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Gefahrenlabel um 45° drehen
#21966
10.05.2016 20:31
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ManuFfm
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N´abend zusammen Habe das Forum schon länger durchsucht und nix dazu gefunden, deshalb jetzt meine Frage. Es geht darum, wenn man ein Gefahrenkennzeichen nicht "ordnungsgemäß" anbringen kann und um 45° dreht, weil z.B. der Karton zu schmal ist. Ich habe nun schon öfter gehört, dass man das auf keinen Fall darf. Allerdings steht unter 7.2.6.?? das man es auf der Spitze stehend anbringen muss, wenn die Abmessungen das zulassen. Und was wenn nicht? Bei einigen Ablehnungen hilft der Bezug auf 7.2...., bei anderen gar nicht. Da muss dann plötzlich umgepackt werden. Was ist eure Meinung dazu? (bzw. Erfahrung) Danke und LG
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Re: Gefahrenlabel um 45° drehen
[Re: ManuFfm]
#21967
11.05.2016 08:41
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M.A.T.
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Hallo, schauen Sie mal hier http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...=true#Post22793und in den entsprechenden Fundstellen von ICAO-TI / IATA-DGR. Speziell in 7.2.6.2.5 wird Ihre Frage eindeutig beantwortet. Viel Erfolg. M.A.T.
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Re: Gefahrenlabel um 45° drehen
[Re: M.A.T.]
#21968
11.05.2016 12:56
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ManuFfm
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Ok, es war nicht eindeutig genug formuliert. Es kommt häufiger vor, dass Sendungen deshalb abgelehnt werden. Aber ein Umpacken sehe ich nicht ein, eben wegen 7.2.6.2.5 (hatte ich gestern Abend nicht mehr im Kopf). Airline bzw. Handlinspartner beziehen sich dann auf z.B. 7.2.2.3.2 ..und die Diskussion beginnt.
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Re: Gefahrenlabel um 45° drehen
[Re: ManuFfm]
#21969
19.05.2016 14:21
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DJSMP
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Ich möchte noch darauf hinweisen, dass diese Art des Anbringens der Kennzeichen nach ADR und IMDG-Code verboten ist. Daher funktioniert das nach ADR zwar für Vor- und Nachläufe über die Transportkette in 1.1.4.2.1. Sobald aber ein Lager zwischen geschaltet ist und ein neuer Beförderungsvorgang startet, wird es mit der Drehung definitiv zu Problemen im Geltungsbereich des ADR/IMDG-Codes führen. Im ADR/IMDG-Code darf man due Gefahrzettel notfalls verkleinern.
Ich habe des Problem gerade bei einem Kunden, dem die Amis solche dümmlichen Pakete mit gedrehten Gefahrzetteln liefern, die in Hamburg gelagert und kommissioniert werden. Nach Monaten gehen sie dann in einem neuen Beförderungsvorgang wieder auf die Straße. Die Verpacker freuen sich sehr, jedes einzelne Paket umzukleben.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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