Gefährliche Abfälle nach KRWG vs. Gefahrgut
#21920
25.04.2016 19:03
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GG-Schorsch
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Guten Abend werte GG Gemeinschaft.
Bin da gerade an etwas dran, komme aber selber nicht weiter. Es geht um die überlappung von Abfallrecht und Gefahrgutrecht.
1. Gibt es eine Aufstellung bzw. Liste von gefährlichen Abfällen (* Abfälle) , die gleichzeitig Stoffe nach dem ADR sind? Suche da nach einer Gegenüberstellung AAV Nummer vs UN Nummer
2.1.3.5.5 ADR (2013) habe ich zwar gelesen hilft mir aber auch nicht konkret weiter.
2. Fallen alle UN Nummern, die den Begriff Abfall enthalten bzw so im Beförderungspapier angegeben sind unter das Abfallrecht und müssen den Vorschriften des KRWG entsprechen?
Frage 2 würde ich sofort mit ja beantworten, da die Definition nach Paragraph 3 KRWG meines Erachtens erfüllt ist.
Bei Frage 1 weiß ich halt nicht ob es sowas überhaupt gibt. Vielleicht habt ihr da ja bereits Erkenntnisse und Erfahrungen.
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Re: Gefährliche Abfälle nach KRWG vs. Gefahrgut
[Re: GG-Schorsch]
#21921
26.04.2016 10:24
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cmkurier
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Hallo Schorsch,
zu deiner ersten Frage: Eine Gegenüberstellung von Abfallschlüsselnummern gefährlicher Abfälle und UN-Nummern ist mir nicht bekannt. Diese Aufstellung dürfte auch recht schwierig bzw. aufwändig sein, da die einzelnen Abfallschlüssel eine große Menge an Stoffen und Stoffgemischen beinhalten, die gefahrgutrechtlich unterschiedlich zu klassifizieren sind.
Absatz 2.1.3.5.5 ADR kann dir da nicht weiterhelfen, weil hier Gemische unbekannter Zusammensetzung thematisiert werden.
zu deiner 2. Frage: JA, wenn es sich um Abfall i. S. des KrWG handelt; jedoch greift der von dir angeführte §3 KrWG nur, wenn die zu befördernden Stoffe überhaupt dem Geltungsbereich des KrWG unterliegen (geregelt in §2 KrWG). Alles was vom KrWG nicht abgedeckt wird und trotzdem entsorgt wird, d. h. der Entsorgung oder Aufbereitung zugeführt wird, ist kein Abfall und unterliegt anderen Rechtsvorschriften; dies betrifft z. B. Stoffe, die dem AtomG unterliegen.
Ruhig Blut...kommt sicher an
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Re: Gefährliche Abfälle nach KRWG vs. Gefahrgut
[Re: GG-Schorsch]
#21922
26.04.2016 15:52
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Gandalf
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Hallo GG-Schorsch, ergänzend zu cmkurier wäre das korrekte Vorgehen zu Frage 2 aus meiner Sicht daher zunächst die Klärung ob Abfall ja oder nein, dann die Frage Gefahrgut ja oder nein. Erst dann stellt sich die Beförderung unter einer UN-Nummer mit der Bezeichnung Abfall (s. 5.4.1.1.3 ADR). Und nicht umgekehrt. Gruß Gandalf.
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Re: Gefährliche Abfälle nach KRWG vs. Gefahrgut
[Re: Gandalf]
#21924
01.05.2016 10:17
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GG-Schorsch
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Guten Morgen Für mich ist es aber einfacher vor Ort zu kären ob es Abfall ist oder nicht. Der Abfallentsorger (Absender) macht sich in der Realität leider selten den Kopf ob der Abfall gleichzeitig auch Gefahrgut ist.
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Re: Gefährliche Abfälle nach KRWG vs. Gefahrgut
[Re: GG-Schorsch]
#21925
01.05.2016 20:06
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King_Louie_21
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Wenngleich mit den fünfstelligen Ö-Norm-Schlüsseln, so kann eine aktuelle Abfalltransportbroschüre des Lands Salzburg zumindest erste Gefahrgut-Hinweise zu den verschiedenen Abfallarten geben: https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Documents/pdf-abfalltransport-adr.pdfFür die sechstellingen AVV-Schlüssel gibt es leider meines Wissens nur den von von DFK erwähnten alten Ö-Norm-Entwurf. Schöne Grüße.
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Re: Gefährliche Abfälle nach KRWG vs. Gefahrgut
[Re: King_Louie_21]
#21926
02.05.2016 12:58
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Gandalf
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Hallo zusammen, Der Abfallentsorger (Absender) macht sich in der Realität leider selten den Kopf ob der Abfall gleichzeitig auch Gefahrgut ist. Es wird durch solche Broschüren nicht unbedingt besser. In dem von King_Louie_21 genannten Dokument heißt es unter Punkt 1: "Da eine eindeutige Zuordnung von Abfallarten zu ADR-Klassen und Verpackungsgruppen nicht immer möglich ist, wurden solche Abfallarten gemäß der jeweils höchsten anzunehmenden Gefahr zugeordnet." Hier wird also das gefährlichste angenommen, weil man damit im Zweifelsfall immer auf der richtigen Seite ist. Aber ist das praktikabel? Es gibt Gefährlichkeitskriterien für Abfälle wie HP 7 "Karzinogen" oder HP10 "Reproduktionstoxisch", die keine Gefahrgüter darstellen. Sonst reden wir hier auch immer davon Rechtsbereiche nicht miteinander zu vermischen. Wir wäre es denn, wenn es sich nicht um Abfall handelt? Es würden die Merkmale nach ADR geprüft und eingestuft. So muss es auch beim Abfall sein. Zunächst prüfen ist der Abfall gefährlich oder nicht (nach den Abfallkriterien). Anschließend prüfen ob es möglicherweise Gefahrgut ist (nach den Gefahrgutkriterien). Um eine Beschäftigung mit dem Thema kommt man nicht drum herum. Gruß Gandalf
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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