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Definition Fahrzeug #21784 17.03.2016 10:58
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Spedi Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutexperten,

die GGVSEB definiert Fahrzeug abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR: "die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde einschließlich zwei- und dreirädrige Fahrzeuge sowie selbstfahrende Land-, Forst-, Bau- und sonstige Arbeitsmaschinen sowie ihre Anhänger".
Wenn also die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25km/h oder kleiner ist finden die Vorschrften für die Fahrzeuge aus Teil 8 (Begleitpapiere, Feuerlöscher, Ausrüstung und ADR-Schein) keine Anwendung. Oder übersehe ich hier etwas? Klar befinden sich die Gefahrgüter in zugelassenen und gekennzeichneten Gebinden und die Ladung wird gesichert...

Ich freue mich auf eure Einschätzung, vielen Dank!

Gruß

Spedi

Re: Definition Fahrzeug [Re: Spedi] #21785 17.03.2016 12:19
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TDamm Offline
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Hallo Spedi,

da kannst Du noch einen Schritt weitergehen.
Ist das Fahrzeug kein Fahrzeug im Sinne der GGVSEB ist die gesamte GGVSEB auf der Straße nicht anwendbar.

Also Ladungssicherung nach StVO Gefahrenzettel warum? Das niemand vor dem Entleeren diese Zettel abmacht, ist auch klar.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Definition Fahrzeug [Re: TDamm] #21786 22.03.2016 08:59
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
ergänzend zu
Antwort auf
ist die gesamte GGVSEB auf der Straße nicht anwendbar
ist dann auch das ADR nicht anwendbar, oder hab ich was übersehen?
Gruß Gandalf

Re: Definition Fahrzeug [Re: Gandalf] #21787 22.03.2016 10:53
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

Maßgebend ist in D die GGVSEB i. V. m dem GefBefGesetz. Erst dadurch kann in D das ADR zur Anwendung kommen.

Freundliche Grüße

Wolfgang


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