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Bahnschwellen - Gefahrgut? #21959 09.05.2016 14:49
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DJSMP Offline OP
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Ein Unternehmen hat vor 2 Jahren eine alte Eisenbahnstrecke abgebaut und jetzt auf dem Betriebsgelände noch die Schwellen rum liegen. Die seien getränkt mit einem entzündbaren und eventuell auch umweltgefährdenden Stoff, wahrscheinlich Petroleum. Jetzt soll das Zeugs befördert werden. Seht ihr da irgend einen Ansatzpunkt für Gefahrgut (z.B. UN 3175 mit zusätzlich umweltgefährdend)?

Ich persönlich denke ja, dass, wenn da nach den Jahrhunderten überhaupt noch was drin ist, es noch nie jemanden auch nur ansatzweise interessiert hat.

Wie seht ihr das?

Re: Bahnschwellen - Gefahrgut? [Re: DJSMP] #21960 09.05.2016 15:20
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
wenn da nach den Jahrhunderten überhaupt noch was drin ist, es noch nie jemanden auch nur ansatzweise interessiert hat.


Da hatten wir unter http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/showflat.php?Number=13631&page=0 schon mal einen Beitrag. Wobei im letzten Beitrag von Wolfgang.Be steht, dass er gern bei der Entsorgung hilft. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Unter http://www.abfallratgeber.bayern.de/publikationen/doc/infoblaetter/bahnschwellen.pdf findest Du eine Reglung aus Bayern, eine aktuelle Information im Bezug des Freistaates Sachsen habe ich leider nicht gefunden.

Aber unter http://www.doerner-shop.de/container/entsorgung-ratgeber/abfallarten-glossar/bahnschwellen/ findest Du eine Firma, die das übernehmen könnte. Ist manchmal etwas Preiswerter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Bahnschwellen - Gefahrgut? [Re: Gerald] #21961 09.05.2016 15:28
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DJSMP Offline OP
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OP Offline
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Hallo Gerald, danke für die schnelle Reaktion. Das Abfallthema ist ja da schön abgehandelt. Aber ob eine Gefahrguteinstufung erfolgen muss oder nicht, bleib in den drei Links offen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Re: Bahnschwellen - Gefahrgut? [Re: DJSMP] #21962 09.05.2016 15:28
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cmkurier Offline
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Hallo DJSMP,

alte Eisenbahnschwellen unterliegen nichtdem Gefahrgutrecht, selbst wenn sie abfallrechtlich als gefährliche Abfälle einzustufen sind (EAK170204*).

Der Stoff, der zur Behandlung der Schwellen eingesetzt wurde, ist Teeröl und krebserregend.


Ruhig Blut...kommt sicher an
Re: Bahnschwellen - Gefahrgut? [Re: cmkurier] #21963 09.05.2016 15:29
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DJSMP Offline OP
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Gut, das war jetzt eindeutig. So sehe ich das auch. Die Abfallgeschichte hatte ich schon im Hinterkopf.

Danke euch!


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