Jahresbericht Mengen SV 375
#21803
01.04.2016 11:25
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krottendorfer
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Hallo ADR-Experten!
Im Jahresbericht sind die Mengen im Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter anzugeben. Frage dazu: Sind jene Güter der Kl.9 UN 3077 und UN 3082, welche nach SV 375 befördert werden, im JB auch anzuführen? M.M. sind diese Güter Gefahrgut und einer UN Nummer zugeordnet (obwohl nur sehr wenig ADR-Vorschriften gelten) und müssen daher im JB berücksichtigt werden.
Danke für ev. Antworten
Grüße Franz Krottendorfer
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Re: Jahresbericht Mengen SV 375
[Re: krottendorfer]
#21804
01.04.2016 13:31
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Tho_mas
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Hallo, nein....In der sv375 heisst es, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des adr. Damit auch nicht 1.8.3.
Gruß Thomas
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Re: Jahresbericht Mengen SV 375
[Re: Tho_mas]
#21805
01.04.2016 13:51
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krottendorfer
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Hallo Thomas,
danke für die rasche und eindeutige Antwort.
Schönes WE
Franz Krottendorfer
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Re: Jahresbericht Mengen SV 375
[Re: krottendorfer]
#21806
11.05.2016 13:06
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BeSaFo
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Guten Tag,
zu diesem etwas älteren Thema wollte ich mal nachhaken. in der GbV §8 steht:
(5) Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres mit den Angaben nach Satz 2 zu erstellen. Der Jahresbericht muss mindestens enthalten: 1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen, 2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen: a) bis 5 Tonnen, b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen, c) mehr als 50 Tonnen bis 1 000 Tonnen, d) mehr als 1 000 Tonnen, ...
Ergibt sich daraus nicht die Pflicht, alle Gefahrgüter, einschließlich diejenigen, die unter SV375 transportiert werden, im Bericht zu erfassen? Die SV 375 erlässt ja nur Vorschriften des ADR, nicht Vorschriften des GbV. Oder liege ich falsch?
Freundliche Grüße,
Sascha Forster
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Re: Jahresbericht Mengen SV 375
[Re: BeSaFo]
#21807
11.05.2016 14:57
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bastianmannheim
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Hallo Herr Forster,
ich stimme Ihrer Argumentation zu, da die SV 375 nicht die GbV erwähnt würde ich die Sendungen auch mit in den JB aufnehmen. Die ursprüngliche Frage stammt jedoch aus Österreich, hier findet die GbV logischerweise keine Anwendung.
Viele Grüße aus Mannheim, Sebastian
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Re: Jahresbericht Mengen SV 375
[Re: bastianmannheim]
#21808
12.05.2016 08:13
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BeSaFo
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Vielen Dank für die Erklärung!
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Forster
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Re: Jahresbericht Mengen SV 375
[Re: BeSaFo]
#21809
12.05.2016 20:45
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkollegen,
die Begründung zu § 8 (5) GbV (BR-Drs. 821/10) lautet: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen."
Die SV375 ist, wenn ich richtig lese, eine Freistellung im Sinne von § 2 Ziffer 1 GbV und somit wären derart beförderte Mengen nicht im Jahresbericht anzugeben.
Schöne Grüße.
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UN 3480
von M.A.T. - 02.08.2025 12:55
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