|
Altes Hydrauliköl wird mit dem Tankwagen abgeholt
#21779
10.03.2016 19:29
|
Registriert: Feb 2016
Beiträge: 4
ggbdangergood
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Feb 2016
Beiträge: 4 |
Hallo liebe Besucher des Forums!
Ich bin noch ganz neu hier und freue mich, daß es so viele Experten auf dem Gebiet des Gefahrgutes gibt. Vielleicht hat jemand ein paar Ratschläge bzw. Antworten auf meinen Fall.
Mein Arbeitgeber läßt sein altes Hydrauliköl (HLP 46), mehrmals im Jahr jedesmal ca. 200 Liter von einen Entsorger mit einen Tankwagen abholen (abpumpen). Das Öl hat laut Sicherheisdatenblatt einen Flammpunkt weit über 60°C (Flammpunkt>=180°C, also keine Klasse 3 auch die Umweltangaben bzw. die Hinweise zur Entsorgung lassen keinen Schluß auf ein umweltgefährdenden Stoff (aquastische Umwelt)Absatz 2.2.9.1.10 ADR zu. Der WGK wird mit 1 eingestuft (schwach Wasser gefährdend), gefolgt vom Zusatz "Selbsteinstufung, VwVwS" VwVwS steht für Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe aber die "Selbsteinstufung" irritiert mich etwas, dennoch klingt es nun wirklich nicht umweltgefährdend. Somit fällt die Klasse 9 auch weg. Das was mir jetzt nur noch Sorgen bereitet (hoffentlich bin ich nicht paranoid) ist der Umstand, daß das Altöl von einen Tankwagen abgeholt wird, der selbst "leer" lt. 5.3.2.1.7 Kennzeichnungspflichtig ist und doch erst recht wenn er schon vorher mit einen Gefahrgut befüllt war. Wahrscheinlich liege ich meilenweit daneben aber bitte bei meiner ersten Frage nicht zu hart in´s Gericht gehen.
|
|
Re: Altes Hydrauliköl wird mit dem Tankwagen abgeholt
[Re: ggbdangergood]
#21780
11.03.2016 14:05
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,864
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,864 |
Hallo und Willkommen hier! Dies ist zunächst eine Klassifizierungsfrage. Welche Kontamination hat das Altöl während der Nutzung erfahren? Nur, falls absolut keine vorliegen kann, sollten die SDB-Angaben als abschließend angesehen werden. In jedem Fall sind Ihre Angaben für drei Schlußfolgerungen gut: - Die Umweltgefährdung nach Gefahrgutrecht sollte erst einmal angenommen werden und durch Vergleich der Kriterien nach WHG und ADR bestätigt oder ausgeschlossen werden. Natürlich kann man auch einfach die entsprechende UNNR 3082 nehmen, um die Klassifizierungskosten zu sparen. "Wenig" wassergefährdend gibt es nicht; das entsprechende Verkehrszeichen (und die frachtrechtlichen Informationspflicht!) gilt, sobald irgendeine WGK vergeben ist. Die Selbsteinstufung beeinträchtigt keineswegs die Gültigkeit der WGK sondern ist ein absolut legales Verfahren. Falls Sie eine WGK-Kennummer haben, könnte darüber weiteres in Erfahrung gebracht werden. - Der Flammpunkt gilt für das Frischöl. Durch Gebrauch kann es sich verändert haben, in beide Richtungen. Das ist bei der Klassifizierung zu berücksichtigen, - Die zutreffende Abfallschlüsselnummer ist rauszusuchen. Nach dem Gefahrgut-Schlüssel könnte für solche Öle u. U. auch die UN 3295 infrage kommen. Viel Erfolg M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|