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Zusammenladungsverbot bei begrenzter Menge #2180 07.10.2004 15:55
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MFischer Offline OP
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Hallo zusammen,

Ich diskutiere gerade mit einem Kollegen folgende Frage:

Gelten Zusammenladeverbote auch im Zusammenhang mit in begrenzter Menge gem 3.4 ADR verpackten Gütern ?

Beispiel: Gut A (keine begrenzte Menge) darf gem. 7.5.2 ADR nicht mit Gut B zusammen verladen werden. Gilt dies auch dann, wenn Gut B als begrenzte Menge gem 3.4 ADR verpackt worden ist?

Meiner Meinung nach besteht dann kein Zusammenladeverbot, weil gem 3.4 ADR die Vorschriften nach 7.5.2 nicht anzuwenden sind ("gelten ... die Vorschriften der übrigen Kapitel des ADR nicht für die Beförderung").

Wie seht ihr das?


Mit freundlichen Grüßen

Matthias Fischer

Re: Zusammenladungsverbot bei begrenzter Menge [Re: MFischer] #2181 07.10.2004 16:42
A
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A
Ich bin grundsätzlich Ihrer Meinung. Verpackungen von begrenzten Mengen müssen keine Gefahrzettel tragen, somit ist für den Verlader/Fahrer gar nicht ersichtlich, um welches Produkt es sich handelt, ausser er habe ein komplettes ADR zur Verfügung, was vom Fahrer sicher nicht erwartet werden kann. Das nicht erlaubte Zusammenladen von Gefahrgütern kann ja vom Fahrer (oder vom Verlader) nur an den Gefahrzetteln erkannt werden, wenn keine solchen vorhanden sein müssen, kann von ihm nicht erwartet werden, dass er alle Bestimmungen zum Produkt kennt. Allerdings haben nicht zusammenladbare Produkte der Gefahrgutklasse 1 bei der begrenzten Menge den Code LQ0 und können somit gar nicht in begrenzter Menge verpackt werden, bzw. können die Ausnahmen nicht geltend machen.
Kapitel 7.5.2.1 redet beim Zusammenladeverbot von Gefahrzetteln. Auf begrenzten Mengen-Verpackungen befinden sich jedoch keine Gefahrzettel, somit gelten auch die Zusammenlade-Verbote für solche Mengen nicht.
Freundliche Grüsse
albert geier

Re: Zusammenladungsverbot bei begrenzter Menge #2182 08.10.2004 10:55
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MFischer Offline OP
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Hallo Herr Geier,

danke für den Tip mit den (nicht vorhandenen) Gefahrzetteln. Auf das Argument bin ich noch gar nicht gekommen.


Mit freundlichen Grüßen

Matthias Fischer


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