Königswasseraufschlüsse (Abfall)
#21825
08.04.2016 11:06
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JürgenADRIATA
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Hallo, Wer weiß wie Königswasseraufschlüsse (Mischungen aus Salzsäure und Salpetersäure Konz.) (Abfälle und nicht Abfälle) auf der Strasse transportiert werden dürfen. Grüße Jürgen
Wissen ist Macht! Macht nix!
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: JürgenADRIATA]
#21826
08.04.2016 11:37
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M.A.T.
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Hallo, falls Ihre Klassifizierung UN 1798 ist: gar nicht (Ridder/Holzhäuser, ADR 2015, S. 404). Bleibt nur der Weg über Ausnahmezulassung. Oder Seeschiff, aber das scheitert wahrscheinlich am Seehafenanschluß. Gruß M.A.T.
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: M.A.T.]
#21827
08.04.2016 13:50
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JürgenADRIATA
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Hi, wo bekomme ich die Ausnahmegenehmigung her
Gruß Jürgen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von JürgenADRIATA; 08.04.2016 13:58.
Wissen ist Macht! Macht nix!
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: JürgenADRIATA]
#21828
08.04.2016 13:56
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Gerald
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Hallo, ich habe Frau Krautwurst (ADR) vor mir liegen. Ist ein anderer Verlag, sieh einfach im Kapitel 3.2 unter der UN 1798 nach, denn da steht "BEFÖRDERUNG VERBOTEN".
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: JürgenADRIATA]
#21829
08.04.2016 14:00
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Stefan82
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Es geht wohl nicht ohne Verdünnung mit anschließender Neutralisation. Dadurch ist es dann auch kein Königswasser mehr, allerdings natürlich vom Volumen her um einiges mehr.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 08.04.2016 14:00.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: Gerald]
#21830
08.04.2016 14:00
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JürgenADRIATA
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Sorry das habe ich. mir geht es um die Ausnahmegenehmigung wo bekomme ich die her?? Gruß Jürgen
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: JürgenADRIATA]
#21831
08.04.2016 14:02
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Stefan82
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Das jeweilige Landesamt für Verkehr ist Ansprechpartner Antrag §5 Brandenburg Hier mal der Antrag für Brandenburg, damit du siehst, was auf dich zukommt.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 08.04.2016 14:06.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: JürgenADRIATA]
#21832
09.04.2016 13:53
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M.A.T.
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Hallo, eine AZ bekommt man nicht einfach, denn es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Beförderung von Königswasser ist ja nicht grundlos verboten. Man muß die Ausnahme beantragen, bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die Voraussetzungen sind in der GGVSEB § 5 (u.A. Gutachten, Kosten, zeitliche Beschränkung, kann-Bestimmung) sowie in Anlage 2 RSEB (EU-Recht) festgelegt, das Verfahren wird in der RSEB Anl. 1 beschrieben. Zunächst allerdings kann man die GGAV und die von D gezeichneten Multis durchsehen, ob da was verwertbares für Ihren Fall drinsteht (soweit ich es sehe eher nicht). Im ADR 2015 von Ridder/Holzhäuser sind diese Vorschriften durch Hinweise am Text schon markiert. Übrigens hilft es, sich die Ausnahmen anderer Staaten anzusehen (Anlage zur EU-Binnenlandrichtlinie), ob da etwas drinsteht, was wiederverwertet werden kann (Argumente, Laboruntersuchungen, Gutachten), oder auch den entsprechenden Eintrag im IMDG-Code! Für eine Ausnahme ist sehr genau zu überlegen, was sie kostet (Zeit und Aufwand) und was sie bringt. Vorabkontakt mit der zuständigen Behörde (z.B. in HH) kann hier Wunder wirken. Oft ist es sinnvoller, durch Rezepturänderung oder Prozeßumstellung das Problem zu verkleinern. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: M.A.T.]
#21833
14.04.2016 11:17
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Gandalf
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Hallo zusammen, wovon reden wir denn genau? Königswasser als Abfall und Neu-Lösung? Warum will man so was befördern? Die Abfallsäure auf jeden Fall neutralisieren, dann braucht man dafür schon mal gar nix. Ich kann mir auch nicht vorstellen dafür eine Ausnahme zu bekommen - mit welcher Begründung?. Von welchen Mengen reden wir denn hier eigentlich? Sind das (ehemalige) Testsätze (UN 3316) oder habt ihr das selbst angesetzt? Wenn ihr das nicht selbst hergestellt habt, wie ist das denn zu euch gekommen? Gruß Gandalf
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Re: Königswasseraufschlüsse (Abfall)
[Re: JürgenADRIATA]
#21834
14.04.2016 15:31
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DFK
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"Sorry das habe ich" Wenn man z.B. mit Natronlauge neutralisiert hat, liegt wohl nur mehr eine wässrige Lösung von Natriumchlorid und Natriumnitrat vor (mit Verunreinigungen) und die ist, wie schon gesagt wurde, wohl überhaupt kein Gefahrgut mehr.
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