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Auslegung 1.1.3.6 für Gegenstände #21655 16.02.2016 09:27
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DJSMP Offline OP
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Hallo zusammen,

heute bin ich bei einem Kunden über ein Problem gestolpert, was ich so gar nicht auf dem Schirm hatte.

Im ADR 2015 hat man ja, wie bei allen Verkehrsträgern auch, für alle Gegenstände die Verpackungsgruppe gestrichen. Beispielsweise wurde für UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN die Verpackungsgruppe II gestrichen. Die Zuordnung der Leistungsanforderung der Verpackung erfolgt nur noch über die jeweilige Verpackungsanweisung.

Das nimmt mir nun eigentlich, wenn man das ADR ganz genau auslegt, die Möglichkeit, für nicht in der Tabelle 1.1.3.6.3 explizit genannte Gegenstände die 1.1.3.6 weiterhin anzuwenden. Es steht ja z.B. drin ...Stoffe und Gegenstände, die der Verpackungsgruppe II zugeordnet sind... sowie Stoffe und Gegenstände der folgenden Klassen.

UN 3480 taucht nicht als besondere Nennung auf, ist aber auch nicht mehr der VG II zugeordnet.

Bei UN 3268 ist es kein Problem, weil das eine Sondernennung in Beförderungskategorie 4 hat. Aber alle anderen nicht genannten Gegenstände sind jetzt eigentlich nicht mehr 1.1.3.6 fähig. Es steht ja nicht ...die die Leistungsanforderungen der VG X erfüllen sondern es steht ...die der Verpackungsgruppe X zugeordnet sind.

Und in 2.1.1.3 steht eindeutig drin: ...Gegenstände sind keinen Verpackungsgruppen zugeordnet. Für Zwecke der Verpackung sind eventuelle Prüfanforderungen an die Verpackung in der anwendbaren Verpackungsanweisung festgelegt...

Da wurde für mich mal wieder nicht zu Ende gedacht und ein Problem geschaffen, wo eigentlich gar keins ist. Was machen wir nun? Hab ich was überlesen? Gibts ne RSEB Regelung? Es steht ja sinnloserweise in der Tabelle ...Stoffe UND GEGENSTÄNDE, die der Verpackungsgruppe X zugeordnet sind...


Ich kann doch nicht dem Batterieverlader mit 10 kg Lithiumbatterien bei der eigentlichen Grenze von 333 kg sagen: Lass die Tafeln aufklappen!

Wie seht ihr das?

Re: Auslegung 1.1.3.6 für Gegenstände [Re: DJSMP] #21656 16.02.2016 10:54
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Stefan82 Offline
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Hallo,
ich sehe hierin höchstens eine kleine Unannehmlichkeit.

Klar, man hat gewisse Punkte geändert, ohne genauer auf die eventuellen Auswirkungen zu achten. In der Stofftabelle finde ja weiterhin die Transportkategorie.

Ich denke nicht, dass es Sinn der Änderung war, die Gegenstände aus der 1.1.3.6 Regelung auszunehmen.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Auslegung 1.1.3.6 für Gegenstände [Re: DJSMP] #21657 16.02.2016 11:41
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Gerald Offline
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Hallo DJSMP,

Antwort auf
Im ADR 2015 hat man ja, wie bei allen Verkehrsträgern auch, für alle Gegenstände die Verpackungsgruppe gestrichen.


Da muss ich Dir Recht geben, aber leider hat man in der Tabelle nach 1.1.3.6.3 diese Eintragungen der entsprechenden UN-Nummer vergessen aufzunehmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Wird aber im ADR 2017 nachgeholt, bis dahin bleibt Dir nichts anderes übrig, als unter der entsprechenden UN-Nummer im Kapitel 3.2 in der Spalte 15 die Beförderungskategorie zu entnehmen und dann in der Tabelle nach 1.1.3.6.3 den Faktor, um die Gesamtmenge bzw. Einzelmenge je Beförderungspapier nach Punkten für das Beförderungspapier zu bestimmen. Ist zwar etwas umständlich, aber anders geht es zurzeit nicht und bis ADR 2017 ist es ja nicht mehr all zu weit. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auslegung 1.1.3.6 für Gegenstände [Re: DJSMP] #21658 16.02.2016 11:50
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Udo Freitag Offline
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Moin DJSMP,

ich verstehe das Problem nicht wirklich. Für die Berechnung der Freimengengrenzen gem. Tabelle 1.1.3.6.3 ADR ist die Beförderungskategorie maßgebend und nicht die Verpackungsgruppe.

Gruß

Udo

Re: Auslegung 1.1.3.6 für Gegenstände [Re: Udo Freitag] #21659 16.02.2016 15:15
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DJSMP Offline OP
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OP Offline
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Stimmt, die Beförderungskategorie in Spalte 15 der Tabelle A gibts ja auch noch. Manchmal übersieht man die einfachsten Erklärungen! Schieben wir es mal auf den langen Überwachungstag gestern! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Also lass ich das mal ganz entspannt weiter mit der jeweiligen Beförderungskategorie unter 1.1.3.6 laufen. Danke euch allen!

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 16.02.2016 15:21.

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