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Verantwortung Ladungssicherung #2185 08.10.2004 12:48
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H.P. Kiefler Offline OP
Spezi
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Registriert: Jun 2004
Beiträge: 33
Hallo zusammen,
Eine Frage wurde an mich herangetragen, die ich so einfach nicht beantworten kann.
Folgendes: Wenn die (Verlader-) Verantwortung sich nur auf das Gefahrgut beschränkt, dann würde es doch ausreichen, dass ausschließlich das Gefahrgut extra gesichert ist, z. B. in einem Rollcontainer oder einem Käfig ähnlich dem der Gasflaschen, oder?
Die restlichen Kisten könnten die Fahrer wie gehabt nach ihrem System aufladen und wir bräuchten nicht alles speziell verpacken und aufladen und nach GGVSE zu verantworten.
Meine Frage: Ist man, als Verlader, bei solchen gemischten Ladungen nur für GGVSE (auch Kleinmengen)Ladung verantwortlich bis zum Ende der Auslieferung (auch Teilenladungen)oder für die gesamte Ladung. Also bei STVO, ist bekanntlich der Fahrzeugführer zuständig.


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: Verantwortung Ladungssicherung [Re: H.P. Kiefler] #2186 08.10.2004 17:39
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TDamm Offline
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Beiträge: 723
Hallo Herr Kiefler,

meines erachten schreibt Kap. 7.5. vor, dass alle Teile einer Ladung, also auch das normales Stückgut, so zu sichern ist, das es nur geringfügig verrutschen kann. Die VDI 2700 ist die Grundlage der Ladungssicherung auf dem Gebiet der StVO und der GGVSE, so dass hier kein Unterscheid besteht. Lediglich in der GGVSE ist der Verlader explizit genannt. Da heißt aber nicht, dass er auch nach dem Straßenverkehrsgesetz (die StVO nennt keinen expliziten Normaadressaten) zur Verantwortung gezogen werden kann. Auch für Teilentladungen, wenn Sie vom Verlader vorhersehbar sind, ist dieser mit Verantwortlich. Diese wurde auch schon mit Urteilsnennung (Gasflaschen) im Forum diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen
Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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