Hallo zusammen,
Eine Frage wurde an mich herangetragen, die ich so einfach nicht beantworten kann.
Folgendes: Wenn die (Verlader-) Verantwortung sich nur auf das Gefahrgut beschränkt, dann würde es doch ausreichen, dass ausschließlich das Gefahrgut extra gesichert ist, z. B. in einem Rollcontainer oder einem Käfig ähnlich dem der Gasflaschen, oder?
Die restlichen Kisten könnten die Fahrer wie gehabt nach ihrem System aufladen und wir bräuchten nicht alles speziell verpacken und aufladen und nach GGVSE zu verantworten.
Meine Frage: Ist man, als Verlader, bei solchen gemischten Ladungen nur für GGVSE (auch Kleinmengen)Ladung verantwortlich bis zum Ende der Auslieferung (auch Teilenladungen)oder für die gesamte Ladung. Also bei STVO, ist bekanntlich der Fahrzeugführer zuständig.