Norm DIN-EN3-7 muss der Hersteller mindestens das Baujahr angeben.
gruss..aw

Re: Nächste Prüfung bei neuem Feuerlöscher [Re: Magnum] #21636 12.02.2016 14:43
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Gerald Online
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Hallo Magnum,

sieh mal unter folgenden Link http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/showflat.php?Cat=0&Number=13898&Main=13641 nach, da hatten wir das Thema schon mal. Und die Antworten dürften Dir weiter helfen, auch wenn die Quellen (GGVSE, RSEB u.ä.) nicht auf dem neusten Stand sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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